Stromunfall 20.03.2001

 

Urteil  Az.: L 14 U 171/21

                   (S 29 U 51/21) 

 

19.07.2023

Es ist nicht allein der Umstand, dass der Kläger mit dem Ergebnis des Verwaltungsverfahrens nicht einverstanden ist, sondern vielmehr, dass die Beklagte nicht vom Gericht verpflichtet wurde meinen diagnostizierten Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 einzutragen und meinen Stromunfall vom 20.03.2001 im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt hat.

 

Denn im Sinne des § 8 SGB VII kann ein Arbeitsunfall nur anerkannt werden, wenn ein Gesundheitsschaden/Tod eingetreten ist.

 

Diagnose:

 

Im Verwaltungsverfahren hat die Beklagte mein Vorhofflimmern (VHF) als Gesundheitsschaden mit den med. Gutachten diagnostiziert am 15.11.2002 und 27.10.2003.

 

Es folgte das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 und von dem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, mein Herz habe schon vor dem Unfalltag unter VHF zu leiden gehabt. Das LSG hat keinem Gutachter bekannt gemacht, dass der Kläger glaubhaft machen konnte, bis zum Unfalltag (20.03.2001) war sein Herz frei von VHF.

Vgl. LSG-Urteil vom 18.12.2008 auf der Seite -10-.

 

Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug.

 

Aus dem Urteil folgt sogleich die Seite - 10-. Mehr lesen >Klick