Gerichtsbeschlüsse aus dem Sozialgericht unterstützen die BGHW 

Mit meinem Schriftsatz vom 18.10.2021 wird dokumentiert, dass das Sozialgericht Bremen die Beklagte (BGHW) mit Gerichtsbeschlüssen (ohne mündliche Verhandlung) dabei unterstützt, dass die "gefährliche Wahrheit" nicht auf den Richtertisch kommt. Denn in einer mündlichen Verhandlung muss die Beklagte die Wahrheit sagen und darf vor Gericht nicht Lügen.

 

Die Beklagte hat aber vor Gericht schon ausgesagt, es wäre zu keiner Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel gekommen.

Und ist aktenkundig die Unwahrheit. 

 

18.10.2021

 

Die Anlage:

27.05.2011, Schreiben der BGHW (Az. 207/09

 

 

Die Anlage:

05.11.2013 mein Schriftsatz

 

Die Anlage:

19.02.2014 Schreiben aus dem SG

 

Die Anlage:

 

18.12.2020 Schreiben der BGHW (Hamburger Anwalt)