Kommentare: 2669
  • #2669

    WernerE (Sonntag, 12 Mai 2024 18:17)

    https://www.facebook.com/people/Gewaltopfer-braucht-jeden-von-uns/100094199131682/

    Sonntagsfrage
    Die Tragik um @Heinz Hönig führt uns überdeutlich vor Augen, wie oberflächlich unsere Zeit und vor Allem auch Medienwelt geworden ist.
    Neben eigenen Versäumnissen in finanziell besseren Phasen des Schauspielers greift die überbordende Bürokratie nicht: wie immer, wenn es darauf ankommt.
    Nachdem die Pflegeversicherung gesetzliche Pflicht ist: weshalb wurde sein Fehlen nicht bemerkt, geahndet und die daraus folgernden Konsequenzen möglich?
    Weit destruktiver jedoch, wie sich medial in allen möglichen Facetten darüber ausgelassen wird, während strukturell systematische Defizite negiert bleiben.
    Wie viel an Beitragszahlungen leistet die Bevölkerung zu Unrecht, also u viel, weil dem unzulässigen Schröpfen der Allgemein-Sozialversicherungen über, durch die Arbeitgeber finanzierte Versicherung eigentlich zu tragende Leistungen kein Einhalt geboten wird? Dies erfolgt durch Zusammenwirken der BG’s mit – vorsichtig gesprochen – fragwürdigen Gutachterpraktiken.
    Damit werden in der, alleinig Arbeitgeber finanzierten Versicherung (gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall und Berufskrankheit) die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten und die Leistungspflicht gezielt an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung abgewälzt.
    Dies wurde medial wiederholt aufgegriffen, ohne dass Abhilfe auch nur im Ansatz in Angriff genommen wurde. 2010 bereits publizierte die Ärztezeitung zum ernüchternden Sachstand, dass Niemand die UV-Träger angeht: https://www.aerztezeitung.de/.../Oft-zahlt-der-falsche....
    Begünstigt wird dieser Missstand durch die Sozialgerichtsbarkeit, wie auch die verfassungswidrige Umsetzung des OEG Opferentschädigungsgesetz, wodurch Jahr für Jahr Tausende traumatisierter Gewaltopfer durch die öffentliche Hand um Millionen
    ihnen zustehender Entschädigungen geprellt werden.
    Würde hier korrekt und damit ökonomisch gearbeitet wäre auch ein Hilfsfond für wirkliche Notlagen möglich.

    WernerE - ein Bayer der kein "Söder" oder CSU Freund ist, Neutral und unbequem!

  • #2668

    Mazi (Samstag, 11 Mai 2024 12:28)

    Ja, so ist es in Rheinland-Pfalz!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:


    https://www.wochenspiegellive.de/landkreis-bad-kreuznach/artikel/urteil-baugenehmigung-fuer-pall-halle-ist-rechtswidrig

    https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/streit-um-monsterhalle-pall-hall-in-bad-kreuznach-beigelegt-100.html

    https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/oeffentlicher-anzeiger_artikel,-umstrittene-pallproduktionshalle-in-bad-kreuznach-baugenehmigung-ist-rechtswidrig-_arid,2403226.html

    Jetzt sollte man wissen, dass die amtierende Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ehemalige Bürgermeisterin in Bad Krenznach und ehemalige Richterin und Staatsanwältin war.

    Oberstaatsanwalt Deutschler ist von der Staatsanwaltschaft Mainz als leitender Oberstaatsanwalt nach Bad Kreuznach gewechselt.

    Der Minister der Justiz Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Aufsicht über die Justiz. Deutlich unterscheidet sich die Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit von den Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Minister mal so und mal so seine Amtsaufgabe, die Dienstaufsicht, wahrnimmt.

    Bei dieser Gemengelage ist davon auszugehen, dass eine der wichtigsten Aufgaben des Ministers, dafür zu sorgen, dass die Anklagen gegen die Richter nicht stattfinden. Da wo keine Klage erhoben wird, kann es folglich auch keine Verurteilung durch Richter geben.
    So einfach ist es möglich, dass System "auszutricksen".

    Verantwortlich ist für den Gesamtapparat Frau Malu Dreyer. Dadurch, dass Frau Malu Dreyer sich nicht für verantwortlich erklärt, ist davon auszugehen, dass ihr voll bewusst ist, dass sie nicht rechtsstaatlich bzw. vorsätzlich handelt.

    Ihre Amtsaufgabe ist es dafür Sorge zu tragen, dass auch in Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht eingehalten werden. Dafür steht sie vor dem Bundesrat gerade.

    Zu Abrundung der ganzen Geschichte gibt es den Landtagspräsidenten Hering, der mit seinem Landtag der Landesregierung und damit auch Frau Dreyer sein Vertrauen ausspricht.

    Nach Kenntnis des obigen Falls Pall ist nachgewiesen, dass die Entscheidungen am Sozialgericht und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz keine Einzelfälle darstellen und die Dienstaufsicht auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht funktioniert.

  • #2667

    Mazi (Samstag, 11 Mai 2024 12:14)

    Wo gibt es denn so etwas, dass Richter sich nicht dem Gesetz entscheiden sollen, aber das Gesetz, das Grundgesetz, nicht zugrunde legen?


    Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Behörden Art. 19 Abs. 4 GG gewähren und dazu Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht, Art. 20 Abs. 3 GG, nicht nachkommen!

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Gesetz und Recht einhalten und dabei gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht verstoßen (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Meinung, dass diese Amtsträger, diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit, das Recht beugen, ist nachvollziehbar.

    Wenn man es genau sieht, dann folgt die AFD den etablierten Parteien und nicht andersherum.

    Ich halte die Kernaussage von Frau Aigner nach dem Grundgesetz immer noch für wahr.

    Betrachten wir uns die Ministerpräsidenten näher, so ist es mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schlimmer bestellt, als zahlreiche Verantwortliche nach der Maßgabe des Grundgesetzes davor warnen.

    Die Frage ist lediglich, mit welchem Qualitätsanspruch der Verfassungsschutz tätig gewesen war, damit derartiges bekannt werden konnte? Die Frage ist vielmehr, ob wir uns bei dieser Effizienz dieser Behörde diese Behörde nicht gänzlich ersparen können und was Leiter dieser Behörde uns sagen könnten, wobei sie ja unter Beweis stellten, dass sie nicht einmal ihre Behörde verantwortlich leiten können.

    Mit Sicherheit ist dies den Medien zu verdanken, dass derartiges ans Licht gekommen ist. Mit Sicherheit gibt es berechtigte Kritik wegen deren Fake News, aber wir müssen auch bedenken, dass es ohne die Aktivitäten der Medien die NS-Juristen weiterhin unerkannt tätig wären.

    Für mich ist die Leistung dieser NS-Juristen anzuerkennen, da sie es schafften, die Sozialgerichtsbarkeit in seiner Gänze zu unterwandern. Wenn also das Grundgesetz einzuführen ist, dann sind die Institutionen (z.B. die Sozialgerichtsbarkeit) als erstes Amtsträgern zu besetzen, die nach Art. 20 Abs. 3 GG ihrer Treuepflicht nachkommen. Bei dieser Art des vorhandenen Vorsatzes ist anzuzweifeln, ob diese Amtsträger überhaupt ernannt wurden.

    Sie erkennen, dass in der Bundesrepublik Deutschland dieses Prinzip nicht als allgemeingültig angewandt wird, die AFD erst gar nicht daran beteiligt ist und in den Bundesländer kein Allgemeingut darstellt. Die Nazi-Ideologie ist weiterhin weit verbreitet.

    Die Kritik an der AFD ist zwar m.E. berechtigt, wird aber seitens der Bundesländer sachlich nicht beachtet.

    Wo gibt es denn so etwas, dass Richter sich nicht dem Gesetz entscheiden, nach dem sie ihre Entscheidung fällen sollen? Wo gibt es Amtsträger, die dem Gesetz nicht folgen und dann vorgeben, sie hätten es beachtet. Das geht gar nicht!

  • #2666

    Erich Neumann, alias unfallmann (Samstag, 11 Mai 2024 08:59)

    #2664
    Hallo WernerE,
    schöne Erholung auch von mir und unserem Freund!
    MfG
    Erich

  • #2665

    Mazi (Samstag, 11 Mai 2024 08:48)

    #2664
    Gute Erholung!

  • #2664

    WernerE (Freitag, 10 Mai 2024 23:23)

    Wünsche Allen ein gutes, angenehmes Wochenende und viel Freude beim Wirken.

    Ich bin dann mal eine Zeitlang weg zur gesundheitlichen Ertüchtigung, lese aber mit.

    WernerE - alles was Unrecht ist, soll hier aufgedeckt werden!

  • #2663

    Mazi (Freitag, 10 Mai 2024 09:04)

    Was ist Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und handeln die staatlichen Institutionen überhaupt mittels Amtsträger danach?


    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ohne dass Betroffene die Gelegenheit haben, die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen zu können. Eine derartige Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit entbehrt der Grundlage des Gesetzses und widerspricht der Entscheidung der Richter des höchsten deutschen Gerichts sowie des höchsten Verwaltungsgerichts. Damit sind die Amtshandlungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz und sind mit einer Amtstätigkeit keinesfalls gleichzusetzen.

    Wenn die Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit also nicht nach dem Gesetz ist, ihr also die Grundlage zu einer derartigen Entscheidung fehlt, stellt sich die Frage, was denn dann eine solche Entscheidung überhaupt darstellen könnte? Wenn also die Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz handeln, ist also die Frage, ob sie dann als Verfassungsfeinde gelten.

    Bedauerlich erscheint, dass die Richter am Bundessozialgericht ehemalige Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind, sich also dem Grundgesetz bereits widersetzt haben, aber dennoch als unverurteilte Täter über andere, die es ihnen gleich tun, Recht sprechen dürfen. In meinen Augen ist diese Handhabung nazi-haft.

    Da eine unabhängige Entscheidung eines Richters an das Gesetz gebunden ist (Art. 97 Abs 1 GG), das Grundgesetz jedoch das Vorliegen einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte zu einer Entscheidung verpflichtend vorschreibt, diese aber nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass nie eine gerichtliche Entscheidung von diesen Verfassungsfeinde getroffen wurde. Auch die Nichtausübung einer Aufsicht "adelt" eine derartige Entscheidung nicht.

    Da die Amtsträger der Staatsanwaltschaften und des Ministers nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, sind sie auch nicht berechtigt, Amtshandlungen gegen das Gesetz auszuführen.

    Es geht also um dem Umgang mit solchen Entscheidungen, die Tatsache, ob sie die Treuepflicht der Amtsträger ersetzen dürfen und ob unabhängige richterliche Entscheidung nach dem Grundgesetz gegen das Gesetz zulässig sind.

    Da das Grundgesetz die Sozialgerichtsbarkeit als höchstes Gericht explizit "adelt", die strafbaren Handlungen der Amtstätigkeiten der Amtsträger jedoch nicht duldet, die Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden an diesen Amtshandlungen keinen Anstoß nehmen, hat das Volk die Aufgabe nach Art. 20 GG die Rechtsverfolgung selbst in die Hand zu nehmen. Da Staatsanwaltschaften und Minister der Justiz sowie Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich in den Handlungen decken, ist davon auszugehen, dass sie Teil des Systems sind und Beihilfe leisten.

    Damit ist der Nachweis erbracht, dass die Argumentation von Frau Aigner in der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar ist.

  • #2662

    Mazi (Donnerstag, 09 Mai 2024 13:56)

    Ich erinnere!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/f%C3%BCr-kinder-erkl%C3%A4rt-wie-das-grundgesetz-entstanden-ist/ar-BB1m2z4g?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0d597819908f4852b56f9a7408b19dfb&ei=9

    Zitat:
    "Ganz wichtig war den Vätern und Müttern des Grundgesetzes, dass Deutschland nie wieder eine Diktatur werden soll. Nie wieder sollte eine Person allein über die Bürgerinnen und Bürger herrschen."

    Und jetzt?
    Richter der Sozialgerichtsbarkeit halten die Vorgaben des Gesetzgebers nicht ein.
    Und das soll im Verständnis der etablierten Partei rechtsstaatlich sein?

    Was sind das für Richter, die anderen Gesetzen folgen, als diese von den Vätern des Grundgesetzes geschaffen wurden?

    Mit, den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und einigen verantwortlichen machtvollen Personen fehlt da die Vorstellungskraft darunter Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie zu verstehen.

    Der Fall Mollath, die zahllosen Missbräuche, die Cum EX-Geschäfte, die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen in der Ahrtalkatastrophe sind nur einige Beispiele dieses verarteten Rechtsverstädndisses. In der Tat sind dies keine Beispiele eines Demokratieverständnisses.

  • #2661

    Junior (Donnerstag, 09 Mai 2024 12:33)

    Alles Gute zum Vatertag :-)

  • #2660

    Mazi (Donnerstag, 09 Mai 2024 10:08)

    Es wird Zeit gegen die Nazi-Methoden einzuschreiten und Einhalt zu gebieten!

    Es ist schwer einsichtig am Nasenring durch eine Manege geführt zu werden und auch noch dafür zur Kasse gebeten zu werden. Ich spiele auf die GRÜNEN Vertreter in der Ampelregierung an. Um ehrlich zu sein, auch die übrigen Ampelvertreter erscheinen mir genauso glaubwürdig.

    Letztlich ist es nicht anders als Richter die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers nicht achten und dennoch verlauten, dass sie nach dem Gesetz entscheiden. Das haben die Nazis damals nicht anders gemacht!

    Wenn wir alles einmal berücksichtigen, dann ist es sehr fraglich, dass die amtierenden Juristen nach dem Gesetz handeln. Soweit es Amtsträger betrifft, regelt Art. 20 Abs. 3 GG dies sehr eindeutig und klar. Aber an das Grundgesetz halten sich diese Amtsträger nicht und befürchten auch nicht, deshalb von der Staatsanwaltschaft angeklagt zu werden. Dass dies tatsächlich nicht erfolgt, darüber wachen die Minister der Justiz der jeweiligen Landesregierungen.

    Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volk ausgeht und Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aucham 17.11.2023 auffordern mussten regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen, dann ist unser Demokratieverständnis schon weiter erudiert als wir es wahrhaben wollen. Dass dies von verschiedenen Verantwortlichen immer wieder aktuell angemahnt und die Forderung der Verfassungsrichter bestätigt wird, lässt erkennen, dass NS-Juristen schon weit ihre Fäden gesponnen haben.

    Es wird Zeit gegen die Nazi-Methoden einzuschreiten und Einhalt zu gebieten! Zu aller vorderst sind die etablierten Parteien zu nennen, die vorgeben, sich von der AFD unterscheiden zu wollen

  • #2659

    Mazi (Mittwoch, 08 Mai 2024 10:22)

    # 2658
    Wegen Rechtsbeugung im Amt wurde die Richterin "so hart" bestraft! Und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil, die Entscheidung gegen das Gesetz keine Revision eingelegt und der Minister der Justiz, Herr Limbach (GRÜNEN) hält dies im Rahmen seiner Aufsichtspflicht für vertretbar.

    Wie wird es mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, mit Art. 19 Abs. 4 GG gehalten? Weshalb klagen Staatsanwaltschaftan diesen Typus nicht an? Weshalb führt Herr Limbach die Aufsicht über die Justiz so unterschiedlich aus? Ist es nicht seine Amtsaufgabe, die Staatsanwälte nach dem Gesetz anzuklagen und verurteilt zu wissen?

    Der Gesetzgeber formuliert im Grundgesetz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Ist der Justiz und der zur Dienstaufsicht verpflichteten Amtsträger schon deshalb die Verwehrung der Treuepflicht nachzusagen, weil sie ihren Amtsauftrag nicht ausführen? Wo käme die Nation hin, wenn dieses normale Anforderungsprofil auch Amtsträger beigemessen würde?

    Ich halte es mit Aigner und bezeichne diese als Verfassungsfeinde, die wegen Verweigerung der Vorgaben des Volkes keinen finanziellen Anspruch gegenüber an das Volk haben.

    Wenn sich Exekutive und Judikative nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers halten, welche Verbindlichkeit haben dann eigentlich die Volksvertreter?

    Art. 20 GG, wonach alle Macht vom Volke ausgeht, muss dann offensichtlich eine ganz andere Bewandtnis haben.

    Wenn die verantwortlichen Politiker das Volk entmündigt haben, ist fraglich, weshalb eine Europawahl in der EU überhaupt durchgeführt wird? Den Sinn, der mit dieser Wahl verbunden sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Dass Christian Lindner (FDP) uns allen erklärt hat, dass künftig Vermögen vermehrt wird, indem Kredite aufgenommen werden, dieses Unverständnis von mir, habe ich bereits widerwillig geschluckt. Aber dies hier, stellt das Rechtssystem schlechthin in den Schatten.

  • #2658

    WernerE (Mittwoch, 08 Mai 2024 00:43)

    ohne weitere Worte:
    Lüdenscheid schreibt Rechtsgeschichte: Wegen Rechtsbeugung im Amt wurde eine Richterin jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
    https://www.come-on.de/luedenscheid/rechtsgeschichte-der-traurigen-art-luedenscheider-amtsrichterin-muss-ins-gefaengnis-93053993.html

    WernerE - sprachlos im Web unterwegs

  • #2657

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 23:43)

    Als viel gefährlicher als Rechtspopulisten sehe ich einen Bundesminister an, der das Volk belügt! Was soll ein Volk mit einem Minister anfangen, der es belügt?

    Gefährlich wird es nur dann, wenn Macht von Amtsträgern ausgeübt wird! Rechtspopulisten sind keine Amtsträger. Dies zu verhindern ist Aufgabe des Grundgesetzes, ist Amtsaufgabe der Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG.

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/robert-habeck-news-habeck-demokratie-unter-druck-durch-populisten-und-rechtsradikale/ar-BB1lXxzp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=184e1434e2ff456cb4db7aeefa5b3937&ei=20

    Ich sehe im Gegensatz zu ihm Rechtspopulisten nicht als akute Bedrohung an. Rechtspopulisten sind bereits enttarnt. Deshalb geht von ihnen keine Gefahr mehr aus. Sie haben keine Amtsmacht.

    Wenn ihnen nach Aigner "das Wasser" abgestellt ist, ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer "Überflutung" mehr kommen kann.

    Anders sehe ich die Macht der Minister der Justiz einer Landesregierung. Sie sind gleichzeitig dafür zuständig Aufsicht über die Justiz auszuüben und sind gleichzeitig befugt gegenüber Staatsanwaltschaften Weisungen zu erteilen Richter anzuklagen, die sie beaufsichtigen sollen. Zudem ist es schwierig vorstellbar, dass Kollegen ihre eigenen Kollegen verurteilen. Wir haben es bereits früher gesehen und erlebt.

    Es klingt furchtbar, aber in diesen Fällen "liegen alle Vorteile in einer Hand".

    Der Vorstoß der Richter des EuGH kann 2019 i.S. europäischer Haftbefehl nur ein erster Schritt zur Rechtsstaatlichkeit sein. Es ist keinesfalls davon auszugehen, dass die Rechtsstaatlichkeit damit bereits erreicht wäre.

    Sie haben es selbst verfolgen können. Wie unsäglich lange dauerte es, bis Herr Graichen (GRÜNE) gegangen worden ist. Sie erkennen es auch daran, wie lange sich Herr Lewentz (SPD) noch gehalten und wer ihn unterstützt hat.

    Der Deutsche Richterbund, die Interessenvertretung von Staatsanwälten und Richtern, ist heute noch gegen die Aufhebung dieser Weisungsmacht der Minister der Justiz und sie sperren sich gegenüber Neuerungen. Offensichtlich haben sie sich sogar beim Bundesjustizminister durchgesetzt.

    Gefährlich wird es nur dann, wenn Macht seitens von Amtsträgern ausgeübt wird!

  • #2656

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 17:41)

    Wie soll ein Volk mit einem Bundeswirtschaftsminister umgehen, der es belügt bzw. sein Ministerium nicht im Griff hat?

    Wie sollen Kläger mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit umgehen, die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen?

    In beiden Fällen kann ein Volk nicht auf die Unterstützung dieser Amtsträger vertrauen. Es ist in meinen Augen kein Schaden, wenn auf deren Unterstptzung das Volk verzichtet.

    Es ist nach der Argumentation von Frau Aigner auch zweifelhaft, ob sie sich nicht als Verfassungsfeinde outen und keine Entschädigung vom Volk erwarten dürfen, weil sie dessen Vorgaben nicht befolgen.

  • #2655

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 15:13)

    So umschreibt man scheinbar juristisch, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden!

    Ich verweise auf diesen Artikel:
    https://www.deutschlandfunk.de/praesident-des-bundesverfassungsgerichts-warnt-vor-gefahr-fuer-die-demokratie-104.html

    Wen wundert es dann noch, dass die Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen. Wen wundert es dann noch, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen?

    Offensichtlich hat sich die Reichsversicherungsabteilung noch nie anders verhalten!

  • #2654

    Maz (Dienstag, 07 Mai 2024 14:35)

    Der Verdacht des Präsidenten des Bundesverfassungsschutz scheint gegeben und bestätigt zu sein!

    Auf diese Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nrw-justizminister-unter-druck-opposition-setzt-u-ausschuss-wegen-kl%C3%BCngel-vorw%C3%BCrfen-gegen-limbach-ein/ar-BB1lXlBp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=62944c0764d4456fae08bcfcbaa60377&ei=31

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-wurde-beim-atomausstieg-offenbar-von-seinen-eigenen-leuten-get%C3%A4uscht/ar-AA1nCGNA

    https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Kretschmann-kritisiert-Kommunen-Unerfuellbare-Forderungen-627684.html

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-stephan-harbarth-sieht-freiheit-und-demokratie-in-gefahr-a-03db6622-a2d6-48da-b8af-fd24892048bf

    Was ist da noch zu sagen?
    Wo sieht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Gefahr? Zuvor gehörte Harbarth dem Deutschen Bundestag an, der laut den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht überprüfte, ob seine Vorgaben eingehalten wurden. Es klingt zynisch, wenn er jetzt Bedenken wegen der Demokratie erhebt. Er hat sich früher nicht mit der Einhaltung der Demokratie beschäftigt und jetzt erhebt er Bedenken wegen der Demokratie?

    Es kommt mir scheinheilig vor.

    Zur Überzeugung einer Demokratie gehört m.E., dass sie sich ein Regelwerk, eine Verfassung gibt, die gelebt wird. Damit dies erfolgen kann, sind Amtsträger, die nach diesem Gesetz und dem Recht tätig sind. Ansonsten können wir diesen Ansatz vergessen.

  • #2653

    WernerE (Dienstag, 07 Mai 2024 13:19)

    https://www.rtl.de/videos/richterin-muss-jahrelang-in-den-knast-6639d1bd91c6f154f502419e.html

    #2650 - bist Du nicht schon der 2`te Gustl Mollarth?

    Die BG HW eine gesetzliche UV die Ihre Aufgaben nicht kennen will - nur ihren Vorteil sucht.

    WernerE - von Beruf "Kurzschlussmechaniker" mit Trend zum Nichtstun

  • #2652

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 11:45)

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundeskanzler das Volk vertritt!

    Auf diese Veröffentlichung des Journalisten Steingart verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/video/other/wie-uns-scholz-mit-halb-wahrheiten-und-leeren-worten-seine-eigene-welt-verkauft/vi-AA1o8G4G?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c60c3dc4a5ab409ddaf9a1088bdd1c39&ei=91

  • #2651

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 11:11)

    #2650
    Ob Ihnen der Status des Herrn Mollath beizumessen ist, dass kann und will ich nicht beurteilen. Unstrittig ist m.E., dass rechtsstaatliche Mittel auch in Ihrem Fall nicht beigemessen wurden.

    Ich verweise auf die Äußerung des Bundesverfassungsschutzpräsidenten Harbarth, der feststellt, ' "Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit sind nicht so sicher wie gedacht, diese Prinzipien laufen Gefahr, ins Rutschen zu geraten", sagte er dem "Spiegel" nach einem Bericht vom Montag '
    (https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ex-eon-aufsichtsratschef-nennt-habecks-%C3%A4u%C3%9Ferungen-zum-akw-aus-unsinn/ar-BB1lSSO1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5fcb164ef3e7418fd55da82628217e5a&ei=18).

    Für mich steht unzweifelhaft fest, dass auf der Grundlage des Grundgesetzes alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG tätig zu sein haben. An dieser Vorgabe des Gesetzgebers gemessen, ist es unstrittig, dass Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht folgen, als Verfassungsfeinde anzusehen sind.

    Amtsträger, die § 60 Beamtengesetz oder dem Grundgesetz nicht folgen, können nicht geltend machen, ihrer Treuepflicht nachzukommen. Es erscheint mir logisch, dass solche Personen bereits selbst entschieden haben, dem "Mehrbestand" zuzurechnen sind.

    Wenn Richter und Frau Aigner feststellen, dass Verfassungsfeinde nicht rechtens sind, kann der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nicht feststellen, das die Demokratie möglicherweise gefährdet sei. Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann erscheint die Feststellung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth von Zweifeln an dieser eindeutigen Rechtslage geprägt zu sein.

    Wenn das Grundgesetz eindeutig eine andere Handhabung des Gesetzgebers vorschreibt, dann ist durch die Äußerung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts manifestiert, dass in Exekutive und Judikative diese gesetzliche Basis des Volkes nicht umgesetzt wurde und wird.

    Wenn Amtsträger die Funktionsfähigkeit des Staates sicherstellen sollen, dann ist dies mit Sicherheit nicht dadurch gegeben, dass sie die Vorgaben des Gesetzgebers nicht beachten.

    Wo sind wir eigentlich in unserem Rechtsstaat, in dem Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln?

  • #2650

    Erich Neumann, alias unfallmann (Dienstag, 07 Mai 2024 10:42)

    #2649
    Hallo Mazi,
    und nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen erkannt: Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden.

    MfG

  • #2649

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 10:32)

    In welchem Staat leben wir eigentlich?

    Es hat den Anschein, dass Richter nicht nach Gesetz und Recht handeln und Bundesminister, die sich nicht mit kompetenten Leuten austauschen?

    Eindrucksvoller Beweis scheint der Fall Mollath und diese Vorkommnisse um Habeck zu belegen!

  • #2648

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 10:28)

    Nach den Worten des EON-Aufsichtsratschef war dem nicht so!

    Nachfolgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/die-energiekonzerne-h%C3%A4tten-das-atomkraft-aus-bef%C3%BCrwortet-sagt-habeck-jetzt-gibt-es-widerworte/ar-BB1lW8xS?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d46fd50e53544e5c933f7abd75f48d2d&ei=45

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ex-eon-aufsichtsratschef-nennt-habecks-%C3%A4u%C3%9Ferungen-zum-akw-aus-unsinn/ar-BB1lSSO1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5fcb164ef3e7418fd55da82628217e5a&ei=18

    Es liegt also nahe, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck seine Gespräche nicht mit maßgeblichen Leuten führt. Wie kann er dann vorgeben, zu wohl des deutschen Volkes zu handeln?

    Folglich liegt nahe, dass die GRÜNEN sich um die Meinung des Volkes nicht kümmern.

  • #2647

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024 10:16)

    Es ist nicht erkennbar, dass vor dem Gesetz, dem Grundgesetz, Unterschiede gemacht werden.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/innenministerkonferenz-thomas-strobl-verlangt-nach-angriff-auf-matthias-ecke-h%C3%A4rte/ar-BB1lWHU7?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=424be0fb7e644be5878acbac428a9c36&ei=54

    Meines Wissens ist es unerheblich, ob ein Politiker oder ein Bürger angegriffen wird. Beides ist unzulässig und staatsanwaltschaftlich zu verfolgen.

    Weshalb Politiker dennoch unterschiedlich vorgehen wollen ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.

    Exekutive und Judikative haben den Vorgaben des Gesetzgebers zu folgen. Dass sie sich als Verfassungsfeinde outen, ist nicht nur seit der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts bekannt und anhand von praktischen Fällen nachgewiesen.

  • #2646

    Mazi (Dienstag, 07 Mai 2024)

    Sonderbar! Sonderbar ist, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Gesetz nicht beachten!
    Aahand des Grundgesetzes darf somit nicht auf die Rechtsstaatlichkeit geschlossen werden!

    Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden und damit die Förderung des Grundgesetzes wiederholt, das Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Sonderbar ist, dass sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit an diese Entscheidung nicht gebunden fühlen. Es liegt daher nahe, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Grundgesetz treffen.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Vorgabe des Gesetzgebers nicht erfüllen, dann können sie nicht als Amtsträger nach Art. 20 Abs 3 GG tätig sein. Sie dokumentieren damit, dass sie dem Grundgesetz nicht folgen. Der Verfassungsschutz schreitet dagegen nicht ein. Letztlich sind sie nach Aiger als Verfassungsfeinde anzusehen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Bundesrepublik Deutschland einem anderen Gesetz folgen, als dem Grundgesetz und Kläger auf der Grundlage eines anderen Gesetzes die Klage einreichen, als dies das Grundgesetz vorschreibt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 gewährleistet wird, wenn Richter anders als vom Volk vorgegeben ihre Entscheidung nicht nach diesem Gesetz treffen.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht vorsätzlich nach der Vorgabe des Gesetzgebers treffen, dann ist es schwierig vorstellbar, dass sie nach der Grundlage des Gesetzes erfolgt oder eine Amtshandlung vorgenommen wird. Wenn sie keine Amtshandlung vornehmen, dann ist es äußerst schwierig davon auszugehen, dass sie eine Amtshandlung dennoch vorgenommen haben könnten.

    Ich bin voll hinter der Argumentation von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde auch noch von ehrlichen Bürgern finanziell unterstützt werden bzw, zu unterstützen sind.

    Da gemäß der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber dazu verpflichtet werden soll, dass er die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig überprüfen soll, macht deutlich erkennbar, dass dies regelmässig nicht der Fall ist. Daher machen sie deutlich, dass die Rechtsstaatlichkeit keineswegs anhand des Grundgesetzes deutlich wird.

    Es erscheint mir hirnrissig zu sein, wenn die Grundlagen eines Rechtsstaates nicht eingehalten werden und suggeriert wird, dass dies dennoch gegeben sei.

  • #2645

    Mazi (Montag, 06 Mai 2024 19:13)

    Es riecht, um nicht zu schreiben, dass es bereits "stinkt"!

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verst%C3%A4ndigung-im-prozess-um-gorch-fock-werft-m%C3%B6glich/ar-BB1lTkOc?cvid=ddb66ee00ed64c1abc61a0c20fedd26b&ei=5

  • #2644

    Mazi (Montag, 06 Mai 2024 19:03)

    Was plant das Bundesjustizministerium denn da?

    Ich verweise auf folgende Veröffentlichung:
    https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/neues-gesetz-soll-weisungsgebundenheit-einschraenken/

    https://www.lto.de/recht/justiz/j/referentenentwurf-reform-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaften/


    Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Wenn darf man es sich vorstellen, wie dann ein Minister der Justiz auf Landesebene der Staatsanwaltschaft eine Weisung erteilen, die gegen das Gesetz sein soll bzw. Regelungsbedarf geschaffen sein soll?

    Nicht nur, dass Amtsträger (Staatsanwälte) in dem Fall gegen ihren Eid (Art. 20 Abs. 3 GG) verstoßen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, sondern diese Weisung des Ministers der Justiz gar gegen Gesetz und Recht ist (Regelungsbedarf begründen könnte), wie soll es angedacht sein, auf welches Regelungsrecht sich der Minister der Justiz beziehen könnte.

    Ganz zu schweigen ist von der Aufgabe des Ministerpräsidenten in der Gewährleistung von Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeitsbereich.

    Wenn nach dem Gesetz eine ohnehin strafbare Handlung neu geregelt werden soll, dann kann es doch nur sein, dass diese neuerliche Anweisung nur dazu missbraucht werden kann, diese strafbare Handlung zu unterlaufen (siehe auch die Argumentation des Vereins der Richter und Staatsanwalte: Deutscher Richterbund).

    Da die Richter des EuGH bereits zu der Überzeugung gelangt sind, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsanwaltschaften nicht nach Gesetz und Recht handeln, sollte es auch außer Zweifel sein, dass sie nicht vorgeben dürfen, Strafbefehle weiterhin zu unterzeichnen und zu vollstrecken.

    M.E. sind die Minister der Justiz der Länder verpflichtet die Justiz zu beaufsichtigen. Es ist unerlässlich, dass nach Art. 19 Abs. 4 GG die Rechtssicherheit gewährt ist.

    Ich halte es für unmöglich, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, Amtshandlungen vornehmen. Richter der Sozialgerichtsbarkeit dürfen nicht vorgeben, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, dabei aber selbst das Gesetz missachten. Dass sie dies regelmäßig vornehmen ist (auch über die gesamte Bundesrepublik Deutschland) nachgewiesen.

    Dass Minister der Justiz dann auch noch erklären, die Justiz zu beaufsichtigen, Ihren Amtsaufgaben nachzukommen. ist in meinen Augen schlechthin die Vorgaben des Gesetzgebers missachtet.

    Entweder haben die Minister diese Amtsaufgabe nicht oder unqualifiziert wahrgenommen. Wenn Ministerpräsidenten die Amtsaufgabe haben sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich gewährleistet sind, so haben sie ebenfalls ihre Amtsaufgabe nicht oder nicht qualifiziert vorgenommen.

    Wenn also Amtsträger nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers handeln, dann können sie ihn auch nicht bei der Durchführung seiner Vorgaben unterstützt haben. Wenn die Amtsträger ihn also nicht unterstützt haben, dann ist es auch eine Entlastung des Systems, wenn sie keine Amtsfunktionen wahrnehmen.

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Amtsträger überhaupt ein Amt begleitet, eine Amtsfunktion ausgeübt haben.

    Ich ergänze die Argumentation von Frau Aignert und erwarte nicht nur, dass die finanzielle Unterstützung der Verfassungsfeinde nicht rechtmäßig erfolgt, sondern dass diese Amtsträger aufgrund ihres Vorsatzes auch nicht befugt sein können, Amtsfunktionen wahrzunehmen.

    Ich stehe damit voll hinter den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und fordere vom Gesetzgeber, dass er die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig überprüft.
    - Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amtsträger dann eine Amtsaufgabe ausgeübt haben können, die nicht Art. 20 Abs. 3 GG entspricht.
    - Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Länder das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren, wenn sie Amtsträger einsetzen, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es ist in meinen Augen niemandem zu vermitteln, dass dem Verfassungsschutz nicht bereits aufgefallen sein soll, dass beispielsweise seitens der Sozialgerichtsbarkeit Gesetz und Recht missachtet werden.

  • #2643

    Mazi (Montag, 06 Mai 2024 16:45)

    Unmöglich, was sich hier abspielt. Und das Rechtsstaatlichkeit ausmachen?

    Nicht nur die Haushaltspolitik dieser Ampel-Regierung ist verfassungswidrig!

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rechnungshof-chef-warnt-die-ampel-haushaltspolitik-noch-immer-verfassungswidrig/ar-BB1lU3xZ?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9198996d13ea4a8cab9e439cd3fb262c&ei=10

    Nicht nur die Haushaltspolitik dieser Ampel-Regierung ist verfassungswidrig, sondern auch die Tätigkeit der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist verfassungswdrig!

    Nach der Vorgabe des Gesetzgebers sind nach § 31 BVerfGG alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.

    Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger, also auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, an Gesetz und Recht gebunden.

    Nach Art. 19 Abs. 4 GG ist der Rechtsweg gewährleistet.

    Ich greife heraus, dass sogar der Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90/GRÜNEN) das Volk belügt!

    Nichts von den Vorgaben des Grundgesetzes wird eingehalten. Demnach ist es auch nicht verwunderlich, dass der Bundesregierung Verfassungsfeindlichkeit vorzuhalten ist. Ich bin schon mit Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, dafür, dass keine Zahlungen an Verfassungsfeinde ausgezahlt werden dürfen. Daraus folgt auch, dass zu Unrecht erhaltene Zahlungen zurückzufordern sind.

    Unmöglich, was sich hier abspielt. Und das Rechtsstaatlichkeit ausmachen?

  • #2642

    Mazi (Montag, 06 Mai 2024 09:24)

    Also hat Habeck das Volk doch belogen!

    Hier der Artikel, der dies beweist:
    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Mit-Verlaub-das-ist-Unsinn-article24918017.html

    Nicht nur die Richter der Sozialgerichtsbarkeit belügen das Volk, sondern auch Bundesminister. Offensichtlich gehört in diesem Rechtsstaat die Lüge zum Geschäft. Ich warte nur noch auf die Aussage, dass man sich nicht erinnern könne.

  • #2641

    Mazi (Sonntag, 05 Mai 2024 15:07)

    Der, Poseck, ist immer noch im Amt!

    Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/polizeistatistik-die-kriminalit%C3%A4t-in-der-migration/ar-AA1o8B6D?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=03d496ac8b374d5cfd31b47f3267f718&ei=23

    Dazu sollte man wissen, dass Poseck zuvor Minister der Justiz im Bundesland Hessen und davor Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main war.

    Der Landesrechnungshof und der Richter des LG Frankfurt am Main hat anlässlich der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Badle als Korruptionsbeauftragter wegen dessen Korruption festgestellt, dass Prof. Dr. Poseck als Minister über keine Kontrollmechanismen verfügte. Offensichtlich kann Herr Rhein als Ministerpräsident auf Herrn Poseck nicht verzichten.

    Dies wirft Fragen auf!

    Wie muss es um Hessen bestellt sein, dass Herr Rhein auf die Unterstützung von Poseck nicht verzichten kann, obwohl Poseck nicht in der Lage ist, die Amtstreue seiner Amtsträger kontrollieren kann? Es ist davon auszugehen, dass auch diese Angaben in der Veröffentlichung nicht wahrheitsgetreu sind.

    M.E. ist wesentlich, dass die Amtsträger in unserem Staat eingesetzt werden, über jeden Zweifel erhaben und deren Angaben absolut zuverlässig sind. Ansonsten sollten wir die Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit vergessen und nicht führen!

  • #2640

    Mazi (Sonntag, 05 Mai 2024 12:56)

    Ein Widerspruch in sich!

    Man stelle sich vor, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen nicht gemäß ihrem Amtsauftrag treffen und dennoch aus den Steuereinnahmen der Bürger bezahlt werden. Letztlich erhalten sie gar bei der Pensionierung noch Pensionen.

    Es erscheint sehr schwierig nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber Vorgaben erlässt, diese aber von den Amtsträgern nicht angewandt werden. Es erscheint unlogisch diese Prozedur als rechtsstaatlich anzunehmen.

    Amtsträger, die die Vorgaben des Gesetzgebers nicht achten, haben m.E. auch keinen Anspruch seitens des Volkes entlohnt zu werden. Da bin ich ganz bei Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, sind Verfassungsfeinde und haben m.E. keinen Anspruch darauf von den steuerehrlichen Bürgern eine Belohnung (Bonus) zu erwarten.

    Man muss sich nur vorstellen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihr Amt ausüben und dabei das Gesetz nicht beachten. 1983 haben die Richter nochmals klargestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Mit dieser Entscheidung sind nicht zuletzt die Richter nach § 31 BVerfGG und alle Behörden und Gerichte gebunden worden.

    1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann. Da den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorliegt, ist auch deren Entscheidung der Esoterik und nicht dem Rechtsstaat zuzuordnen.

    Für diese Leistung machen den Amtsträger also das Recht gelten, entlohnt zu werden und später pensionsberechtigt zu sein?

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit legen nach meinem Wissen (belegt aus zahlreichen Akteneinsichten) keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde. Sie führen ihr Amt nicht gemäß der Weisung des Grundgesetzes aus.

    Man stelle sich vor, dass Richter das Gesetz, nachdem sie ihre Entscheidung treffen sollen, nicht beachten. Es ist daher sehr mutig davon auszugehen, da sie zu den Amtsträgern, die dem Gesetz nicht folgen, gehören, eine Amtsaufgabe nach dem Rechtsstaatsprinzip vornehmen könnten.

    Noch viel mutiger ist es zu unterstellen, dass diese Richter von einem Minister:in der Justiz oder einem Ministerpräsident:in, also unterstützt in der Sache, beaufsichtigt werden.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger das Gesetz befolgen und einhalten, wenn an der qualifizierten Aufsicht über diese Institutionen erhebliche sachliche Bedenken bestehen.

    M.E. sind zwischen den Amtsinhabern und den "Reichsbürgern" keine materiellen Unterschiede feststellbar. Aufgrund der fehlenden Unterscheidungsmerkmale ist es m.E. auch schlüssig, davon auszugehen, dass die Amtsinstitutionen nicht mit Amtsträgern, die ihrer Treuepflicht nachkommen, besetzt sind.

    Die Forderungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, der Gesetzgeber solle die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen, mehr als berechtigt.

    Spannen sie den Bogen getrost noch weiter und schließen die amtierende Ampel-Regierung ein. Es ist auch dort bei der nachgewiesenen Erfolglosigkeit bei der bekannten fehlenden Ausbildung der maßgeblichen Minister schwierig festzustellen, dass sie zum Wohl des deutschen Volkes handeln würden und könnten.

  • #2639

    Mazi (Sonntag, 05 Mai 2024 12:20)

    Dass Frau Baerbock keine Kanzlerkandidatin ist, davon gehe ich aus, dass das alle wissen. Dass Habeck ebenfalls mangels Erfolg ebenfalls kein Kanzlerkandidat ist, dass sehe ich als "rum gesprochen" an.

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habecks-heizungsgesetz-wird-zum-drama-w%C3%A4rmepumpen-werden-jetzt-verscherbelt-macht-mich-fassungslos/ar-BB1lQDHL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1216fede1bc2432890f379ffc9a694de&ei=7

    Welches Volk kann sich einen derat erfolglosedn wirtschaftsminister erlauben?

    Es heißt, dass jeder Betrieb sich eine "Nuss" erlauben kann. Den amtierende Kanzler, den Bundesfinanzmister sehe ich schon als Belastung der Bundesregierung an. Die zur Verfügung stehenden Plätze für "eine Nuss" sind alle schon besetzt. Daher ist kein Platz für erfolglose GRÜNEN-Vertreter da.

    M.E. geht es nicht darum festzustellen, dass die GRÜNEN-Vertreter in der Regierung gegen über anderen Vertreter der Parteien zurückstehen müssen. Mir fällt niemand ein, der eine Ausnahme darstellen würde.

  • #2638

    Mazi (Samstag, 04 Mai 2024 14:02)

    Brauchen wir einen Bundeswirtschaftsminister, der uns anlügt?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neue-attacke-auf-robert-habeck-jetzt-widersprechen-die-akw-betreiber-dem-minister/ar-AA1o8d87?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699148d594944871828321e034139c5f&ei=50

    Das Grundgesetz untersagt dies und Bürger, die dem Grundgesetz widersprechen, sind m.M. nach als Verfassungsfeinde anzusehen.

    Dass Frau Bundesaußenministerin Baerbock, ebenfalls Vertreterin der GRÜNEN, auch noch so unmäßig viel Geld ausgibt und Herr Bundesfinanzminister Lindner (FDP) dies auch noch als "Vermögen" statt "Kosten" bzw. "Schulden" deklariert, dokumentiert, dass in dieser Bundesregierung überhaupt kein Sachverstand vorhanden ist.

    Sachlich reicht es!

  • #2637

    WernerE (Samstag, 04 Mai 2024 12:58)

    #2636 + #2635
    Stimme vollkommen zu! - Braucht es mehr Beweise als das was zu lesen ist - NEIN !!
    Wirklich einen super Job gemacht!
    https://www.youtube.com/watch?v=enuOArEfqGo

    WernerE -
    wer sich wie ich für Gerechtigkeit und Menschlichkeit einsetzt in stehts ein Revoluzzer!

  • #2636

    Mazi (Samstag, 04 Mai 2024 09:10)

    #2633
    Wenn ich das Video nicht falsch verstehe, dann wird darin kein Bezug auf die genommen, gegenüber die BGHW Leistungen erbringen hat.

    Nach dem Video steht bei der BGHW nicht die Leistungserbringung im Vordergrund, sondern der Wohlfühlfaktor.

    Mit anderen Worten:
    Es fällt leistungsmäßig nicht auf, wenn die BGHW ihre "Tätigkeit" völlig einstellt. Es fällt nicht negativ auf.

    Thema ist auch hier, dass Amtsträger ihre Amtsausübung nicht nach dem Gesetz ausüben. Dies betrifft den Straftatbestand der Rechtsbeugung und ist empfindlich zu bestrafen.

    Den Richtern gibt u.a. das Rechtssystem vor, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nochmals bestätigen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Dies wurde nachweislich der Richter am LG Hamburg im Fall Erich Neumann seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sowie seitens der BGHW nicht vorgenommen.

    Da nicht nachweisbar ist, dass eine Dienstaufsicht dies angeprangert hat, ist nachgewiesen, dass die Dienstaufsicht bis zum Sentor bzw. Ministers der Justiz auf Länderebene und in der Konsequenz vom Ministerpräsidenten und Verantwortlichen des Landes nicht erfolgt ist.

    Ein Rechtssystem, dass nicht sicherstellt, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet, kann wahrlich nicht als rechtsstaatlich angenommen werden.

    Wenn Richter nicht die Gesetze achten nach denen sie entscheiden sollen (Art. 97 Abs. 1 GG), dann ist fraglich, ob sie überhaupt eine Amtsfunktion ausüben. Da anzunehmen ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit je nach dem Gesetz entschieden haben (eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben), ist davon auszugehen, dass sie ihr Amt missbraucht haben und unwahre Entscheidungen gesprochen haben. Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten, sind daher nichtig und staatsanwaltliche zu verfolgen.

    Eine gegensätzliche Weisung des zuständigen Ministers/Senator, soweit sie denn vorhanden ist, ist gesetzeswidrig und nicht zu befolgen. Nach dem neuerlichen Vorschlag des Bundesjustizministers Buschmann ist die jetzige Praxis ohnehin nicht (mehr) vertretbar.

    Wenn beispielsweise der Deutsche Richterverein als Vertretung der Richter für die Beibehaltung des jetzigen Prinzips plädiert, so muss ihm bekannt sein, dass sich die Vertetung und die Richter selbst als Verfassungsfeinde outen. Dies hat in einem Rechtsstaat zu Konsequenzen zu führen.

  • #2635

    Erich Neumann, alias unfallmann (Samstag, 04 Mai 2024 08:52)

    #2634
    Hallo WernerE,
    zu Deiner Frage:
    "Wie wäre es wenn Versicherte von der BG HW gefragt werden würden, wie Zufrieden
    sie mit den Abläufen bei Unfall oder Berufserkrankung sind."

    Gibt es die Antwort auf meinen drei Unterseiten:
    DGUV: WICHTIGKEIT: HOCH
    1904: Broschüre von Carl Hofstädt, über seinen Kampf um Unfallrente & Franz Kafka
    16.04.2013: Rotes Tuch. No "Schmähkritik, BGHW + Probleme mit meiner Webseite

    MfG
    Erich

  • #2634

    WernerE (Samstag, 04 Mai 2024 00:08)

    #2633 - Super!
    Wie wäre es wenn Versicherte von der BG HW gefragt werden würden, wie Zufrieden
    sie mit den Abläufen bei Unfall oder Berufserkrankung sind.
    Aber solche "Score" traut man sich nicht zu machen und schon gar nicht zu veröffentlichen.
    Würden dann die BG HW bestimmt eine Zitrone bekommen.
    Vermutlich wie alle anderen gesetzlichen UV-Träger auch.

    WernerE - war beim Konzert von Mathias Kellner in FFB
    - bester Song - "Weil Du ein Orsch....ch bist - mag i die nett!

  • #2633

    Zuhörer v. Bremer Marktplatz (Freitag, 03 Mai 2024 20:23)

    Hallo Unfallmann,
    bitte öffnen Sie das Video um zu erkennen, wieso die BGHW als ein beliebter Arbeitgeber ausgezeichnet wurde.
    https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=ZkzLgpLYPt0

  • #2632

    Mazi (Freitag, 03 Mai 2024 12:40)

    So ist ja nicht!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/desaster-f%C3%BCr-habeck-w%C3%A4rmepumpen-absatz-bricht-ein-%C3%B6lheizungen-erleben-den-boom/ar-AA1o5bxu?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=4e3e2a2346474121c171495525a2b60a&ei=24

    Richtig ist, dass beispielsweise am 18.01.2023 die BAFA einen Bescheid erstellte, dem Energieberater ohne unsere Kenntnis zustellte, die Wärmepumpe zwischenzeitlich installiert ist und wir weiterhin auf die Zahlung der Förderung seitens der BAFA warten. Diese Zusage der Förderung gemäß deren Bescheid vom 18.01.2023 ist in Form einer effektiven Zahlung bis zum 02.05.2024 nicht eingegangen!

    Wen wundert es da, dass seitens der Behörden Gauner angezogen wurden und mangels Förderung durch die BAFA der Wärmepumpenabsatz ernüchternd eingebrochen ist?

    Die Förderung des Wärmepumpenabsatzes war und ist m.E. gaunerbasiert!

    Alles andere wäre geradezu überraschend!

  • #2631

    Mazi (Donnerstag, 02 Mai 2024 18:54)

    Herr Dr. Sehl, natürlich kann der Justizminister auf die Staatsanwaltschaften einwirken! Wie sollte er sonst seine Dienstaufsicht wahrnehmen?

    Auf diese Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-weisungsrecht-minister-staatsanwaltschaft-justiz-bmj-buschmann-reform/

    https://www.lto.de/recht/justiz/j/referentenentwurf-reform-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaften/

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-niedersachsen-2lb6918-justizskandal-klausurloesungen-nicht-gekauft/

    Spätestens jetzt ist die Erklärung geliefert.

    Dass dem Verfassungsschutz nicht aufgefallen sein könnte, dass Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen, scheint ihm ebenso neu zu sein, wie die Tatsache, dass dem Prüfungskomitee und dem Minister der Justiz nicht aufgefallen ist, dass die Prüflinge/Amtsträger das Gesetz nicht beherrschen.

    Das geht nicht einmal auf niedrigstem Niveau!

  • #2630

    Mazi (Donnerstag, 02 Mai 2024 18:34)

    Das kennen wir doch!

    Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-niedersachsen-2lb6918-justizskandal-klausurloesungen-nicht-gekauft/

    Und wir wundern uns, weshalb die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen? Wahrscheinlich ist es so, dass sich diese Juristen in der Sozialgerichtsbarkeit versammeln und sich dort als Amtsträger betätigen.

    Die Frage, die sich daraus ergibt, ob der besagte Richter nur den Betrug bei angehenden Juristen der Sozialgerichtsbarkeit initiiert hat oder auch andere Juristen davon betroffen sind, wo die sich heute "sonnen" und weshalb dieser Betrug nicht schon früher aufgefallen ist?

    Das geht gar nicht! Das ist unzulässig in normalen Prüfungen bei der IHK - wo keine angehenden Juristen ihre Prüfung ablegen - und dieses Recht muss auch von angehenden Juristen eingehalten werden. Es liegt daher sehr nahe, dass die Prüfungen angehender Juristen niedriger anzusiedeln sind, als von Normalbürgern vor der IHK.

    Wenn nicht einmal in Judikative die Prüfung sicher ist, wer kann und darf dies dann von den richterlichen Entscheidungen erwarten?

    Unter diesen Bedingungen plädiere ich dafür die Sozialgesetze gänzlich abzuschaffen.

    Dann machen sich wenigstens Kläger keine Hoffnung, das Recht einzuklagen.

    Von den riesigen Ersparnissen ganz zu schweigen. Nicht nur die Umlage der Kosten für die BG auf die Unternehmen würden entfallen, sondern auch die gesamte Bezahlung der BG würden entfallen. Nicht zu unterschätzen wären auch die unvertretbaren Kosten für die Amtsträger, die ohnehin nicht ihrer Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) oder dem Beamtengesetz nachkommen.

    Auch die Argumentation von Frau Aigner würde ins Leere laufen. Wo es keine Verfassungsfeinde gibt, können auch keine Verfassungsfeinde bezahlt werden.

    Das wäre zwar nicht rechtsstaatlich, aber mit immensen Kosteneinsparungen verbunden.

    Ich stelle mir die Frage, wer von denen nicht "sauber tickt" oder ob diese Handhabung schon "eingefleischt" ist?

  • #2629

    Mazi (Donnerstag, 02 Mai 2024 09:30)

    #2628
    Wenn die Sozialgerichtsbarkeit ordentlich arbeitet, dann trifft sie die Entscheidung nach dem Gesetz. Nach dem Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht nochmals bestätigt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Akten zu führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nachgelegt und nochmals entschieden, dass Betroffene anhand dieser Akten Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann.

    An die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind alle Behörden und Gerichte nach dem BundesverfassungsgerichtGesetz gebunden.

    Der Richter entscheidet also darüber, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz entschieden haben oder ob sie als Verfassungsfeinde einzuordnen sind. Wenn letzteres der Fall ist - und davon gehe ich aus, weil der vorgelegte Verwaltungsakte behördlich nachgewiesen unvollständig war -, ergibt sich die Frage, weshalb der Verfassungsschutz und die Landesregierungen nicht tätig wurden, waren sie doch verpflichtet, das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG zu gewährleisten und wurden nicht Amtsträger zur Ausführung einer Amtsaufgabe eingesetzt haben, die gar nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handelten?

    Wir sind gespannt, wie lange die Sozialgerichtsbarkeit benötigt, diese einfache und klare Frage zu beantworten?

    Daran schliesst sich die Frage an, wie und von wem diese Amtsträger bezahlt werden, wenn sie den Vorgaben dendes Volkes nicht folgen? Ich denke da an die Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, deren Rückführung der Fehlzahlungebreitgefächertenn an die Amtsträger und die breitgefächerten fehlerhaften Amtsausübungen.

  • #2628

    Mazi (Dienstag, 30 April 2024 09:25)

    #2625
    Interessant sollte die Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) sein, ob die Sozialgerichtsbarkeit jemals eine Entscheidung nach den Vorgaben des Deutschen Bundestages vorgenommen hat?

    M.E. ist dies mehr ein rhetorische als gegenständliche Frage. Wenn die Sozialgerichtsbarkeit nie nach dem Gesetz, wiederholt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BG zugrunde gelegt hat, dann ist es ausgeschlossen, dass sie je eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.

    In der Folge sind alle Klagen weiterhin unentschieden und weiter anhängig.

  • #2627

    Mazi (Dienstag, 30 April 2024 09:13)

    Wenn Exekutive und Judikative ihre Entscheidungen die Vorgaben des Deutschen Bundestages, die Gesetze, nicht zugrunde legen, kann niemand davon ausgehen, dass die Entscheidungen nach den Gesetzen des Deutschen Bundestages gefällt worden wären.

    Wenn die Entscheidungen nicht nach dem Willen des Deutschen Bundestages erfolgen, aber dennoch nach Regeln erfolgen, dann ist davon auszugehen, dass die Regeln der Vorgängerregierung, den Nazis, zugrunde gelegt wurden. Bekanntlich haben die Nazis auch die Verbrennung von Juden als rechtens angesehen.

    M.E. sind deren Gesetze mit den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung demokratischen nicht vereinbar.

    Die Frage, die sich daraus wiederum ergibt:
    Welche Amtsaufgabe hat dann der Verfassungsschutz, wenn er uns nicht vor der Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung schützt und die Anwendungen anderer Gesetze, die nicht vom Deutschen Bundestag legitimiert sind, zulässt?

  • #2626

    Mazi (Montag, 29 April 2024 23:33)

    #2623
    Es heißt:
    "Staat immer wieder neue Gesetze ist Exekutive und Judikative gut beraten, wenn die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben überprüft."

    Richtig ist:
    "Statt immer wieder neue Gesetze zu erlassen ist der Staat gut beraten, Exekutive und Judikative zu überprüfen, ob sie denn die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Wenn sie die Gesetze nicht einhalten - und dieser Beweis wurde in unterschiedlichen Verfahren bereits festgestellt mehrfach festgestellt - outen sie sich als Verfassungsfeinde und sind verfassungsrechtlich zu überwachen."

  • #2625

    Mazi (Montag, 29 April 2024)

    Eigenartig!

    Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nach-teilnahme-an-skandal-treffen-der-afd-uni-k%C3%B6ln-f%C3%A4llt-entscheidung-um-einen-dozenten/ar-AA1nSpW3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3b7f3ccab2724616dfea3e887ce77bf0&ei=5

    Unlängst hat es hier eine Diskussion um die Lehre eines Juristen an der Uni Mainz gegeben.

    Von außen ist nicht erkennbar oder dieser Dozent an der Uni Mainz nicht die Ansichten von Herrn Ulrich Vosgerau (50, CDU) vertritt. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass der Dozent an der Uni Mainz und andere die Meinung von Herrn Vosgerau teilen.

  • #2624

    WernerE (Montag, 29 April 2024 22:49)

    Web - Unfallmann - Untätigkeitsklage eingereicht (08.03.2024)

    Was ist daraus geworden?
    Gibt es schon eine Antwort des SG / LSG?
    oder schläft man in den Sozialgerichten in Bremen

    WernerE - einer der sich nichts gefallen lässt!

  • #2623

    Mazi (Montag, 29 April 2024 17:35)

    Das kennen wir doch! Das kommt uns bekannt vor! Wie kann dann eine rechtsstaatliche Erwartung gegeben sein?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/projekte-zur-co2-emissionsvermeidung-betr%C3%BCger-ergaunern-750-millionen-euro/ar-AA1nS0Mw?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=98dc959f41464b5cdb307f69efad6d54&ei=64

    Offensichtlich kann ein Gesetz nicht helfen, wenn Amtsträger ihrer Amtspflicht nicht nachkommen. Staat immer wieder neue Gesetze ist Exekutive und Judikative gut beraten, wenn die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben überprüft.

    Am 17.11.2023 haben Richter de3s Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aufgefordert, die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen. Wir haben uns schon daran gewöhnt, dass der Bürger von den Politikern nicht wahrgenommen wird. Aber jetzt ist festzustellen, dass auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber zum Handeln bewegen können.

    Dass das neue Whistle Blower-Gesetz auch nicht von der Exekutive wahrgenommen wird, bestätigt den vorgenannten Tenor.

    Was wir dringend brauchen sind Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nachkommen. Es muss unstatthaft sein, dass Landesregierungen Amtsträger zur Amtsausübung von Institutionen einsetzen, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.

    Anders ausgedrückt, es ist staatsanwaltlich nicht verfolgenswert, wenn Bürger die Existenz eines Grundgesetzes bestreiten, wenn bereits die Behörden dem Grundgesetz nicht folgen. Wenn es eine staatsanwaltschaftliche Verfolgung rechtens sein soll, dann sind das Grundgesetz und nicht die behördlichen Anwendungen zugrunde zu legen.

    M.E. ist es ein Unding, wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Wie kann dann eine rechtsstaatliche Erwartung gegeben sein?

  • #2622

    Mazi (Montag, 29 April 2024 09:25)

    Ich glaube, ich Spinne!

    Aud diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.manomano.de/tueren-fuer-verteilerkaesten-2418

    Damit die Stadtwerke weiterhin ihre Tantiemen bezahlen können, sollen nicht nur die Kosten für deren Kosten auf Gas-Verbraucher, sondern die angerichten Schäden der Bundesregierung auch auf andere, auf Fremde, umgelegt werden. Eine derartige Denkweise an den Tag zu legen, ist schon die Dokumention dessen, dass soziales Verhalten schon vom Grundsatz nicht vorhanden ist.

    Einen Unterschied zu Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die auch in ihren Entscheidungen dem Gesetz nicht folgen, erscheint mir durchaus vergleichbar.

    Wie soll ein Staat eine Existenzberechtigung besitzen, wenn Amtsträger den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?

    Unter sozialer Einstellung habe ich ein ganz anderes Verständnis.

  • #2621

    Mazi (Sonntag, 28 April 2024 18:56)

    Was will uns dieser Beitrag näher bringen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-faeser-muss-aufwachen/ar-AA1nNqj1?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1ed979a9e1484ac9aea429a962464367&ei=14

    Zitat:
    "Bei Krisen und Katastrophen konnte sich Deutschland in den vergangenen Jahren vor allem auf ehrenamtliche Helfer verlassen.

    Der Staat und seine Behörden hinterließen einen eher schlechten Eindruck, abgesehen von der Bundeswehr.

    Bei der großen Flüchtlingslage waren es couragierte Bürger, die für Ordnung und Menschlichkeit sorgten. Ohne zupackende Freiwillige wären Corona oder die Fluten an Ahr und Mosel noch schlimmer geworden."

    Wo hat der Schreiber die Staatsanwaltschaft Koblenz oder die verantwortliche Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Helfer erwähnt? In meinen Augen ist hier ein Totalausfall festzustellen. Offensichtlich sind über 130 Tote nicht genug für staatliche Behörden.

    Wenn Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln würden, dann wäre Handlung angesagt. Wir reden nicht von Missbrauchsfällen oder Cum Ex-Geschäfte, etc. allein, hier geht es um die Verteidigung eines Rechtsstaates, der Bundesrepublik Deutschland.

    Für wahr darf nicht davon ausgegangen werden, dass Bürger mit ihren Zahlungen an diese Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, auch noch deren System gutheißen.

  • #2620

    Mazi (Samstag, 27 April 2024 15:52)

    So richtig kann man es nicht glauben!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/straferlass-f%C3%BCr-cannabis-delikte-bringt-justiz-an-ihre-grenzen/ar-AA1nKEvi?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8324f76d4d0e42b4b915a017a2abdcea&ei=48

    Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden. Nun hat sich diese Grundlage verändert und richterliche Entscheidungen sind an die neue Gesetzeslage gebunden.

    Mein Problem ist, wenn die Polizei am 31.03.2024 eine strafbare Handlung gegen das Betäubungsgesetz festgestellt hat und der Täter am 01.04.2024 dem gesetzlichen Richter zugeführt wird, ist dann der "Mehrbesitz" strafbar oder nicht? Wenn die Richter früher bereits ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, sind dann die verurteilten Straftäter zu entlassen oder nicht?

    Von dieser Problematik aus betrachtet, wie können dann beispielsweise in NRW, in der Hoheit des GRÜNEN Ministers Limbach, dann 60.000 Fälle des Drogenmissbrauchs zur Überprüfung anstehen.

    Wenn in Baden-Württemberg, dem Heimatland von Herrn Kretschmann und Herrn Özdemir, die Rechtmäßigkeit dieser Urteile zwischen 10 und 60 Minuten dauern. Wie kann das sein, dass Staatsanwälte die Urteile der Richter kontrollieren?

    Ich gehe davon aus, dass sehr viele Bundestagsabgeordnet unter dem Einfluss des zu diesem Zeitpunkt strafrechtlich zu verfolgenden Drogenmissbrauch selbst unter diesem Einfluss gestanden haben.

    Um es auf den Punkt zu bringen:
    Ich vertrete die Auffassung, dass das Volk nie eine Legalisierung der Drogen beschlossen hat und die Abgeordneten nie Beauftragt waren, über eine Legalisierung der Drogen abzustimmen.

    Ich erinnere daran, dass selbst die Bundesregierung ohne Legalisierung des Drogenkonsums eine bestehende Ordnung nicht einhält oder wahrheitsgetreue Auskunft erteilt.