Am 05.10.2009 hat die BGHW ihr Problem dokumentiert und prognostiziert, wenn ich - Erich Neumann - feststellen sollte, dass in meiner Sache nichts weiter passiert, dann könnte es in der Behörde zu einem Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf) kommen. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen hat mir die BGHW Hausverbote erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit letztmalig am 19.06.2014 vom SG Bremen aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken. 

 

 

6.) 

13.04.2023

Untätigkeitsklage (S 2 U 39/23) bei Gericht eingereicht

 

 

Anlage in Kopie:

16.09.2019

Beschluss aus dem LG Hamburg

 

Anlage in Kopie:

29.11.2018

Verfügung aus dem LG Hamburg, es werden eid. Versicherungen gewünscht.

 

Anlage in Kopie:

16.04.2013

Gesprächsnotiz

 

17.04.2023

Untätigkeitsklage Az.: S 2 U 39/23 bei Gericht eingegangen am

 

 

18.04.2023

19.04.2023

Schriftsatz der Beklagten

 

25.04.2023

Mein Schriftsatz Stellungnahme

 

28.04.2023

Schreiben aus dem SG Bremen 

 

01.05.2023

Mein Schriftsatz an das SG Bremen 

 

Anlagen:

05.12.2018: Anwaltsschriftsatz

5.12.2018: Eidesstattliche Versicherung   

 

17.05.2023

Unfallkrankenhaus HH, Auswertung/Interpretation meiner Akte