22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."

 

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

 19.12.2023

 

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Ich lande im Gefängnis, dafür haben höchste Amtsträger im Sozialsystem gesorgt 

 

Zwischenbilanz:  

 

 

Ich bin der Mann der alles kann

Als Tischler/Parkettleger, Fernfahrer, Fernsehtechniker und durch meine Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kann ich nahe zu alles. Geht nicht gibt es nicht, dieses hat mir mein Tischlermeister schon 1958 bei gebracht. Als Fernsehtechnik habe ich die Fehlersuche gelernt und in der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet "Fehler müssen vollständig beseitigt werden". So bearbeite ich auch meine Verletztenakte bei der für meine Fälle zuständigen BGHW in Bremen. Und bin an Insider wissen und Geheimunterlagen gekommen. 

 

Danach habe ich einen Sozialskandal aufgedeckt, für den sich keiner rechtfertigen will. Und bis in die Chefetagen der gesetzlichen Unfallversicherungen und am SG Bremen geht und zementiert, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken.

 

Ich bin der Unfallmann der vieles kann und auch der Staatsanwaltschaft dabei helfen konnte, dass einer bewaffneten Bande das Handwerk gelegt wurde und Millionen-Schaden angerichtet haben. Übrigens darf bei diesem Elend auch mal gelacht werden: 

 

Es muss erkannt werden, ich bin Einzelermittler in eigener Angelegenheit und gehöre nicht dem SEK=Sondereinsatzkommando Bremen an. 

 

 

Ich bin Deutscher und habe die Verantwortung für unsere Demokratie

  

 

 

 

"Mein Kampf" gegen Amtsträger in unserem Sozialsystem

"Redeverbot"

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

Ein Schuss nach hinten: Strafanzeige gegen meine Person 

 

 

Ich bin wider Willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung".

Von meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Damit will die BGHW verhindern, dass von mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit u. den Gerichten zugänglich gemacht werden, das Kopieren ist mir auch untersagt. Schon das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, gegen eine "kriminelle Vereinigung" würde ich antreten die niemals zurückrudern wird, weil sie mit einer Freiheitsstrafe vom Gesetzgeber bedroht werden. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede. 

 

"Herr Neumann nervt" 

und verlässt mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm das Gefängnis,

es war der 06.09.2021. Der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte ausnahmsweise mit auf meine Zelle nehmen durfte. Darüber hat die Zeitung berichtet. Ich habe bedenken, dass ich mit 45 Geheimunterlagen einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde, weil ich keinen Zugang zu einer Meldestelle gefunden habe, wo ich als Hinweisgeber ohne Bestrafung die 45 Geheimunterlagen der BGHW vorlegen kann und Leistungsbetrug einer Behörde dokumentieren.

 

Jetzt kommt die gute Nachricht: 

 

16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz. 

Meine Schreiben vom 03.01.2023 dokumentieren ich wünsche den Zugang zur Meldestelle bei dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) und der BGHW. Und werde offensichtlich machen, dass ich von einer "kriminellen Vereinigung" bedroht werde. Ich muss von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. Mit mehr als 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm werde ich in den Meldestellen erscheinen. Denn mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 [Bl.1190 bis 3042] habe ich weitere Akten in Kopie erhalten. Dem folgte mit dem Schreiben 05.03.2021 eine weitere Akte mit 184 Seiten in Kopie und dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Dazu ist zu sagen.

Meine Behördenakte ist nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit angefertigt worden, womit sich die BGHW meine möglichen Entschädigungen erspart. Die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert werden (17.11.2009) und erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Sie wollen sich nicht in der Öffentlichkeit rechtfertigen (28.11.2009) und darum sollen die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auch nicht von mir der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und das Kopieren wurde mir auch untersagt.

 

Dass die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner Aussage vom 28.02.2015 das Ermittlungsverfahren gem. § 153 StPO. eingestellt hat, weil u. a. kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und Aufklärung bestehen soll, kann nicht Glaubhaft gemacht werden.

 

Denn gerade die Öffentlichkeit und die vielen Versicherten der BGHW wollen die Wahrheit erfahren, wie die Unfallopfer von der BGHW behandelt werden. Darüber hat auch die Presse berichtet und mit meiner Webseite habe ich für die Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht. Ich habe von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Darauf hat die BGHW mit ihrem externen Anwalt aus Hamburg dafür gesorgt, dass ich viermal im Gefängnis gelandet bin und mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm letztmalig am 06.08.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und war nur möglich weil der externe Anwalt dem Landgericht (LG) Hamburg eine eidesstattliche Versicherung vom 5.10.2019 vorgelegt hat und vortäuscht, der Geschäftsführer der BGHW habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Wahrhaftig liegt aber die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über ein nachvollziehbares "Redeverbot" vor.

 

Die Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren!

Dass die Sache gem. § 153 Strafprozessordnung erledigt sein soll ist so gleich mit der folgenden Eintragung in meinem Gästebuch vom 31.12.2022 14:56 widersprochen. Denn die Öffentlichkeit will erfahren, welche Behörde zuständig ist für Leistungsbetrug. Meine Anfrage läuft seit 03.01.2023

 

"Es wird hochinteressant, welche Behörde sich zuständig sehen sollte, wegen Ermittlungen gegen die BGn, wegen eindeutigen Leistungsbetruges."

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen bin ich von Anfang an um eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus 3 Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001 betrogen & belogen worden. 

 

Ich bin auf dem richtigen Weg u. Zeitungen berichten über meinen Fall.

Wie bei meinem Großonkel berichten die Zeitungen von Anfang an über meinen Fall. Seit 2013 habe ich die Öffentlichkeit mit meiner Webseite  darüber informiert, dass die Ordnung in Deutschland wurde und nicht mit geheimen Postkarten, wie es zur NS-Zeit. Dazu habe ich meine Akte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann und ich von außen Hilfe erhalte. Nachdem Feuer im Nachbarhaus am 21.01.2019 kam am 12.11.2019 die Hilfe. Denn ein Bankdirektor hat 1.023,50 € Ordnungsgeld an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen, weil er nicht ertragen kann, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und dafür ins Gefängnis gehen soll. Wie es in der NS-Zeit geschehen ist. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Im Gefängnis ist mir der Roman vorgelegt worden: "Jeder stirbt für sich allein".

 

BGHW bezeichnet Sozialgericht (SG) als "Nebenkriegsschauplatz" .  

Nachdem Scheitern vor der höchsten Sozialgerichtsbarkeit am 06.08.2009 und 07.08.2009 kam es zu einer Klagehäufung (25.10.2012) wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

 

Teilerfolg mit einem "Spatz in der Hand"

Am 19.06.2014 kam es vor dem SG Bremen zu einem Teilerfolg. Schon in der mündlichen Verhandlung hat das Gericht und die Beklagte erklärt, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zu frieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen. So kam es nach 13 Jahren zu einem Teilerfolg.

 

Ich habe Insiderwissen der BGHW

und wurde wider willen mit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 zum "Geheimnisträger" der BGHW über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit. 

Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€, oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt.   

 

16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz  

Mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm will ich nicht beerdigt werden. Und werde nun von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. >Klick

 

BGHW will nicht zahlen, mein Fall ist kein Einzelfall

Die Öffentlichkeit und Kundschaft der BGHW muss erfahren, wie die Behörde vorgeht. Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete auch das BR Fernsehen am 05.12.2018.

 

 

Hausverbot, Redeverbot u. meine Schreiben werden nicht beantwortet.

Mit Urteil vom 19.06.2014 wurde die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein Hausverbot wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Jedoch das "Redeverbot" und die nicht Beantwortung meiner Schreiben hat weiter Wirkung.

 

Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.

Mit Schreiben vom 29.04.2016 hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW den Mitarbeitern erklärt, mit welcher Raffinesse sie bei dem "Redeverbot" und der nicht Beantwortung meiner Schreiben vorgehen können. Dabei sind Bumerangsätze aufgeführt worden und keine meiner Fragen beantworten.

 

SG/LSG Bremen verlangt keine Stellungnahme von der Beklagen 

Aktenkundig legt das SG/LSG Bremen der Beklagten meine Schriftsätze vor und die Beklagte kann entscheiden ob meine Fragen mit einer Stellungnahme beantwortet wird. Die Beklagte hatte sich u. a. schon am 10.06.2008 für ein "nein" entschieden. Wobei ich mit meinem Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst habe.  

 

Seit dem 13.08.2019 bin ich wider Willen Geheimnisträger der BGHW.

Mit einer Liste vom 13.08.2019 wurden mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung bekannt gemacht. Ich werde bis auf unbegrenzte Zeit zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt und darf die Geheimunterlagen auch nicht dem SG Bremen vorlegen. Damit wurden mir die Beweismittel aus der Hand geschlagen, die ich bei meinen Klagen dem Gericht vorlegen muss. Aber gerade die 45 Geheimunterlagen dokumentieren, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken und den Mitarbeitern der BGHW mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ein "Redeverbot" erteilt haben und dazu auch die Beantwortung meiner Schreiben untersagt wurde. 

 

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen, wünsche ich die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den anerkannten Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001. Wie sie von den Medizinern der BGHW in den Gutachten festgestellt wurden. Vor dem Sozialgericht (SG) Bremen bin ich mit meinem Anwalt am 18.12.2008 gescheitert. Danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war das SG Bremen und die BGHW angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit dem Hinweis auf Pflichtverletzungen in 44 Punkten habe ich am 27.08.2009 Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen gestellt.

 

Unglaublich aber wahr  

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.

Dazu hat die BGHW Bremen der BGHW Mannheim ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 übersandt. Die ich erstmalig mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten habe.

Es war aber nicht im Sinne der BGHW Bremen, denn die BGHW hat am 10.11.2009 und 18.11.2009 dokumentiert, die interne Stellungnahme (05.10.2009) und die Rest/Handakte soll ich auf keinem Fall erhalten. Das Zurückhalten ist nachvollziehbar, denn in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hatte die BGHW Bremen das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert. Und nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 kam die Kriminalpolizei Bremen zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht und niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie haben mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt hat der Kripobeamte nicht gedacht.

Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

An anderen Stelle wünschte ein Kripobeamter eine Kopie von der "Stasiakte" damit er das Unglaubliche auf seiner Dienststelle glaubhaft machen kann. 

 

15.09.2009 

Meine Beschwerde über merkwürdiges Verhalten der BGHW Bremen

 

§ Hinweisgeberschutzgesetz (§ HinSchG)

 

BGHW hat Racheaktionen gegen meine Person im Visier. 

Was nun folgt muss der Meldestelle (HinSchG) und Polizei bekannt werden. 

 

Wider willen bin ich Geheimnisträger der BGHW.

Nachdem ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe und die BGHW und das SG Bremen angreifbar wurden, habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 zur Hilfe eingeschaltet. Mit meinem folgenden Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.

 

Wem was anzulasten ist. 

 

05.10.2009  

Mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 erregt die BGHW Bremen von Anfang an den wörtlichen Irrtum:  

 

"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind." 

 

13.02.2011

Chefarzt deckt Manipulation auf, Richter bekommt hochroten Kopf. 

Zur Aufklärung der Wahrheit habe ich den folgenden Chefarztbericht vom 13.02.2011 der Beklagten und dem Gericht vorgelegt und dokumentiert:

"Dass zum damaligen Zeitpunktpunkt die Blatt Nr. 62/Rs.  und damit der Röntgenbefund von Dr. [7-1] vom 12.10.1968 in dem eine Patellafraktur als Unfallfolge objektiviert und dokumentiert wurde, von der BG nicht vorgelegt wurde und damit auch in unserem Gutachten keine Beachtung finden konnte."

 

Damit hat sich die BGHW meine mögliche Unfallrentenerhöhung mit einer Teil MdE 10% erspart. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

Denn die BGHW (vormals GroLa BG) hat tatsächlich Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen. Gemeinsam wollen sich die Beklagte und das Gericht in keinem weiteren Urteil rechtfertigen.

 

In einer mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen hat der Vorsitzenden Richter [5] mit hochrotem Kopf (Flushing) wörtlich gefragt:

 

"Wie sind Sie an dieses Schreiben gekommen?

 

Darauf konnte ich nur antworten: "Diese Frage verstehe ich nicht."

 

13.02.2011 

Die vorliegenden Akten dokumentieren wem was anzulasten ist. Darüber habe ich schon am 30.01.2011 & 03.03.2011 

den Beteiligten einen Bericht zur Stellungnahme vorgelegt. Danach sind weitere ausschlaggebende Beweismittel aufgetaucht und sich mit folgen Tatsachen beschäftigen:

 

  • Prozessbevollmächtigte der BGHW will bei einem persönlichen Verfahren ein besseres Gewissen haben und folgt nicht mehr den Anweisungen.
  • Liste "gefährlicher Personen", auftritt mit einer Waffe" in der Verwaltung
  • Anfertigen falscher Beweismittel, Manipulation, Prozessdelikt, Kriminelle Vereinigung, "Stasiakte", Stasimanier, Gustl Mollath, Mediation, Abrechnungsbetrug bei der Krankenkasse.
  • Sozialgericht Bremen als Nebenkriegsschauplatz erkannt, amerikanische Polizeisirene und Sondereinsatz der Polizei Bremen,
  • 10 Polizeibeamten vorgeladen keiner kam
  • Hausverbot, Redeverbot, Feuer im Nachbarhaus, Tietjensee, Geheimhaltungsliste, Polizeisirene, Gerichtsakte nicht mehr auffindbar, "Stasiakte" in der Verwaltung nicht mehr auffindbar,
  • Meineid, 45 Geheimunterlagen, Ordnungsgeld bis 250.000,- Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, Gefängnisarzt und wider willen Geheimnisträger der BGHW. 

Für Delikte,

will sich die BGHW und das SG Bremen nicht rechtfertigen. Ich muss mein Recht aber vor dem SG Bremen einklagen und hat schon am 25.10.2012 zu einer "Klagehäufung" geführt wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".

 

Fazit 

 

Schon an dieser Stelle ist dokumentiert, dass die BGHW (vormals GroLa BG) sehr wohl Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen hat. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen und hat im Sinne der Beklagten zu falschen Urteilen geführt. Die Beklagte und das SG Bremen werden als "kriminelle Vereinigung" zementiert. Gemeinsam verhindern sie, dass sie sich in einem weiteren Urteil rechtfertigen müssen.

 

Die Gangart wurde härter und die Beklagte hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

So ist es in dem Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 an das Landessozialgericht (LSG) Bremen nachvollziehbar dokumentiert. Und immer wieder werde ich vom SG/LSG Bremen mit sogenannten Mutwilligkeitskosten bombardiert. So auch mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 15.03.2022 (Az.: L 14 U 149/21). Am 24.06.2014 wünschte die Beklagte sogar, das LSG Bremen möge mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

 

Die Gangart hat scheinbar ihren Höhepunkt erreicht.

Denn die BGHW hat einen externen Anwalt aus Hamburg eingeschalten, der dafür zu sorgen hatte, dass mir eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom LG Hamburg zur Geheimhaltung vorgelegt wurde. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

In diese Liste ist auch die sogenannte "Stasiakte" eingebunden. 

 

 

Kripo hat interne Stellungnahme der BGHW als "Stasiakte" bezeichnet. 

Im Beschwerdeverfahren hat die BGHW (Bremen) der BGHW (Mannheim) die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 vorgelegt. Und wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Das Kopieren wurde mir auch untersagt. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Insoweit benötige ich natürlich einen "Hinweisgeberschutz".

 

Mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erregt die BGHW von Anfang an den wörtlichen Irrtum:  

 

"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind." 

 

  

05.10.2009 

Zur Racheaktion ist zu sagen:

In der internen Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW dokumentiert:  

 

"Wir werden Herrn Neumann in die "Liste gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."

 

Es ist ein Ansatzpunkt, dass die BGHW "Rache" im Visier hat. 

 

 

17.11.2009

Generalstaatsanwaltschaft hat Pflichtverletzungen festgesetzt. 

 

Im Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen  nachvollziehbar festgesetzt. Ich habe mich sorgfältig mit der Sache beschäftigt. Es konnten in den 44 Punkten nur bloße Pflichtverletzungen erkannt werden, die der Gesetzgeber in Ausnahmefällen unterstrafe gestellt hat. Und das Entfernen der für mich nachteiligen Schriftstücke ist Aufgabe der aktenführenden Behörde. 

 

18.11.2009 [1249-1]

Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden. Dazu im Einklang wurde die Überweisung abgelehnt.

 

Mit dem o. g. Schreiben vom 19.10.2009 wurde nachvollziehbar es gibt die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 aus der aktenführenden Regionaldirektion Bremen.

 

Mit der folgenden Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 wurde die "Geheimhaltung" festgesetzt. 

 

Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 ("Stasiakte") in Kopie als Anlage erhalten.

 

24.11.2009

BGHW hat den Bescheid erhalten.

Den Bescheid (17.11.2009) habe ich der aktenführenden (BGHW Bremen) mit meinem Schreiben vom 24.11.2009 als Anlage in Kopie vorgelegt. Der Posteingangsstempel bestätigt, mein Schreiben mit den Anlagen in Kopie ist in der Poststelle eingegangen finden sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder. Das Beweismittel wurde also unterdrückt. 

 

24.11.2009

 

Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.

Anlage 

17.11.2009

Anlage 

23.11.2009

 

17./28.11.2009

Mit der folgenden E-Mail vom 17./28.11.2009 ist dokumentiert, die BGHW will sich nicht kriminalisieren lassen und hat erkannt, ich habe bei der STA Bremen ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt. Und sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Sie fürchten die Presse und das Fernsehen und den auftritt mit einer Waffe.

 

25.11.2009

Anlage : 23.11.2009

Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.

Auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW nun nach neun Jahren zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen, in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. 

 

26.07.2010

Dem nicht genug behauptet die BGHW durchgehend und aktenkundig auch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 wie folgt wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

Die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet durchgehend und aktenkundig alles überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch das Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) zum Az.: E 207/09 hat die BGHW aus meiner Unfallakte zu entfernen, denn zu meinem Nachteil wird vorgespiegelt, es gab und gibt keine Fehler.

01.09.2010 

So konnte es nicht mehr weitergehen.

In diesem komplexen Fall hat die Beklagte (BGHW) am 01.09.2010 nachvollziehbar dokumentiert, mir steht etwas zu und wollte die Sache und Prozessdelikt mit einer Schlichtung (Mediation) erledigen. Damit war/ist das SG Bremen aber nicht einverstanden. Dabei wird nämlich nachvollziehbar, dass das SG von Anfang an falsche Urteile angefertigt hat und wäre der Durchbruch gewesen. Das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine Klagen mit merkwürdigen Gerichtswahrheiten abgewiesen. 

 

25.10.2012 

Am 25.10.2012 hat es zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen" siehe Az. S 29 U 83/12. 

 

Ferner hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen, hier würde eindeutig Rechtsmissbrauch vorliegen und mit Mutwilligkeitskosten müsste ich bestraft werden.  

  

 

Der BGHW habe ich den Bescheid mit meinem Schreiben vom 2009 vorgelegt, damit die fehlerhaften Unterlagen aus meiner Akte entfernt werden. Mit Schreiben vom 2010 hat die BHW erklärt, es gibt keine fehlerhaften Unterlagen.

 

 

BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat es selbst von der Staatsanwaltschaft (STA) überprüfen lassen.

 

Als "Kunde" der BGHW habe ich reklamiert, dass die BGHW mir keine sachgerechte Unfallrente liefert. Für die Öffentlichkeit habe ich meine Behördenakte zugänglich gemacht und die "kriminellen Handlungen" der höchsten Beamten dokumentieren und meine mögliche Unfallrente verhindern. Darauf hat die BGHW am 02.09.2014 gegen meine Person eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung angestrengt und hat dabei die "kriminellen Handlungen" der Beteiligten selbst aufgelistet und personifiziert. Nachdem ich am 28.02.2015 meine schriftliche Aussage vorgelegt habe und ich die "kriminellen Handlungen" in 23 Punkten noch erweitern konnte, hat die STA Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015  das Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingestellt. Offensichtlich konnte der Antragsteller (BGHW) meinen schriftlichen Beschuldigungen nicht widersprechen und hat auch keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW ist mit ihrer "Racheaktion" gescheitert.

 

02.09.2014

28.02.2015

26.05.2015 

BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat nicht widersprochen.

14.12.2017

 

10 Polizeibeamten wurden in 3 Verfahren vorgeladen und keiner kam.

Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen wurde am 14.12.2017 mit einem merkwürdigen Beschluss in drei Verfahren erledigt. 10 Polizeibeamten wurden als Zeugen vorgeladen und keiner kam. Damit war das Gericht einverstanden und hat die drei Verfahren eingestellt. So ist im Dunkeln geblieben was nicht aufgedeckt werden soll.

 

 

Es hat sich am 13.08.2019 gezeigt die BGHW schaltet ihren externen Anwalt aus Hamburg ein und ziehen rechtswidrig die "Notbremse". 

 

Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Im Jahre 2018 hat der Geschäftsführer der BGHW mit einem externen Anwalt aus Hamburg die "Notbremse" gezogen. Zu Unrecht hat die BGHW dazu das Landgericht (LG) Hamburg benutzt. Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. 

 

88.)

Jeder Mißbrauch wird beim ziehen dieser "Notbremse" bestraft. 

In dieser Sache ist die Aufklärung am Laufen und die STA Bremen soll zugeschaltet werden. Der externe Anwalt der BGHW bittet um Fristverlängerung für 2 Wochen und möchte den Vorgang prüfen.

Dazu gehören 45 Geheimunterlagen der BGHW & Unterlassungserklärung vom 07.03.2018. Damit bin ich einverstanden und habe es mit meiner E-Mail vom 15.10.2022 bestätigt. Eine weitere Fristverlängerung bis 13.01.2023 habe ich bestätigt 

 

Aber was und wo, will der externen Anwälte überprüfen, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat und die Geheimunterlagen nicht vorliegen hat?

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen mir in Kopie vor.

 

 

Unvollständig liegt mir meine Behördenakte in Kopie vor und dokumentiert, dass die höchsten Beamten der deutschen Sozialversicherung nicht ihrem Eid folgen und ihr Bestes geben. Und so hat die deutsche Sozialversicherung Welt weit an Ansehen verloren. Die Beamten waren auch am 17./18.03.2014 in Vietnam vertreten. Die Beamten beseitigen keine Fehler. Und mit einem externen Anwalt aus Hamburg ist es den Beamten gelungen, dass ich am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg verurteilt wurde; 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheim zuhalten. Vor diesem Hintergrund bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat die Zeitung ausführlich berichtet. Meine Webseite, die Zeitung und das Fernsehen ist für die Beamten ein "rotes Tuch". Schon am 17./28.11.2009 haben die Beamten nachvollziehbar dokumentiert, wir wollen nicht kriminalisiert werden und uns nicht in der Presse & Fernsehen rechtfertigen. Wir haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Die Zeitung hat aber über das Vorgehen der Beamten berichtet und ist ein Teilerfolg meiner Recherche. Nun werden die höchsten Beamten aber gefährlich und machen weiter Fehler. 

 

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung  

Bitte lesen Sie die Zeitungsberichte über meinen "Kampf um Unfallrente". Mit dem Hinweis auf das Sozialgesetzbuch (§ 1 SGB VII) werden Sie erfahren, für welche Fehler sich die Beamten vor der Öffentlichkeit und dem Strafgericht zu rechtfertigen haben und sich per Eid verpflichtet haben das Beste zu geben. Insoweit verweise ich auf die interne Stellungnahme der BGHW vom 02.03.2011 (9 Seiten) und auf der Seite 7 den Irrtum erregt:

 

"Für eine weitere Sachaufklärung durch die Berufsgenossenschaft besteht mithin keine Veranlassung."

 

05.10.2009 

Kripo hat interne Stellungnahme der B

GHW als "Stasiakte" bezeichnet.

Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam u.a. zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht. Sie haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen und Direktion Mannheim haben mir Akten aus meiner Unfallakte vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit u. Presse zugänglich gemacht habe und Prozessdelikt und Pflichtverletzungen dokumentieren für die sich keiner in der Behörde rechtfertigen will. Dabei habe ich von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und hervorgehoben, dass die Ordnung beseitigt wurde, siehe GG Art. 20 (4). Nun hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 aufgenommen und zur Geheimhaltung festgesetzt. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist auch untersagt. Vor diesem Hintergrund bin ich im Gefängnis gelandet und der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Es war eine Ausnahme und zeigt wie brisant die 45 Unterlagen sind. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. 

 

 

Es kommt zu psychosomatischen Belastungsstörungen    

Durch das Vorgehen der BGHW bin ich traumatisiert und schreie Nachts um Hilfe bis der Notarzt kommt (15.07.2019). Ich bin mit 79 Jahren letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. 

 

Mehr zu meiner Person

 

Arbeitsunfall anerkannt, kein Gesundheitsschaden eingetragen

Ich habe u.a. im Med. Techn. Notdienst meinen Dienst getan bis es am 20.03.2001 zu einem Stromschlag mitten durch mein Herz kam und als Arbeitsunfall von der BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt ist. Jedoch wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen obwohl die Mediziner der BGHW mein Vorhofflimmern als Unfallfolge diagnostiziert haben. Dieses ist mehr als eine bloße Pflichtverletzung, denn an die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es auch der RD mit seinem Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Entschädigung. Den Bescheid vom 27.04.2004 und das Schreiben vom 25.04.2008 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt. Damit bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Und das Kopieren der 45 Akten und Verwaltungsentscheidung wurde mir auch untersagt.

3.) 

Arbeitsunfall anerkannt, falscher Gesundheitsschaden eingetragen

Bei meinem Verkehrsunfall am 19.06.1968 kam es zu einem Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe. So hat es der Mediziner der BG Unfallambulanz in seinem Bericht am 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zweifelsfrei dokumentiert. Danach hat die BGHW (vormals GroLa BG) in dem Bescheid vom 28.05.1970 die fasche Tatsachenfeststellung getroffen, es sei zu einem Abbruch am unteren Kniescheibenpol li. gekommen. So kam es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten. Diesen Fehler hat der Chefarzt mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 angezeigt und sogleich bemängelt, dass die BGHW u.a. den ausschlaggebenden Befund vom 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zurückgehalten hat. Ferner ist der Chefarzt dem Unfallarzt in der BG Unfallstation Bremen gefolgt. In dem Bericht vom 20.01.2003 und in der Mitteilung vom 31.01.2003 kam der Unfallarzt zu der Wertung, in meinem li. Knie hat sich eine MdE von 10 % eingestellt.

4.)

Die Einschätzungen der Gutachter: 

An die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns bekanntlich gebunden. Jedoch die BGHW folgt nicht dieser Gesetzmäßigkeit und verhindert damit meine mögliche Rentenerhöhung. Bis dato hat die BGHW keinem Gutachter den ausschlaggebenden Befund offensichtlich gemacht. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Rentenerhöhung.

 

Weitere Unfallfolgen konnten durch Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte nicht Entschädigt werden. Darüber Berichte ich an anderer Stelle:

 

Arztfehler, keine Behandlung am li. Knie nach Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe.

Muskelschwäche, keine MdE ermittelt 

Keine Migräne accompagnée sondern nur "anfallsartige Kopfschmerzen"

im Bescheid übernommen.

Jahresarbeitsverdienst (JVA) unrichtig ermittelt.

Unfallrente 1975 mit MdE 25% zu unrecht abgefunden.

5.) 

 

 

BGHW sucht Mitarbeiter die sich mit meiner Akte auseinandersetzen. 

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Tatsächlich benötigt der RD auch neue Mitarbeiter, dazu im Einklang hat die BGHW am 02.03.2011 auf den folgenden 8 Seiten u. a. dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. " 

 

"Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihren Mitarbeitern bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll." 

6.)

02.03.2011, "Racheaktion" 

Intern wurde abgesprochen, ob ich bestraft werden soll!

7.)

04.03.2011

Ein Danke für die gute Arbeit

04.03.2011

Damit wurde auch das BVA getäuscht

 

28.03.2011

09.06.2009

09.06.2009

Mitarbeiter haben Kenntnis über persönlich erhobene Vorwürfe und leiten kein Strafverfahren ein. So ist in der E-Mail vom 28.03.2011 und in dem Schreiben vom 09.06.2009 dokumentiert. Die Mitarbeiter haben offensichtlich Gewissenskonflikte.

Als Belohnung für meine Vorhaltungen habe ich die Akten kostenlos in Kopie erhalten. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 auf zwei Seiten dokumentiert. Danach wurde die Akte im Beisein eines Mitarbeiters nicht mehr in der Verwaltung geöffnet mit dem Hinweis: Ich hätte ja die vollständige Akte in Kopie vorliegen. 

 

In meinem außergewöhnlichen Fall hat der Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW am 09.06.2009 Gewissenskonflikt dokumentiert u. folgte nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung. Das Dokument hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr. 45 festgesetzt. 

8.)

05.04.2011,"Racheaktion"

Intern wurde auf die Antwort gewartet, ob ich bestraft werden soll! 

9.)

08.04.2011, (-108-), "Racheaktion"

Es kam die interne Antwort: 

 

"Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg" 

"Telefonat mit Herrn RD am 08.04.2011: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegen über Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Er braucht dabei aber die Unterstützung einer zentralen Stelle (Dezernat Personal?) Herr RD möchte sich die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen und sich ggf. wieder melden."  

 

Mit dem Dokument wurde nachvollziehbar meine Anschuldigungen sind begründet, ansonsten hätte die BGHW sofort eine Strafanzeige gestellt. 

 

Dieses Dokument vom 08.04.2011 (-108-) habe ich aus der Direktion Mannheim mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie mit einer Akte über 184 Seiten erhalten. Mit dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Dass dem Gericht diese Akte mit 184 Seiten vorliegt ist mir nicht bekannt.

Ich kann dem Sozialgericht Bremen die Akte nicht in Kopie vorlegen weil mir das Kopieren seit dem 13.08.2019 untersagt wurde. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Somit bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden. 

 

Ferner ist zu sagen:

Meine Anschuldigungen sind zweifelsfrei begründet, insoweit hat die BGHW auch erfolglos einen Strafantrag mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person angestrengt. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Bemerkenswert ist auch die Tatsache:

 

Die Strafanzeige hat die BGHW erst drei Jahre später am 02.09.2014 angestrengt. Und erst nachdem ich am 27.08.2014 meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt habe.

 

10.)

13.04.2011

Intern wurde gefragt, ob ich bestraft werden soll! 

13.04.2011

Intern wurde an die Möglichkeit einer Strafanzeige erinnert. 

13.04.2011

 

Keine Akteneinsicht

11.) 

27.05.2011

19.07.2011 (-130-)

Keine Akteneinsicht E 207/09

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.

Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

Danach hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

12.)

Das Vorgehen der Beteiligten sprengt den Rahmen meiner Startseite. 

Es wird aber alles dokumentiert, jedoch das Wichtigste habe ich wie folgt vorgezogen:

 

13.) 

Allein gelassen, weitergemacht und Staatsanwalt um Hilfe gebeten

Ich habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 um Hilfe gerufen. Und bei der BGHW Direktion Mannheim ist meine Beschwerde mit dem Schreiben vom 15.09.2009 unter dem Az. E 207/09 eingegangen.

 

Danach hat die BGHW Regionaldirektion Bremen am 17./28.1.2009 sofort erkannt u. dokumentiert:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus  denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"]. 

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden."   

14.)

BGHW lässt belastendes Beweismittel auftauchen, mit dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.

 

15.)

Vom Recht auf Widerstand wird gebrauch gemacht, 

weil andere Abhilfe nicht möglich ist (Grundgesetz Art.20 (4). Dazu im Einklang hat die Beklagte diverse Schriftsätze vorgelegt und am 25.10.2012 die Tatsache dokumentieren:

 

Es liegt eine Klagehäufung vor, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die "Gerichte lahm legen".  

16.)

Klagehäufung ist der Beklagten und den Gerichten anzulasten, 

denn die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zu geben und dieses haben sie gerade nicht getan. Denn die Beamten haben keinem Sachverständigen offensichtlich gemacht:

 

"Auf der Rückseite von Blatt 62 ist am 12.10.1968 ein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 mit all seinen Beschwerden aktenkundig dokumentiert." 

17.)

SG & LSG Bremen haben von Amts wegen keine Aufklärung betrieben

Dem nicht genug hat das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 die falsche Tatsache behauptet, das SG habe den Sachverständigen von Amts wegen beauftragt, sein Gutachten vom 15.06.2005 anzufertigen. Denn Tatsächlich hat die Beklagte den Sachverständigen beauftragt und hat sein Gutachten auch nach wünschen der Beklagten (BGHW) angefertigt. Wie der Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005 bestätigt. Und hat sogleich die Muskelschwäche im Arm, Hand und Bein mit keiner MdE beziffert. 

 

18.)

BGHW übernimmt nur ein Teil der diagnostizierten Unfallfolge

Weiter haben die Beamten der BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" mit Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 nachträglich als Unfallfolge anerkannt. "Anfallartige Kopfschmerzen" ist aber nur ein Teil der Unfallfolge. Denn die Mediziner der BGHW haben eine Migräne accompagnée als Unfallfolge diagnostiziert. Also Kopfschmerzen mit Nebenerscheinungen. Die Nebenerscheinungen sind so gravierend, dass ich die Arbeit einstelle wenn die Kopfschmerzen einsetzen.

 

Ferner hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen keinem Sachverständigen die ausschlaggebende Tatbestand bekannt gemacht und erstmalig mit dem Überraschungsurteil vom 18.12.2008 - ausgefertigt am 05.05.2009 - für alle Beteiligten wie folgt bekannt wurde:

 

"Aus dem Umstand, dass der Kläger nachweislich am 6.02.2001 hinsichtlich das Vorhofflimmern erscheinungsfrei gewesen ist, kann mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhofflimmern nicht vor dem Unfalltag [20.03.2001] bestanden hat." 

19.)

Die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zugeben.  

Damit erkannt wird, wie weit die Öffentlichkeit über meinen Fall informiert wurde und sich die Beamten in der Öffentlichkeit rechtfertigen müssen, lesen Sie bitte die noch folgenden Zeitungsberichte.

 

20.)

Mit Glück konnte ich viele unglaubliche Delikte aufdecken.

Wider willen wurde ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung". Und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Dafür hat ein externe Anwalt der BGHW in Hamburg am Landgericht (LG) Hamburg gesorgt. Darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. 

 

20.)

Staatsanwaltschaft hat meine Webseite überprüft.

Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 28.01.2015 eingestellt.

 

21.)

Meine  Webseite ist ein offener Brief

und stelle den Antrag, dass meine Webseite zum wahren Tatbestand in allen meinen Gerichtsverfahren wird.   

 

22.)

Die Beamten in der Verwaltung und Richter geben nicht ihr Bestes

So hat der Richter am LSG Bremen erkannt, es kam zu einem Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe, teilt diese ausschlaggebende Tatsache aber  aber keinem Mediziner mit. Ferner hat dieser Richter (Beamte) erkannt, es konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern und hat auch diese ausschlaggebende Tatsache bis dato keinem Mediziner bekannt gemacht. So etwas führt natürlich zu einer Klagehäufung.

 

23.)

Staatsanwalt verweigert die Beweissicherung

Ferner ist der STA Bremen mit dem Strafantrag vom 09.02.2014 bekannt geworden, es ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Die Ermittlungen sind aber sofort mit dem Schreiben der STA vom 26.05.2015 eingestellt worden. Und eine dringende Beweissicherung wurde mit Schreiben der STA Bremen vom 26.08.2022 abgelehnt. Und eine Akteneinsicht wurde bis dato nicht möglich gemacht. 

 

24.)

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung 

Ich möchte mein Recht und in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden. Denn als Großenkel von Theis Eden kann ich nicht ertragen, dass ich als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde. Ich muss weitermachen und ist keine Mutwilligkeit, sondern mein gutes Recht.

 

25.)

Die BG ETEM in Köln ist in Prozessdelikt verwickelt.

 

Mein Extra Blatt hat schon im Jahre 2009 dokumentiert, die BG ETEM ist in meinem Fall verwickelt.

 

18.)

 

Das zweite Extra Blatt:

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung! 

Staatsanwaltschaft verweigert Sicherstellung der Beweismittel.

Gewerbsmäßigkeit liegt vor. >Klick

 

Über diese Sache hat das Extra-Blatt schon im November 2009 berichtet.

Die weitere Recherche hat m. M. zementiert: 

 

19.)

Kriminell Vereinigung sucht Mitarbeiter

Kern einer "kriminellen Vereinigung" ist das Sozialgericht (SG) Bremen und die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen, Falkenstr.. Die unter bghw.de/karriere/bremen neue Mitarbeiter sucht. 

 

Nach dem ich am 18.12.2008 meine Gerichtsverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren habe, konnten mein Anwalt und ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat der Regionaldirektor Nord in Bremen die Aufklärung am 17./28.11.2009 begrenzt, und bringt damit die Gesundheit seiner Mitarbeiter in  Gefahr und ist als Beamter per Eid verpflichtet sein Bestes zu geben. Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Die Beamten haben ihr Bestes gegeben und den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung gefahrlos zu verzögern ist.

 

20.)

Belastendes Beweismittel ist mit dem Hinweis aufgetaucht:

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 habe ich von der Direktion Mannheim erstmalig als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der Regionaldirektion Nord Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. 

 

Damit wurde zementiert, die Ordnung in unserem Sozialsystem ist beseitigt, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". 

 

21.)

"Stasiakte"

Die interne Stellungnahme der Regionaldirektion, Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede

 

22.)

Zur Sache ist zu sagen:

Am 05.10.2009 und 17./28.11.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen der Direktion in Mannheim gemeldet: Wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv und sind geneigt den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten. Herr Neumann hat uns Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.

 

Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt. Wenn dieses Tatsache bekannt wird könnte es in der Behörde zum "Amoklauf" kommen. "Hausverbot" und "Redeverbot" mussten also erteilt werden. Nur so war jeder Kontakt zu beenden.  

 

23.)

Hausverbot & Redeverbot 

Den Kontakt mit mir, hat der Geschäftsführer abgebrochen mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010. Dazu habe ich Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. Das Hausverbot wurde wegen Rechtswidrigkeit mit Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" hat noch Wirkung.  

 

Es folgt die "Stasiakte" vom 05.10.2009 u. E-Mail vom 17./28.11.2009.

 

 

 

24.)

Wider willen "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung"

Mit der E-Mail vom 07.03.2018 (Seite 178/9) wurde nachvollziehbar. Der Geschäftsführer hat seinen externen Anwalt aus Hamburg zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen meine Person beauftragt. Und ist dem Anwalt auch mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 gelungen. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung" geworden und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit geheim halten. 

 

25.)

45 Kriminalgeschichten

Jedes dieser 45 Geheimunterlagen dokumentiert Pflichtverletzungen und eine kriminelle Geschichte steckt dahinter, die meine sachgerechte Entschädigung der festgestellten Unfallfolgen verhindert. Es hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Siehe dazu die Schriftsätze der Beklagten BGHW vom 25.10.2012.  

 

26.)

 

Neues Beweismittel taucht auf, mit dem Hinweis:  

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

 

Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die Direktion Mannheim neues Beweismittel aus der Vergangenheit in Kopie mit 184 Seiten auftauchen lassen. Dabei wurde auf der Seite 178 dokumentiert:

 

27.)

Meine Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich. 

So hat es die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2018 (Bl. 178/9) dokumentiert und ist zu dem wörtlichen Ergebnis gekommen:

 

"dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf Behördenunterlagen hat, diese auch "nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internetveröffentlichen darf-,[...]."  

 

"Mann könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären." 

 

28.)

Fazit:

Ob mit oder ohne meiner Kommentierung, der Geschäftsführer will verhindern, dass die mir vorgelegte Akte 1:1 im Internet erscheint.

 

29.)

Redeverbot: Meineid oder Prozessdelikt es droht Freiheitsstrafe

Mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung hat die BGHW ihren externen Anwalt in Hamburg beauftragt. Dem Anwalt ist es gelungen, dass das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil (13.08.201945 Akten u. Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt hat. Es war aber nur zu begründen, wenn der Geschäftsführer gemäß der Verfügung (Antrag 1)b) aus dem LG Hamburg vom 29.11.2018 eine eid. Versicherung abgibt. Zitat: 

 

"Geschäftsführer müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, vom § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet."   

 

Darauf hat der Anwalt aus Hamburg eine merkwürdige eid. Versicherung vom 5.12.2018 mit dem Schreiben vom 05.12.2018 als Anlage in Kopie dem LG Hamburg übersandt. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass der Geschäftsführer den Anwalt dazu beauftragt hat. Denn die eid. Versicherung vom 5.12.2018 ist überhaupt nicht mit der Verfügung von dem Geschäftsführer vom 18.01.2010 im Einklang zubringen. Hier hat nämlich der Geschäftsführer das "Redeverbot" nachvollziehbar dokumentiert und hat noch Wirkung. Sollte der Geschäftsführer dem Anwalt einen Auftrag erteilt haben, würde "Meineid" vorliegen. Und der Gesetzgeber droht mit Freiheitsstrafe 

 

Das LG Hamburg und die Staatsanwaltschaft haben die Pflicht der Tatsachenüberprüfung. Und der Hamburger Anwalt hat die Überprüfung bis zum 18.12.2022 zugesagt, aber es passiert nichts.

 

30.)

6000 Blatt und 45 Geheimakten, aber es passiert nichts. 

 

und ist bei 6000 Blatt und 45 Geheimakten erforderlich.   

Dann sind Sie von Anfang an über meinen merkwürdigen Fall und Teilerfolge informiert. Mir liegen weitere Zeitungsberichte und Schreiben einer Staatsanwalt (StA) aus dem Jahre 1987 vor. Damit wird nachvollziehbar, durch meinen Hinweis wurde die Polizei aus einem anderen Bundesland sofort tätig und hat eine bewaffnete "kriminelle Vereinigung" dingfest gemacht, die  Millionen-Beute gemacht haben und es gab eine Belohnung. Warum geht so etwas nicht auch in Bremen?

 

31.)

"Stasiakte" liegt dem Polizeipräsidenten Bremen vor u. greift nicht ein.

Dazu im Einklang liegt mir das persönliche Antwortschreiben des Polizeipräsidenten Bremen vom 12.03.2012 nachvollziehbar vor.  

 

32.)

Mediation:

Das Schreiben aus dem SG Bremen behauptet noch am 19.02.2014

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht meine Maximalforderungen durchzusetzen, so als ob ich von Anfang an Recht gehabt hätte. Dieses sei viel vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Diese Aussage wurde sogleich mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 & LSG Bremen vom 23.06.2015 und Zeitungsberichten widersprochen. Es wurden also vielfach falsche Urteile angefertigt und ist nun gerichtlich bestätigt. Es erklärt auch die Klagehäufung und kann nicht als Mutwilligkeit ausgelegt werden, so wie es die Beklagte (BGHW) am 25.10.2012 dem Sozialgericht vorgetragen hat. Und wollte mir damit auch noch Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und Mutwilligkeitskosten auferlegen. Darüber kann nun auch die Presse berichten und das SG Bremen müsste sich rechtfertigen. Eine "kriminelle Vereinigung" will sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen und zieht am 17./28.11.2009 eine Grenze der Aufklärung.

 

33.)

 

Ich bin Geheimnisträger:  

 

Seit dem 13.08.2019 bin ich wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, auch darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. Als Großenkel von Theis Eden will ich aber nicht als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werden.

 

In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet "Fehler müssen vollständig beseitigt werden" und so bearbeite ich auch meine Behördenakte. Es ist aber nicht im Sinne einer "kriminellen Vereinigung". 

 

Im Gefängnis hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Dafür hätte auch mein Großonkel und meine Mutter Wally Neumann geb. Eden gesorgt.

 

"Die 45 Geheimakten dokumentieren das rechtswidrige Handeln einer "kriminellen Vereinigung", die Täter sitzen in der Chefetage bei der BGHW in Mannheim und Bremen, sowie am Sozialgericht Bremen."   

34.)

Zu meiner Person und Arbeitsleben ist noch zu sagen:

Mein Bruder und ich sind Bremer und Rembertianer, wegen Bombenangriffe musste unsere Mutter Bremen verlassen, so wurde ich in Dresden am 12.07.1942 geboren. Am 23.10.1942 kam die Feldpost - geschrieben mit Schreibmaschine - und der schlimmen Nachricht, wir werden unsern Vater nicht mehr wiedersehen. Unser Vater war Brauer bei Haake Beck, aber niemals konnte ich ein Bier mit ihm trinken. 

 

35.)

Drei Arbeitsunfälle sind mit Bescheid anerkannt

Tischler/Parkettleger, Fernsehtechniker ist mein Beruf, im Med. Techn. Notdienst habe ich bis 2001 über 16 Jahre gearbeitet. Und habe im Jahre 1968, 1992 u. 2001 drei mit Bescheid der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) in Bremen anerkannte Arbeitsunfälle erlitten.

 

36.)

Der Fehler: Ich erhalte keine sachgerechte Entschädigung 

In der Medizintechnik gibt es das ungeschriebene Gesetz:

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

 

So bearbeite ich meine Akte, decke die Fehler auf und bin dabei auf eine "kriminelle Vereinigung" gestoßen. Sofort hat die BGHW Bremen in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim gemeldet, wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Sogleich folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und berichtet über das weitere Vorgehen gegen meine Person. 

 

Und am 18.01.2010 hat die BGHW Bremen mir Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten.   

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.

 

37.)

Bitte ohne Tumult

Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW hatten im Verwaltungsverfahren schon verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

38.)

Zwischen Bemerkung:

Es kam aber zum Teilerfolg, denn die Beklagte hatte erfolglos versucht meine mit Bescheid vom 12.09.2002 als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall (19.06.1968) nachträglich anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" anzuzweifeln. Dieses war ein ausschlaggebender Teilerfolg und hat am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu weiteren Teilerfolgen geführt. Und nur so konnte meine 1975 abgefundene Rente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5% aufleben. Und das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung erkannt, es ist nur ein "Spatz in der Hand". 

 

39.)

Weiter im Text: 

Mein Anwalt und ich haben die Akten studiert und am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit war klar die Ordnung ist beseitigt. Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

Ich habe weitergemacht und konnte der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen eine interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) vorlegen. Nachdem Sichten kam die Kripo Bremen zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Vor diesem Hintergrund ist gesichert, die Ordnung in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat ist beseitigt, die Abhilfe wurde nicht möglich. Es muss also zum Widerstand kommen, aber bitte ohne Tumult.

 

40.)

Grundgesetz Art. 5 (1) 

 

Ich habe von meinem  Recht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und habe auf meiner Webseite über meinen Fall berichtet, der kein Einzelfall ist und bin im Gefängnis gelandet. Dem nicht genug, werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und 45 Geheimunterlagen der BGHW muss ich auf unbestimmte Zeit im Dunkeln halten.

 

41.)

 

Seit vielen Jahren befinde ich mich in einem "Hamsterrad"  

Meine Klagen kann ich nicht mehr weiterführen, denn ich werde durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht, wenn ich nach Recht und Gesetz die Beweismittel ans Licht und auf den Richtertisch bringe. Insoweit kann ich nur noch zum Widerstand aufrufen.

 

 

42.)

Aufruf zum Widerstand

Es hat sich gezeigt und wird auf meiner Webseite dokumentiert, die Ordnung wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat beseitigt. Insoweit muss nun von dem Grundgesetz gebrauch gemacht werden und ich rufe zum Widerstand auf. Und alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand und können sich in meinem Gästebuch eintragen. 

 

43.)

Grundgesetz Art. 20 (4) 

Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt und in der Behörde wird ein "Amoklauf" erwartet.  

 

 

44.)

Sozialgericht wurde zum "Kriegsschauplatz", die Ordnung ist beseitigt!

 

Die Beklagte ging nach "Stasimanier" vor und hat das SG Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und das SG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Damit war klar, die Ordnung ist beseitigt.

 

 

45.)

 

 

 

"kriminelle Vereinigung" hat von Anfang an meine Bestrafung im Visier

 

 

Die BGHW hat erkannt, meine Bestrafung ist nicht machbar weil es dafür keinen Grund gibt.

Dazu im Einklang hat die "kriminelle Vereinigung" am 08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert:

 

 

"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Und die gewünschte "Signalwirkung" an die Mitarbeiter der BGHW nicht machbar wird".

 

So wurde die Strafanzeige gegen meine Person auf den 02.09.2014 verschoben, mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung. Nachdem ich mein Schreiben vom 08.02.2015 mit meiner schriftlichen Aussage in 24 Punkten vorgelegt habe, hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und die Beteiligten haben meinen Anschuldigungen nicht widersprochen. Es war der Anknüpfungspunkt für die StA Bremen weitere Ermittlungen durch zu führen. Dazu war und ist die Staatsanwaltschaft aber nicht bereit. Wie das Schreiben vom 26.08.2022 bestätigt, wird bei der StA Bremen auch keine Sicherung von Beweismittel vorgenommen, obwohl die Dringlichkeit mit meinen Schreiben vom 25.05.2022 und 05.09.2022 angezeigt wurde. So wird natürlich Strafvereitlung im Amt ableitbar.

 

46.)

Ich bin wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung"

u. werde mit bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht.

 

Wie kann es sein, dass die Presse darüber berichtet, dass ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und die STA Bremen nicht einmal hinterfragt, was das für Geheimunterlagen sind und warum mir erlaubt wurde, dass ich 45 Geheimakten mit auf meine Zelle nehmen durfte?

 

47.)

Ich kämpfe seit dem Jahre 2001 um sachgerechte Unfallrenten bei der BGHW in Bremen und bin mit meinem Anwalt auch vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert. Danach haben wir am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte meine Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet. Sogleich habe ich mit einem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) bei der BGHW weitergemacht. Mit der Schlagzeile "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" habe ich im November 2009 mein 1. Extra-Blatt den Beteiligten zur Kenntnisnahme mit meinem Schriftsatz vom 16.11.2009 (S 2 U 58/09) vorgelegt und Prozessdelikt dokumentiert. Damit wollte ich erreichen, dass die Beteiligten erkennen, mit einer Schlichtung können die Rechtsstreitigkeiten sachgerecht eingestellt werden.

Mit einer Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 hat die Beklagte (BGHW) die richtige Entscheidung getroffen, es soll zur Schlichtung kommen aber das SG Bremen lehnte ab. Die Ablehnung durch das SG Bremen hat zu einer "Klagehäufung" geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und wurde in vier Schriftsätzen der Beklagten vom 25.10.2012 vor dem SG Bremen nachvollziehbar dokumentiert.

 

48.)

Neues Beweismittel taucht auf: 

Ich hatte viel Glück und konnte mich mit neuem Beweismittel wehren. Denn mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie drei Aktenordner aus der Direktion Mannheim erhalten. U.a. war die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) dabei. Und hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen u. a. als "Stasiakte" bewertet. Ferner ist die Kripo Bremen zu der Wertung gekommen ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird, weil der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe droht. Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede

 

49.)

"Es passiert nichts"

Die Kripo Bremen konnte nicht eingreift, weil die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen dafür keinen Auftrag erteilt hat und mir wurde angeraten in ein anderes Bundesland zu gehen, denn in Bremen wird nichts passieren.

 

Mit dem o.g. Schreiben (27.05.2011) habe ich sogleich die interne E-Mail der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim vom 17./28.11 2009 in Kopie erhalten. Und nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Wir wollen nicht kriminalisiert werden und werden eine Grenze ziehen. Herr Neumann hat ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss beendet werden." 

 

50.)

Ich kämpfe um Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente

Entweder ich verzichte auf mein Recht, dazu ist meine Rente aber zu klein. Oder ich Klage weiter gegen eine "kriminelle Vereinigung" damit ich meine sachgerechte Unfallrente erhalte. Ich habe mich für die Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente entschieden. Dieses war auch richtig, denn ich habe von Anfang an Recht wie die Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 bestätigt haben. Und meine Unfallrente wurde schon im Jahre 1968 zu meinem Nachteil falsch berechnet. 

Mein vollständiges Recht konnte ich bis dato nicht erhalten, weil das SG/LSG Bremen und die Beklagte (BGHW) keine vollständige Aufklärung betreiben und die Mutwilligkeit ist aktenkundig. Denn die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht für Prozessdelikt" rechtfertigen und erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Und die Beteiligten müssen sich nicht nicht selbst belasten.

 

51.)

Ein schweres Geschütz

Ich kämpfe weiter um mein Recht und die Beklagte bezeichnete am 24.06.2013 das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz." Und erneut werde ich von der "kriminellen Vereinigung" am 15.03.2022 vom LSG Bremen mit der Androhung sogenannter Mutwilligkeitskosten von weiteren Klagen abgehalten. Mutwilligkeit ist aber nur der Beklagten und dem SG/LSG Bremen anzulasten, die aktenkundig (18.06.2008, Bl.1287) die Aufklärung betreiben.

 

52.)

 

BGHW in Bremen sucht Mitarbeiter 

 

Unter bghw.de/karriere/bremen hat die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Und für die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus drei Arbeitsunfällen zuständig ist. 

 

53.)

 

08.11.2018: Polizeisirene löste Sondereinsatz aus

Dabei wurde verheimlicht, dass es in der Behörde eine Liste über "gefährliche Personen" gibt, die mit einer Waffe in der Behörde auftreten könnten. Dieser Auftritt wurde zu Unrecht am 08.11.2018 bei meinem Besuch in der Behörde von den Mitarbeitern befürchtet und hat einen Sondereinsatz der Polizei in der Falkenstr. ausgelöst. Mein Behördenbesuch war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht (08.11.2018) der Polizei dokumentiert. Darüber hat auch die Zeitung ("taz") am 21.10.2021 berichtet.

 

54.)

25.09.2022: Das ist doch nicht normal, die Öffentlichkeit will die Wahrheit erfahren!

Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und warte auf eine Antwort. Ferner möchte die Öffentlichkeit von der Politik und aus dem Rathaus Bremen die Wahrheit erfahren. Und wie am 25.9.2022 kann mir auch nicht nachgesagt werden, ich würde auf der Politik in Bremen "rum hacken". Insoweit hat die StA Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, mit dem Schreiben vom 26.05.2015 auch eingestellt. 

 

55.)

Auf dem Bremer Marktplatz habe ich meinen Fall publiziert.

 

Damit habe ich den Nerv der Beteiligten getroffen, die sich in der Zeitung und Fernsehen nicht rechtfertigen wollen. So haben es die Beteiligten selbst am 17./28.11.2009 dokumentiert.

 

Grundgesetz Art. 20 (4)  

Ich rufe zum Widerstand auf! 

 

56.)

26.08.2022

 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen seit 2009 aktenkundig. Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen nachvollziehbar dokumentiert, die Beweismittel hat die StA Bremen nicht sichergestellt. Dem nicht genug hat die StA Bremen die dringende Beweissicherung auch weiter mit dem Schreiben vom 26.08.2022 verweigert. 

 

57.) 

Zu meiner Person und Unfallsache ist zu sagen:

Erich Walter Neumann - alias Unfallmann - ist mein Name.

Ich bin Detektiv wider Willen & "Geheimnisträger" der BGHW in Bremen, Falkenstr.. Seit meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) hat die BGHW in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 nachvollziehbar dokumentiert, dass es in der Falkenstr. zu einem "Amoklauf" kommen kann. Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Ferner würde ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals zurückrudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW mir eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt, darin ist auch die sogenannte "Stasiakte" aufgeführt und in Kopie beigefügt. Damit ich der BGHW folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht. Oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren wurde mir untersagt. Unmittelbar danach hat die Beklagte (BGHW) dem Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 vorgetragen:

 

"Bezüglich des Schreibens vom 05.10.2009 bitten wir den Kläger eine Kopie vorzulegen, um prüfen zu können, in welcher Unfall-/BK Akte dieses Schreiben enthalten ist, bzw. aus welchen Gründen dieses Schreiben eventuell nicht in den sozialgerichtlichen Akten dokumentiert ist."

 

Offensichtlich will die BGHW mich bestrafen und dazu soll ich eine Kopie über das Scheiben vom 05.10.2009 ("Stasiakte") anfertigen.

Denn Tatsächlich zieht sich das interne Schreiben ("Stasiakte") der BGHW vom 05.10.2009 wie ein "Roter Faden" durch meine Behördenakten.

 

58.)  

Zu meiner Unfallsache ist im Einzelnen zu sagen: 

 

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben. Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Denn für angezeigte Manipulation haben wir kein rechtliches Gehör bekommen.

 

59.)

Weitermachen hat mein Anwalt vorgeschlagen, dem bin ich gefolgt. 

Dazu im Einklang hat die BGHW am 07.01.2009 dokumentiert:

 

Fazit: "Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich". 

 

In der Stromunfallsache wurde die begründete Revision vom 06.08.2009 und in der Verkehrsunfall vom 07.08.2009 vor dem Bundessozialgericht abgelehnt. Dabei wurden Verfahrensfehler und Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs/Überraschungsurteil etc. angezeigt und wörtlich hat mein Fachanwalt Dr. jur. versichert:

 

"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzendenden und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung."  

  

60.)

Ferner hat mein Fachanwalt in der Stromunfallsache vorgetragen:

 

"dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit" 

 

61.)

Weitermachen war angesagt.

Danach haben wir die Akte studiert und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

62.)

BGHW hat eine Liste "gefährlicher Personen" vorliegen.

Ja ich habe weitergemacht, dazu habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 27.08.2009 eingeschaltet. Und bei der BGHW habe ich am 15.09.2009 mein erstes Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) eingeleitet.  Darauf hat die Direktion Nord in Bremen mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim über das weitere Vorgehen gegen meine Person wie folgt berichtet:

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussage, halten wird das Vorgehen auch für gerechtfertigt."

 

Dem folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und dokumentieren:

   

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus  denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"].

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden." 

 

 

63.)

Auf meinem Rücken soll Prozessdelikt vertuscht werden.

Die BGHW hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ich werde also nicht erhalten was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Die BGHW & das Sozialgericht (SG) Bremen wollen auf meinem Rücken Prozessdelikt vertuschen. Dazu habe ich am 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erhalten und die Mitarbeiter der RD Nord in Bremen haben sogleich "Redeverbot" erhalten und ist noch am Wirken.

 

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kripo als "Stasiakte" bewertet. Die Beteiligten wurden als "kriminelle Vereinigung" bewertet die niemals zurückrudern werden, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.

 

64.)

Beklagte wünschte die Schlichtung das SG Bremen lehnt ab.

Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 wurde nachvollziehbar, die Beklagte wünschte die Schlichtung. Das SG Bremen lehnte ab und hat am 15.10.2010 eine viel Zahl von Urteilen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit erlassen. Mit der Schlagzeile "Gerechtigkeit als Herzenssache" hat die Presse ("taz") am 18.10.2010 darüber berichtet.

 

65.)

Fazit:

Die RD Nord in Bremen, Falkenstr. ist mit der Bearbeitung meiner Fälle überlastet und ähnlich gelagerte Fälle liegen vor. Dieser Tatbestand ist der Direktion in Mannheim mit der E-Mail vom 13.04.2011 gemeldet worden.

Ferner ist gesichert, in meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dazu im Einklang gibt es in der RD Nord in Bremen, Falkenstr. die Liste "gefährlicher Personen" so ist es mit der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 ("Stasiakte") dokumentiert. Sogleich ist dokumentiert, der Auftritt mit einer Waffe wird erwartet, wenn der Antragsteller feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. In meinen Fällen ist seit vielen Jahren aktenkundig, dass nichts weiter passiert. Ferner ist aktenkundig, von mir geht keine Gefahr aus. So hat die BGHW auch bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 06.03.2012 erfolglos einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Bedrohung. Mit Schreiben der StA Bremen vom 27.03.2012 wurden die Ermittlungen gegen meine Person eingestellt.

 

Ich wurde also zu Unrecht in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Natürlich muss meine Person in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden und aus der Liste "gefährlicher Personen" muss ich nachvollziehbar gelöscht werden. Damit ich auch ohne Polizeischutz die Verwaltung besuchen kann. So hat es die BGHW nämlich mit dem rechtswidrigen Hausverbot vom 09.03.2012 gewünscht. Ich muss also auch juristisch Rehabilitiert werden.

 

In meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dieser Auftritt wird von der BGHW erwartet, wenn die Antragsteller feststellen, dass nichts weiter passiert.

 

M.M. sollte überprüft werden ob die in der Liste "gefährlicher Personen" aufgeführten Personen schon erkannt haben, dass nichts weiter passiert. Und ob sie zu einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter in der Falkenstr. werden könnten. Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und habe um Kontaktherstellung zu einem Verantwortlichen gebeten. Bis dato ist nichts passiert.

 

66.)

"Es passiert nichts", obwohl "Amoklauf" im Raum steht.

Über diesen angedachten "Amoklauf" sind sämtliche zuständigen Behörden und der Bürgermeister Bremen informiert und haben auch die "Stasiakte" vom 05.10.2009 in Kopie vorliegen, es passiert aber nichts. Und so wird der Auslöser für einen angedachten "Amoklauf" nicht beseitigt. Und kommt es zu dem angedachten "Amoklauf" dann wird gefragt wie konnte so etwas passieren? Von mir geht keine Gefahr aus, aber in einer Liste "gefährlicher Personen" sind natürlich weitere Personen dokumentiert. Und haben diese "gefährlichen Personen" auch eine "kriminelle Vereinigung", Prozessdelikt etc. in ihrer Akte aufgedeckt?

Offensichtlich besteht dringender Aufklärungsbedarf!

 

67.)

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung

BGHW folgt nicht ihren Aufgaben nach § 1 SGB VII. Denn obwohl meine Ansprüche schon mit der Gesprächsnotiz der BGHW am 27.02.2004 bekannt waren, konnte ich erst 10 Jahre später eine Teilentschädigung vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 erstreiten. Und habe dabei meine beste Zeit investiert. Auf Anfrage der BGHW haben die Mediziner der BGHW in ihrem Gutachten vom 28.11.2007 dokumentiert:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

68.)

Die Kritikpunkte hat mein Anwalt dem LSG Bremen mit dem Schriftsatz vom

16.06.2008 aufgelistet, ein rechtliches Gehör hat es nicht gegeben und die Beklagte hat eine Stellungnahme verweigert. So hält das Gericht und die Beklagte die Rechtsstreitigkeiten aufrecht. Meine Anschuldigungen habe ich auch der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Schreiben vom 26.08.2009 und 27.08.2009 angezeigt. Ferner haben meine Schreiben vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert, wem was anzulasten ist. Dem folgte mein Schreiben vom 08.02.2015 und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat nachvollziehbar dokumentiert meine Kritikpunkte sind begründet und sind keine üble Nachrede. Danach hat die BGHW mit einem externen Anwalt dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis lande und bin letztmalig - mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm - am 06.09.2021 entlassen worden. 

 

69.)

 

 

Warum berichtet das Fernsehen nicht über meinen Fall?! 

 

Warum Radio Bremen meinen außergewöhnlichen Fall nicht ausstrahlt ist am 10.10.2022 in einer öffentlichen Veranstaltung bei Radio Bremen diskutiert worden. Dazu wurde mir eine schriftliche Erklärung zugesagt.

Bis dato ist aber nichts passiert.

 

70.)

Zu den Zeitungsberichten über meine Teilerfolge ist zu sagen:

Mit den Urteilen aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 über das Hausverbot und über die Rentennachzahlung ist zementiert: Die rechtswidrigen Handlungen der Beteiligten sollen eine sachgerechte Entschädigung verhindern. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Hausverbote und Hausordnung verhindern das Öffnen der Akte. Insoweit wurde auch in der mündlichen Verhandlung vor dem SG Bremen keine (vollständige) Akte vorgelegt. Und das SG Bremen bedrohte die Beklagte mit dem Hinweis:

 

"Wenn die Beklagte es jetzt zu keiner Entschädigung kommen lässt, dann würde das Gericht den Rest der Akten holen."

 

Nun machte die Beklagte das Angebot einer so kleinen Rentennachzahlung der ich nicht folgen konnte und verlangte mein Recht auf Zinsen. Jedoch die Beklagte lehnte eine Zinszahlung ab. Darauf kam von der Beklagten und dem Gericht der Hinweis:

 

"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen."

 

71.)

"Ich wurde über den Tisch gezogen"

und konnte die Vereinigung zwischen der Beklagten und dem Gericht erkennen und aus Angst, dass ich gar nichts bekomme habe ich nicht widersprochen. Und in dem ausgefertigten Urteil hat der Vorsitzende die falsche Tatsachenfeststellung getroffen:

 

"Es sei am 19.06.2014 zu einem Vergleich gekommen der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte."

 

Nun konnte die Beklagte das Öffnen der Akten, auch im Beisein im Beisein eines Sachbearbeiters verweigern und hat dabei die falsche Tatsachenfeststellung vorgeschoben, mein Fall sei erledigt und sämtliche Ansprüche seien abgegolten. Denn wahrhaftig wurde mit dem Urteil aus dem LSG Bremen am 23.06.2015 ein weiterer Anspruch anerkannt.

 

72.)

"Es passiert nichts"

Damit ist zementiert, zum Vorteil der Beklagten hat das SG Bremen und die Beklagte in dem Urteil vom 19.06.2014 eine falsche Tatsachenfeststellung getroffen. Eine merkwürdige Zusammenarbeit wurde nachvollziehbar und dafür ist die StA Bremen zuständig, es passiert aber nichts.

 

Die Akteneinsicht in der Behörde habe ich von der BGHW nicht erhalten. Vielmehr hat die BGHW mit externen Anwälten dafür gesorgt, dass ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis gelandet bin. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 entlassen worden.    

  

73.)

"Es passiert nichts"

Die Presse fragte schon 2012, wo bleibt die StA?

Im Jahre 2012 hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen das internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Sogleich wurde mir erklärt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken die niemals zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit dem Hinweis auf die "Stasiakte" habe ich bei der StA Bremen am 22.11.2012 eine Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwältin hatte sofort erkannt, ich bin keine "gefährliche Person" und meine Strafanzeige ist berechtigt. Nachdem ich weitere Beweismittel vorgelegt habe, die m. M. "Bandenbetrug in unserem Sozialsystem dokumentieren, wurden die Ermittlungen eingestellt. 

 

Es folgten weitere erfolglose Anzeigen und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 (Az. 140 AR 2442/19) hatte der Staatsanwalt wörtlich erklärt:

 

"Ihren Schreiben vom 04.05.2022, 24.05.2022, 25.05.2022 und 17.08.2022 sind keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen. Daher werde ich weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismitteln" vornehmen. Eine Akteneinsicht in den hiesigen Räumlichkeiten ist derzeit nicht möglich." 

 

74.)

Es besteht Aufklärungsbedarf

Auch diese merkwürdige Entscheidung der STA Bremen habe ich kritisiert und habe mit meinem Antwortschreiben vom 05.09.2022 sogleich 19 Fragen aufgeworfen. Bis dato ist nichts passiert. 

 

75.)

BGHW verschweigt wesentliche Zwischenberichte.

Die BGHW lässt es zu keiner sachgerechten Entschädigung kommen und hat von Anfang an, bis in die Gegenwart wesentliche Zwischenberichte vor den Gutachtern verschwiegen. So hat es mein damaliger Anwalt der BGHW (vormals GroLa BG) mit dem Schreiben vom 22.12.2004 angezeigt. Dem folgte am 13.02.2011 der Chefarztbericht und dokumentiert: Zum anfertigen des Rentengutachtens hat die BGHW (vormals GroLa BG) wesentliche Zwischenberichte verschwiegen. Und so ist es auch in dem Gutachten der BGHW vom 15.06.2005 und in dem Gerichtsgutachten (LSG Bremen) aus Rotenburg vom 25.01.2007 geschehen.

 

 

76.)

 

Ich habe das Teuerste - 20 Jahre meiner Zeit - zur Aufklärung investiert

 

Unter bghw.de/karriere/bremen 

hat der Regionaldirektor der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Auf diesem Wege möchte ich dem Beschwerdemanagementteam der BGHW meine Hilfe anbieten und sich mit Manipulation, Pflichtverletzungen, Betrug etc. auch mit meinen Fällen beschäftigt hat (Az. E 207/09 und E 29/11) und ich bin kein Einzelfall. Es soll für die BGHW sehr schwierig sein einen Mitarbeiter zu finden der meine Fälle bearbeitet, wie das Schreiben vom 02.03.2011 an die Direktion Mannheim berichtet. Ich biete meine Hilfe an und werde dafür sorgen, dass es zu einer zeitnahen Erledigung kommt. Denn die neuen Mitarbeiter kennen meine Akte nicht und werden auch nicht erkennen wie eine "kriminelle Vereinigung" in meine Akte vorgegangen ist. So hat die "kriminell Vereinigung" bei der BGHW auch von allen Seiten Dank erhalten (siehe E-Mail vom 04.03.2011).

Dass das Beschwerdemanagement der BGHW viel Arbeit hat und weiteres Personal einstellen muss, wurde mit der E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1080) und E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1082) nachvollziehbar dokumentiert.  

 

77.)

Seit meinem 1. Arbeitsunfall am 19.06.1968,

habe ich Erfahrung im "Streit um Unfallrente" und bin am 13.08.2019 wider Willen "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Ich freue mich auf das Team in Bremen und sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit hält. Und bitte auf diesem Wege um eine Nachricht in meinem Gästebuch ob ich den Job zur Aufklärung erhalte. Denn persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern der BGHW mit mir seit einer Entscheidung der Geschäftsführung vom 18.01.2010 untersagt ("Redeverbot"). Das "Redeverbot" ist auch ein ungeschriebenes Gesetz im Beschwerde- u. Bedrohungsmanagementteam, wie dabei vorzugehen ist, hat die BGHW am 29.04.2016 für die Mitarbeiter dokumentiert und ist auch mir bekannt. Ich könnte sofort anfangen, wenn meine Unfallfolgen es zulassen und die BGHW mein merkwürdiges Hausrecht vom 29.09.2014 aufhebt. >Klick

 

78.)

Ohne Akte wurde/wird mein Fall bearbeitet:  

So hat der Sachbearbeiter die BGHW schon im Beschwerdeverfahren am 29.09.2009 (Az. 207/09) die richtige Tatsachenfeststellung getroffen:

 

"Die Akte fehlt."

 

Am 05.01.2016 hat die BGHW die falsche Tatsachenfeststellung getroffen: 

"Über die bereits gewährte Akteneinsicht hinaus existieren keine weitergehenden Dokumente zu Ihren gemeldeten Unfällen bei der BGHW."

 

Tatsächlich gab es aber noch weitere Dokumente und wurden mir u. a. mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 mit 184 Seiten als Anlage in Kopie übersandt. Dazu hat die BGHW erklärt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass diese Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Und der externe Anwalt der BGHW (der kein Recht auf Akteneinsicht hat) hat am 11.11.2022 endlich die Tatsache bekannt gemacht: 

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an." 

 

Aber wie kann der externe Anwalt meinen Fall bearbeiten, wenn er keine (vollständige) Akte hat?

 

Ich kann und werde meine Arbeit sofort beginnen, wenn mir die BGHW eine vollständige Akte in Papier und laufender Blattnummer vorgelegt. Danach wird erkannt, ob ein Beteiligter sich im Gefängnis melden muss.

 

79.)

"45 Geheimunterlagen" müssen vorgelegt werden.

 

Ein externer Anwalt hat im Auftrage der BGHW gehandelt. So kam es vor dem Landgericht (LG) Hamburg zu merkwürdigen Urteilen. Und das Urteil vom 13.08.2019 hat dafür geführt, dass ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde und hatte dabei 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Dass ich die Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen durfte, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt.

Am 11.11.2022 hat der externe Anwalt der BGHW angekündigt:

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an."  

 

Aber ohne Behördenakte kann der externe Anwalt meinen Fall nicht aufrollen. Es fällt mir die Sendung ein: "Lass dich überraschen"

 

80.)

Mediziner der BG Ambulanz blicken nicht mehr durch. 

 

Mediziner der BG Ambulanz habe Aufklärungsbedarf erkannt und wollten die Regie der Aufklärung übernehmen. Die BGHW will nicht, dass die Mediziner die Aufklärung übernehmen. So ist es mit dem Schreiben der BG Ambulanz  vom 12.01.2004 und dem Schreiben der BGHW vom 31.01.2004 nachvollziehbar dokumentiert.

 

81.)

 

 

 

 

BGHW hält die (vollständige) Akte vor den Medizinern zurück.

 

Im Kampf um Unfallrente ist meine Webseite zum Tatbestand in dem Urteil vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 geworden und hat für richtig erkannt, auch mein letztes Hausverbot bei der BGHW in Bremen war rechtswidrig. Rechtswidrig war auch die Entscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein erstes Hausverbot und sogleich den Mitarbeitern der BGHW ein "Redeverbot" erteilt hat. Mein erstes Hausverbot wurde mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 und dem Bescheid der BGHW vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" der Mitarbeiter hat weiter Wirkung.

 

Es soll als richtig erkannt werden, dass das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10 2009 von der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet wurde. U.a. kam die Kripo zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.

 

Dazu soll richtig erkannt werden, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft und konnte keine üble Nachrede und Verleumdung feststellen und hat die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Meine sämtlichen Kritikpunkte sind begründet und keine üble Nachrede. So hat die BGHW auch keinen Widerspruch eingelegt. Und meine rechtswidrigen Hausverbote sollten die Aufklärung verhindern.

 

82.)

Vertraulich hat der Justiziar der BGHW am 07.03.2018 nachvollziehbar

dokumentiert. Die BGHW hat einen externe Anwalt beauftrag und am Landgericht (LG) Hamburg dafür zu sorgen, dass ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Meine Behördenakte konnte der externe Anwalt nicht als Beweismittel vorlegen, weil er kein Recht auf Akteneinsicht hat. Damit die Sache gelingt hat der Anwalt noch eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 von dem Regionaldirektor der BGHW in Bremen vorgelegt und den Irrtum erregt, der Regionaldirektor habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Es ist nicht erkennbar, dass der externe Anwalt beauftragt wurde, die eidesstattliche Versicherung dem LG Hamburg vorzulegen und m.M. Meineid dokumentiert.

Nun muss von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen geklärt werden ob Urkundenfälschung oder Meineid vorliegt.  

 

Meine Webseite soll bei allen beteiligten Behörden und externen Anwälten der BGHW zum Tatbestand werden. Damit transparent wird, wann die Beteiligten meine Webseite gesichtet haben ist die Eintragung in meinem Gästebuch erforderlich. Sogleich könnten erkannte Fehler im Gästebuch dokumentiert werden, die ich ggf. sofort beseitigen werde. Dazu stelle ich schon auf diesem Wege bei den Behörden meinen Antrag. 

 

 

83.)

Geschäftsführer der BGHW gibt bekannt:

Mit Schreiben vom 25.04.2008 hat der Geschäftsführer der BGHW die wichtige Tatsache bekannt gemacht.

 

"Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist die Verwaltung an die Einschätzungen der Gutachter gebunden."

 

Wenn die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt dann wären meine sämtlichen Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen erledigt. Und Detektiv wider Willen wäre vorbei und ich könnte nach mehr als 20 Jahren mein Rentendasein genießen.

 

An diese Gesetzmäßigkeit hält sich die Verwaltung der BGHW (vormals GroLa BG) aber nicht und erspart sich die mögliche Entschädigung. Und so wird die Sache natürlich vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. Und wurde mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.10.2012 auch dem SG Bremen vorgetragen. Dazu im Einklang sind der Beklagten auch Mutwilligkeitskosten aufzuerlegen und nicht dem Kläger. 

 

Denn die Beklagte hat die Einschätzungen/Diagnose der Gutachter nicht im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 und 12.09.2002 sowie Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 aus dem Verkehrsunfall vom 19.06.1968 eingetragen.

 

Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellungen, denn in meinem Fall kam es an der Unterseite meiner li. Kniescheibe zu einem Abbruch mit all seinen Beschwerden und nicht am unteren Kniescheibenpol li.. So ist es mit dem Zwischenbericht von dem Facharzt für Chirurgie am 12.10.1968 auf Blatt 62 Rs. dokumentiert. 

 

Auch mit dem Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 ist dokumentiert, die Verwaltung hält sich nicht an die Gesetzmäßigkeit. Insoweit wurden auch keine Einschätzungen der Gutachter im Bescheid vom 27.04.2004 aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 eingetragen.

Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellung, denn die BGHW behauptet ich könnte erst mit einer MdE von 20% eine Rente erhalten. In meinem Fall besteht aber eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und so kann ich auch eine Rente unter 20% aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 erhalten.   

 

84.)

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten

 

 

Die Geschäftsführung der BGHW befürchtet meinen Auftritt mit einer Waffe, wenn ich erkennen würde, dass es zu keiner weiteren Aufklärung kommt. Und haben mir am 18.01.2010 das erste rechtswidrige Hausverbot erteilt. Und ist mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 bestätigt. Sogleich haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" erhalten und hat am 5.12.2018 zu einem möglichen "Meineid" des Geschäftsführers geführt.

 

Dazu ist zu sagen: 

Es ist aktenkundig und ich habe erkannt, dass die BGHW keine weitere Aufklärung betreibt. Niemals werde ich in der Behörde mit einer Waffe erscheinen, denn das "Schwert der Gerechtigkeit" ist meine Waffe.

 

85.)

Es folgt meine Detailbeschreibung,

die immer wieder geändert werden muss, weil mir die BGHW Beweismittel vorlegt welches zurückgehalten wurde. Letztmalig habe ich aus der Direktion Mannheim mit Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie 184 Seiten erhalten. Dem SG Bremen hat die Beklagte die 184 Seiten nicht vorgelegt. Schon damit ist die Tatsache dokumentiert, die Beklagte hält die (vollständige) Akte vor dem SG Bremen zurück. Warum mir die 184 Seiten erst jetzt übersandt wurden, ist mit dem Hinweis in dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 wie folgt erklärt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Dazu im Einklang hält die BGHW die (vollständigen) Beschwerdeakten zum Az.: E 207/09 und E 29/11 zurück, und die vielen Kritikpunkte dokumentieren. Und die geforderte detaillierte Stellungnahme nicht möglich ist, denn es wurde wieder keine (vollständige) Akte vorgelegt. So hat es der Aktenbearbeiter in der Zusammenfassung vom 29.09.2009 in der Stromunfallsache dokumentiert. 

 

86.)

 

www.unfallmann.de, ein "rotes Tuch" für die BGHW 

 

Für die BGHW und das SG Bremen ist meine Webseite ein "Rotes Tuch". Denn damit wird meine Akte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dabei werden die Manipulationen und Pflichtverletzungen der Beteiligten von der Öffentlichkeit erkannt. Dazu im Einklang hat die BGHW ihr Schreiben vom 26.04.2013 vorgelegt.  

 

 

Kein Einzelfall: Die BGHW will nicht zahlen.  

 

 

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete das BR Fernsehen am 05.12.2018.

 

Auch in meinem Fall will die BGHW nicht zahlen und trägt die von den Medizinern ermittelten Gesundheitsschäden nicht im Bescheid ein. So kommt es im Bescheid der BGHW zur falschen Tatsachenfeststellung und damit erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung. Und mit dieser Pflichtverletzung wurde die Sache im Jahre 2004 vor das Sozialgereicht (SG) Bremen gezerrt. Hier ist die BGHW die Beklagte und muss keine Aufklärung mehr betreiben, denn das Gericht ist "Herr des Verfahrens". Obwohl den Gerichten die falsche Tatsachenfeststellung im Bescheid vom 28.05.1970 zur Verkehrsunfallsache und im Bescheid vom 27.04.2004 zur Stromunfallsache bekannt ist wurde die Beklagte nicht verurteilt ihren Bescheid zu ändern. Und so habe ich am 18.12.2008 mit meinem Anwalt Dr. jur. die Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren.

 

Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt in der Stromunfallsache aufgedeckt und mit viel krimineller Energie durchgeführt wurde. Nun wurde das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich zur Hilfe gerufen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen konnte mit Bescheid vom 17.11.2009 in 45 Punkten Pflichtverletzungen bestätigen. 

 

Ich hatte Glück und konnte in der Verkehrsunfallsache die Manipulation aufdecken. Denn der Chefarzt und Rentengutachter hatte in seinem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, dass es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten gekommen ist, weil die BGHW (vormals GroLa BG) Beweismittel zurückgehalten hat. 

 

Ich hatte auch weiter Glück, denn von der Direktion Mannheim wurde mir mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt und niemals erhalten sollte. Dieses hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ferner soll ich auf meine Gesundheit aufpassen und könnte durch eine Verfügung der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden. 

 

Ich musste also verlieren, denn gegen eine "kriminelle Vereinigung" die nicht ihrer prozessualen Wahrheitsplicht folgt und Manipuliert bin ich eigentlich machtlos, aber ich gebe nicht auf. Weiter verliere ich die Gerichtverfahren, weil die BGHW nicht nur die (vollständige) Akte zurückhält. Sondern weil m. M. auch den Mitarbeitern von dem Geschäftsführer der BGHW seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt wurde und keine Aufklärung betreiben. Und seit dem 5.12.2018 kommt auch noch Meineid ins Visier. In meiner Sache hat dazu der externe Anwalt der BGHW am 11.11.2022 mitgeteilt 

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an und benötige noch eine Woche Fristverlängerung."  

 

90.)

Die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO). 

Zum Arbeitsunfall vom 19.06.1968 ist zu sagen: Schon in dem Schriftsatz vom 16.10.2008 hatte mein Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und den bislang an den erstellten Gutachten zusammengefasst.

 

91.)

Mitarbeiter der BGHW haben ein Gewissen

und sind nicht bereit meinen außergewöhnlichen Fall zu bearbeiten.

Dazu im Einklang gibt es die Dokumente vom 09.06.2009, 21.07.2009.

Und am 02.03.2011 hat die BGHW im Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11. dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit  den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt." 

 

Nun ist die BGHW auf der Suche nach Mitarbeitern und dem Geschäftsführer folgen, der sich nicht rechtfertigen will und die Grenze der Aufklärung zieht. Siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 

 

92.)

Aktenbearbeiter müssen parieren, wollen sie ihren Job nicht verlieren.  

 

 

"Und so ist auch unser Team in Bremen:  gelassen, ausgeglichen und uneigennützig - werden Sie ein Teil davon!"

 

Ferner hält sich das Team auf dem Bürohausdach der Behörde Fit 

 

93.)

Dazu ist zu sagen:

Mein Aktenbearbeiter hat bei der Geschäftsführung mit dem Schreiben vom 03.11.2004 um eine Entscheidung gebeten wie vorgegangen werden soll. Auf dem gleichen Schreiben hat die Geschäftsführung am 04.11.2004 dokumentiert, wie vorzugehen ist und welche Beweismittel der Ärztin [8-3] vorzulegen sind und als Beratungsärztin bei der BGHW beschäftigt ist. Und es wurden die Beweismittel mit Blattnummern aufgeführt.  

 

Auf meinem Schreiben vom 08.05.2008 hat die Geschäftsführung der BGHW am 15.05.2008 für den Aktenbearbeiter Vermerkt, zu meinen Kritikpunkten soll keine Stellungnahme angefertigt werden. Dieser Anweisung ist der Aktenbearbeiter gefolgt und wird seinen Job behalten.

 

Ferner hat das LSG Bremen der Beklagten den Schriftsatz von meinem Anwalt vom 16.06.2008 zur Kenntnis- und freigestellten Stellungnahme mit dem Schreiben vom 18.06.2008 in Kopie übersandt. Auf dem Schreiben vom 18.06.2008 (Bl.1287) hat der Aktenbearbeiter am 23.06.2008 mit einem "nein" dokumentiert, es wird keine Stellungnahme geben und folgt damit den Anweisungen der Geschäftsführung und wird seinen Job behalten. Nach Recht und Prozessordnung hat die Beklagte damit sogleich vor dem LSG Bremen festgesetzt, sämtliche Kritikpunkte sind berechtigt und werden mit keiner Stellungnahme der Beklagten widersprochen.

 

94.)

Mein Aktenbearbeiter hat ein schlechtes Gewissen

Als bekannt wurde, dass ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet habe, hat der Aktenbearbeiter & Prozessbevollmächtigte Herr [18] am 09.06.2009 dokumentiert:

 

"Er wollte sich persönlich ein besseres Gewissen machen und habe sich entschieden mir alles vorzulegen, und so ist auch geschehen. Dabei war auch die sogenannte Rest-Handakte."

 

95.)

Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigter hat nicht pariert: 

Unmittelbar danach wurde der Aktenbearbeiter am 21.07.2009 von der Bearbeitung meiner Unfallsachen abgezogen. Denn die Rest-Handakte sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden und der Aktenbearbeiter sollt auch nicht bei meiner Akteneinsicht anwesend sein. Dieses Dokument vom 21.07.2009 befindet sich in der Handakte und wurde zur Geheimhaltung in eine Liste vom 13.08.2019 mit der Nr. 28 & 29 aufgenommen. Und mit der Nr. 45 wurde das Dokument (09.06.2009) zur Geheimhaltung festgesetzt.

 

96.)

Aber der abgezogene Aktenbearbeiter bearbeitet meine Akte weiter. 

Dem folgte u.a. das interne Schreiben vom 05.10.2009 und damit wurde nachvollziehbar, Ansprechperson ist der Prozessbevollmächtigte & Aktenbearbeiter, der am 21.07.2009 von meinen Unfallsachen abgezogen wurde. Und hat das Beschwerdeverfahren (E 207/09) gegen seine Person selbst und in seinem Sinne bearbeitet. 

   

97.)

05.10.2009: "Stasiakte" und Geheimakte der BGHW

Dem folgte das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 ("Stasiakte"), die aktenkundig niemals bekannt werden sollte. Damit wurde gegenüber der Direktion Mannheim in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) die geforderte detaillierte Stellungnahme verweigert und es wurde erklärt

 

"Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

 

Und warum hat das LSG Bremen und die Beklagte nicht sofort die Staatsanwaltschaft (STA) eingeschaltet?

 

 

 

98.)

Und am 08.05.2013 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wir werden keine weitere Stellungnahmen abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."

 

 

Das ungeschriebene Gesetz: Fehler müssen beseitigt werden. 

Als Fernsehtechniker habe ich die Fehlersuche gelernt. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden."