Die Rest-/Handakten
Die Rest-/Handakten sollte ich niemals erhalten, so war es schon am 22.10.2009 mit dem folgenden Vermerk dokumentiert.
22.08.2011: Die Rest-/Handakten
Mit dem folgenden Schreiben (22.08.2011) wurden mir unerwartet Rest-/Handakten vorgelegt und auch am 25.08.2011 dem Sozialgericht Bremen (S 29 U 108/11).
Es gibt noch weitere Akten, aber die werden noch zurückgehalten.
Die folgenden Unterlagen bestätigen, dass die BGHW die Rest-/Handakte durchgängig und vorsätzlich zurückgehalten hat.
Wer hat der BGHW erklärt, dass die Rest-/Handakte vorzulegen ist? Und warum gibt es keine Paginierung
E-Mail: 13.04.2011, 10:50; 13.04.2011, 15:39
27.05.2011:
09.06.2009; 09.06.2009:
Es folgen die internen Unterlagen und weitere dazu gehörende Beweismittel:
Mitarbeiter der Beklagten (BGHW) sind befangen und wollen meine Akte nicht bearbeiten.
21.07.2009; 21.07.2009; 28.07.2009; 31.08.2009:
21.10.2009; 22.10.2009:
22.10.2009; 10.11.2009; 18.11.2009
E-Mail: 28.12.2009; 28.12.2009; 30.12.2009:
E-Mail: 14.04.2010; 14.04.2010; 15.04.201; 15.04.2010:
Mitarbeiter der Beklagten (BGHW) sind befangen und wollen meine Akte nicht bearbeiten.
02.03.2011