L 14 U 169/11 WA (Arbeitsunfall 19.06.1968)

Niederschrift über die ÖFENTLICHE SITZUNG vom 22.11.2012

 

Urteil L 14 U 169/11 WA

Wiederaufnahmeklage (WA) habe ich mit der Begründung verloren:

 

Weil kein Beteiligter wegen meiner behaupteten Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. hierzu § 581 Abs. 1 ZPO). 

 

Damit wurde ich vom Gericht zum "Verbrecherjäger" in unserem Sozialsystem gemacht. Diesen Auftrag habe ich nachvollziehbar erledigt.

 

 

Hier geht es zum Urteil L 14 U 170/11 WA (Stromunfall) 20.03.2001 und Niederschrift über die ÖFENTLICHE SITZUNG vom 22.11.2012