Gustl Mollath

 

 

Wie kann sich die deutsche Sozialversicherung von einer "kriminellen Vereinigung" befreien, ohne an Ansehen zu verlieren? 

 

Die Lösung:

Man könnte sie mit einer NASA-Riesenrakete zum Mond schießen!

 

 

Wie damals in Houston hatte auch die BGHW in Bremen ein "Problem".

 

In dem internen Schreiben (05.10.2009), hat die "kriminelle Vereinigung" der HV Mannheim gemeldet, wir haben ein Problem. Und mit einer psychiatrischen Überprüfung meiner Gesundheit will die "kriminell Vereinigung" ihr Problem lösen. Und haben die Bestrafung meiner Person im Visier. Dazu liegen die Schriftstücke vor. 

 

 

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Das folgende Beweismittel dokumentiert, die BGHW bzw. die "kriminelle Vereinigung" hat erkannt, ich werde "weitermachen" und hat nun ein "Problem" und wie folgt beseitigt werden soll. 

 

07.01.2009, 17.11.2009, 28.11.2009 und 28.12.2009

Unberechtigte Strafanzeige, was hat die BGHW mit mir vor?

Stromunfall: Mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 u. 07.09.2009 konnte mein damaliger Anwalt dem SG Bremen und der Beklagten BV Bremen Prozessdelikt anlasten. Damit wollte mein Anwalt aber nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück & die BGHW bekam ein "Problem"

 

 

05.10.2009:

Die BGHW meldete der Zentrale, wir haben ein Problem! >Klick 

Es folgt eine Abschrift der internen Stellungnahme (05.10.2009) zum Beschwerdevorgang E 207/09, weil mir das Kopieren seit 13.08.2019 untersagt ist.

Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.  

 

05.10.2009, Abschrift der Stellungnahme zum Vorgang E 207/09

 

19.10.2009

 

Damit war die HV Mannheim aber nicht einverstanden.

 

Unberechtigte Strafanzeige, was hat die BGHW mit mir vor? >Klick  

 

Die BV Bremen hat in der "Stasiakte" vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) wörtlich dokumentiert: 

 

"Wir haben sogar schon wegen der ehrverletzenden Äußerungen und Vorwürfe überlegt, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."

 

Die "Stasiakte" vom 05.10.2009 hat die BGHW in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit festgesetzt. 

 

17.11.2009

28.11.2009

 

Es folgt die E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 der BV Bremen und melden der HV Mannheim, dass die BGHW erfahren hat, ein Ermittlungsverfahren wurde gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt, so darf es nicht weitergehen und die Maßnahmen wurden festgesetzt.

 

17.11.2009

Es folgt das Schreiben vom 17.11.2009 aus der Generalstaatsanwalt Bremen aus der hervor geht, dass ich gegen die Mitarbeiter der BGHW ein Ermittlungsverfahren angstregt habe. Und 44 Pflichtverletzungen durchgängig erkannt wurden. Insoweit auch die aktenführende Behörde die für mich nachteiligen Schriftstücke zu entfernen hat. Aber dazu lässt es die aktenführende BV Bremen nicht kommen.

 

18.11.2009

Mit dem Schreiben vom 19.10.2009 wurde nachvollziehbar es gibt die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 aus der aktenführenden Regionaldirektion Bremen und mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 wurde die "Geheimhaltung" festgesetzt. Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 in Kopie als Anlage erhalten.

 

26.07.2010

BGHW hat alles überprüft und keine Pflichtverletzung erkannt.

 

02.03.2011

Es folgt die Stellungnahme der BV Bremen vom 02.03.2011 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) und wörtlich dokumentiert: 

 

"Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Führsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob Strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."

 

04.03.2011

Auch von uns mal herzlichen Dank für Deine gute Arbeit.

 

04.03.2011

Die HV Mannheim hat erkannt, dass es sich um eine umfangreiche und

außergewöhnliche Unfallversicherungsangelegenheit handelt.

 

05.04.2011

Es folgte das Schriftstück der BV Bremen vom 05.04.2011 die BGHW hat erkannt, ich werde keine Ruhe geben und wörtlich wurde dokumentiert:

 

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."  

 

08.04.2011

Geschäftsführer wünscht "Signal" aus der Staatsanwaltschaft. 

Es folgt das Dokument der HV Mannheim: BEV vom 08.04.2011 damit wird nachvollziehbar. Es hat wenig Aussicht auf Erfolg, dass der Geschäftsführer der BGHW BV Bremen eine Verwaltungsentscheidung aus der Staatsanwaltschaft erhalten kann. M.M. soll dem eigenen Personal signalisiert werden, ich wurde durch eine Strafanzeige der BGHW bestraft. Da hat die Staatsanwaltschaft aber nicht mitgemacht. Nun hält sich das Personal auf dem Behördendach der BGHW Fit. 

 

Dazu im Einklang hat die BGHW wörtlich dokumentiert:

 

"Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegenüber Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweis des Dezernats Personal sind Herr [20-2] und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin." 

27.05.2011

Die "Stasiakte" wurde mir unter dem Az. E 207/09 erstmalig mit dem Schreiben der BGHW Hauptverwaltung Mannheim vom 27.05.2011 - gegen den Willen der BV Bremen - in Kopie als Anlage vorgelegt. 

 

26.09.2011

Die "Stasiakte" (05.10.2009) hat auch das Bundesversicherungsamt (BVA) mit meinem Schreiben vom 26.09.2011 als Anlage in Kopie erhalten.

 

18.10.2011

Es folgt das Antwortschreiben aus dem BVA vom 18.010.2011 und kommt zu dem wörtlichen Ergebnis:

 

"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie auf ähnliche oder gleichlautende Schreiben [...] keine Antwort von uns erwarten dürfen."

 

Das BVA hat die "Stasiakte" vom 05.10.2009 erhalten. Und weitere Beweismittel als Anlage in Kopie erhalten, die Manipulation und das Zurückhalten von Beweismittel dokumentieren.

 

Und nun ich darf von der Aufsichtsbehörde (BVA) keine Antwort mehr erwarten.

 

 

29.11.2012

Ich lasse nicht locker, verlange Akteneinsicht es kommt zu Teilerfolgen

Die Presse berichtet am 29.11.2012 über die "Stasiakte" vom 05.10.2009 und es war zu lesen, die BGHW hat ihr Problem erkannt und die psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit sollte ihr Problem mit mir beseitigen. Am 19.06.2014 konnte ich einen Teilerfolgen vor dem SG Bremen verbuchen. 

 

19.06.2014  

Mit dem folgenden Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) wird nachvollziehbar, das Gericht hat die "Stasiakte" vom 05.10.2009 zum Tatbestand der Urteilsfindung gemacht. Und es wurde wörtlich berichtet:

 

"Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."  

 

Das SG Bremen hat aber nicht auf den Richtertisch gebracht, dass die Beklagte in der "Stasiakte" vom 05.10.2009 sogleich wörtlich erklärte:

 

"Die Vorhaltungen des Herrn Neumann sind nicht gerechtfertigt und entbehren jeder Grundlage. Wir haben sogar schon wegen der ehrverletzenden Äußerungen und Vorwürfe überlegt, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."

 

Vor diesem Hintergrund hat die BGHW das nächste Problem:

Denn es stellt sich die Frage, warum hat das Gericht nicht aufgeklärt ob meine Vorwürfe berechtigt sind und warum hat die Beklagte es erst am 02.09.2014 zu einer Strafanzeige kommen lassen?

Und wie kann es sein, dass der Geschäftsführer der BV Bremen mit der eidesstattlichen Versicherung vom 30.11.2018 und 5.12.2018 vor Gericht die wörtlichen Aussagen gemacht hat:

 

"Die Äußerungen des Herrn Neumann stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Tätigkeit unserer Berufsgenossenschaft dar. Wir haben erst am 19.10.2018 von den Äußerungen auf der Webseite von Herrn Neumann erfahren."

 

Tatsächlich waren meine Äußerungen der BGHW doch schon mit dem folgenden Schreiben vom 04.04.2013, 16.04.2013 und 26.04.2013 bekannt und hat zu der Verwaltungsentscheidung von dem Geschäftsführer der BV Bremen vom 10.05.2013 geführt. Diese ist seit dem 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 23 festgesetzt worden. 

04.04.2013

16.04.2013

26.04.2013

 

19.06.2014

Mein Hausverbot war rechtswidrig:

Es folgt das Urteil aus dem SG Bremen

  

02.09.2014

Mit dem Schriftstück der BGHW vom 02.09.2014 folgt die erfolglose Strafanzeige der BGHW gegen meine Person. Dazu ist zu sagen:

 

"Meine Vorhaltungen habe ich mit meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 aufrechterhalten. Und mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen eingestellt." 

 

Es gibt auf meiner Webseite keine ehrverletzenden Kommentierungen. 

 

19.01.2015:

Der Staatsanwaltschaft Bremen wurde bekannt, die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 liegt mir greifbar vor und sollte ich auf keinem Fall erhalten. Und habe sogleich meine Vorhaltungen erweitert.

 

28.01.2015:

Ich wünschte die Akteneinsicht

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Vorhaltungen habe ich aufrechterhalten und erweitert, darauf wurden die Ermittlungen eingestellt

  

Es folgt die E-Mail der BGHW vom 07.03.2018 und wörtlich dokumentiert:

 

"Mann könnte zwar gegen über Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."

 

Dazu ist zu sagen:

Nutzungsbestimmungen muss es nicht geben, dazu im Einklang hat die BGHW schon wörtlich richtig erkannt:

 

"Für mich liest sich das im Ergebnis so, dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf die Behördenunterlagen hat, diese auch "nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internet veröffentlichen darf - wenn er keine rechtlich geschützten Interessen Dritter verletzt. 

 

Es gibt auch keine üble Nachrede und keine Verleumdung. Denn dass von der Beklagten angestrengte Strafverfahren vom 02.09.2014 hat Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

30.11.2018 

Es folgt die eidesstattliche Versicherung vom 30.11.2018

und nicht mit dem Tatbestand der Akte im Einklang ist

 

05.12.2018

Es folgt eine (merkwürdige) eidesstattliche Versicherung

vom 5.12.2018 mit dem Anschreiben an das Landgericht (LG) Hamburg vom 05.12.2018. und nicht mit dem Tatbestand der Akte im Einklang ist.

 

09.10.2020 

Zur eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018 ist zu sagen:

 

Anlage:

11.07.2019: E-Mail >Klick

 

20.12.2019

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) und von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bezeichnet wurde, soll angeblich nicht mehr auffindbar sei.

 

06.01.2020

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) also die sogenannte "Stasiakte" soll angeblich nicht mehr auffindbar sei.