Plan einer gesetzwidrigen Bestrafung ist seit dem Schriftstück vom 07.03.2018 bekannt. Die Tat wurde letztmalig mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 von der BGHW vollbracht.

 

Seit dem Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 bin ich Whistleblower und  Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung".

Und mit dem Bescheid der BGHW vom 04.01.2007 wurde ich in meiner Existenz bedroht, auch dieses soll die Öffentlichkeit erfahren.>Klick 

Symbolbild
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Im Container kamen Autos aus Amerika u. England in Bremerhaven an und wurden auf Autotransporter verladen. Danach begann die Fahrt ins Verderben und endete am 19.06.1968 um Mitternacht in einem Verkehrsunfall. 

 

Mein erster Arbeitsunfall am 19.06.1968 

 

So fing alles an, als ich Erich W. Neumann gerade mal 26 Jahre alt war.

Am 19.06.1968 kam mir - E. W. Neumann - als Fahrer dieses Autotransporters

der Fa. E. H. Harms (später BLG) ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Eine gerechte Entschädigung habe ich von meiner zuständigen BGHW Standort Bremen nicht erhalten. 

 

Mein zweiter Arbeitsunfall am 17.09.1992

 

Am 17.09.1992 kam es bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst zu

einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung. 

 

Mein dritter Arbeitsunfall am 06.02.2001

 

Am 06.02.2001 kam es bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst zu

einem Verkehrsunfall ohne Dauerschaden. Im Notarztbericht vom 06.02.2001 wurde dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Es ist ein wichtiger Vorbefund für den späteren Arbeitsunfall am 20.03.2001 mit chronischen VHF als Gesundheitsschaden. 

 

Mein vierter Arbeitsunfall am 20.03.2001

Am 20.03.2001 kam es bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst zu

einem schweren Stromschlag, 220 Volt mitten in mein Herz. Seit dem Unfalltag (20.03.2001) leide ich unter spürbarer  Herzrhythmusstörung (HRS) ausgelöst durch chronisches Vorhofflimmern und haben 2021 zwei Schlaganfälle ausgelöst. Das Ereignis ist als Arbeitsunfall mit Bescheid der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Standort Bremen vom 27.04.2004 anerkannt. Dazu hat die BGHW zwei Gutachten im Verwaltungsverfahren am 15.11.2002 und 27.10.2003 anfertigen lassen und mein Vorhofflimmern als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 20.03.2001 bestätigt haben. In dem Bescheid vom 27.04.2004 hat die BGHW meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. So gibt es auch keine Entschädigung und meine Schlaganfälle werden nicht als Unfallfolge anerkannt.

 

Mit diesen Pflichtverletzungen wurde meine Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt und seit bald 20 Jahren werden die Pflichtverletzungen nicht beseitigt.

 

Dazu ist zu sagen:

Das SG Bremen hat meine Klage mit dem Urteil vom 10.10.2006 abgelehnt und vertritt die Auffassung, dass der Notarztbericht vom 06.02.2001 kein sicherer Beweis dafür ist, dass ich vor dem Unfall frei von Vorhofflimmern gewesen sei. Dieses habe ich von meinem Anwalt am 22.11.2006 erfahren.

 

Nun musste ich belegen, dass die Auffassung des Gerichts nicht dem technischen, bzw. medizinisch-wissenschaftlichen Standard entspricht. Dazu konnte ich das Gutachten vom 21.07.2008 aus dem Herzzentrum Hamburg vorlegen und hat dem LSG Bremen glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag dem 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF. Trotzdem ist das Gericht vollumfänglich dem falschen Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 gefolgt und hat meine Klage mit dem Urteil vom 18.12.2008 abgelehnt. Bis dato haben die Gerichte keinem Gerichtsgutachter das Gutachten aus dem Herzzentrum Hamburg vom 21.07.2008 vorgelegt. Ich musste also weitermachen und hat schon im Jahre 2012 zu einer Klagehäufung, geführt wie sie bisher noch nie vorgekommen ist. Es war aber nicht mein Ziel die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt aber eindeutig Rechtsmissbrauch vor und ist dem Gericht und der Beklagten bzw. einer "kriminellen Vereinigung" anzulasten und von Anfang an unrichtige Entscheidungen treffen. Vgl. Schriftsätze der Beklagten vom 25.10.2012 an das SG Bremen.

 

Ferner hat das SG Bremen die vier angesagten Mediationen mit Schreiben vom 13.03.2014 abgesagt und dazu im Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich vorgetragen:

 

"...Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, dass ist vielfach gerichtlich bestätigt.

 

Mediation ist nur möglich, wenn die Gegenseite und ihre Position respektiert und Angriffe auf sie unterlassen werden."

 

Dazu ist zu sagen:

M.M. werden die angesagten Mediationen vom Gericht verhindert, weil dabei eine Auswertung/Interpretation zum Akteninhalt vorzunehmen ist. Dabei werden nicht nur bloße Pflichtverletzungen aufgedeckt, sondern auch Pflichtverletzungen, die der Gesetzgeber unter Strafe gestellt hat. 

 

Von Anfang habe ich Recht und ist mit dem Teilerfolg am 19.06.2014 vier Monate später bestätigt. Die Beklagte und Gericht ist eine "Vereinigung" die nicht zurückrudern wird, weil der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe droht. Die "Vereinigung" hat die Ordnung beseitigt. Gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4) ist es mein Recht Widerstand zu leisten. 

 

Dokumentation krimineller Handlungen sprengen den Rahmen

 

 

Die kriminellen Handlungen werden auf den Unterseiten meiner Webseite chronologisch dokumentiert. Dazu liegen mir mehr als 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten greifbar vor.

 

 

Zum Stromunfall 20.03.2001:

Es liegt das Gutachten aus dem Herzzentrum Hamburg vom 21.07.2008 vor

damit ist sogleich gesichert, mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 liegt ein Vorbefund vor und ist der Anhaltspunkt für die ärztliche Begutachtung womit in meinem individuellen Fall die erforderliche Wahrscheinlichkeit erbracht wird, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Und wurde bis dato von der Beklagten und SG/LSG Bremen vor den Gutachtern zurückgehalten. Ferner gibt es gemäß § 8 SGB VII keinen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden/Tod. Meinen Gesundheitsschaden muss die BGHW nach Recht und Gesetz in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 eintragen. Denn ohne Gesundheitsschaden wird auch keine Entschädigung möglich. Zum anfertigen falscher Beweismittel hat die BGHW (vormals GroLa BG) mit Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) erstmalig das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle eingeschaltet und der BG ETEM Köln unterstellt ist. Darauf hat die BG ETEM (vormals BG FE) erst am 29.08.2003 das Beweismittel angefertigt.

 

Am 28.02.2005 war der Prozessbetrug vollbracht

Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) und dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 (Bl.751 ff) war der Prozessbetrug abgeschlossen. Und konnte mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 objektiviert und dokumentiert werden.  

 

Es kam wie es kommen musste zu einem Beschwerdeverfahren unter dem Az.: E 207/09 und nun wurde die Sache noch krimineller. Denn die Kripo Bremen hat das interne Schreiben der BGHW Standort Bremen vom 05.10.2009 zum Az.: E 207/09 gesichtet und war an die Hauptverwaltung der BGHW in Mannheim gerichtet. Die Kripo war zu der Wertung gekommen ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der zweite "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Und der Hinweis: Die Kripo Bremen könnte keine Ermittlungen durchführen weil sie von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keinen Auftrag erhalten, ist mit dem Schreiben der STA Bremen vom 17.05.2023 zementiert.

 

Zum Verkehrsunfall 19.06.1968:

Es liegt u.a. ein Arztbericht vom 12.10.1968 (Bl.62 Rückseite) vor und dokumentiert einen Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968. Und wurde bis dato von der Beklagten und SG/LSG Bremen keinem Gutachter zur Bewertung erkennbar gemacht. So gibt es auch keine mögliche Entschädigung.

 

Ferner wurde schon am 08.07.1969 (Bl.102) der Irrtum erregt, auf chirurgischem Fachgebiet würden keine Unfallfolgen mehr vorliegen.  Wahrhaftig hat die BGHW (vormals GroLa BG) aber im Bescheid vom 28.05.1970 Muskelschwäche im li. Arm/Hand und li. Bein als Unfallfolge festgesetzt. Aber eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wurde bis dato nicht beziffert. So hat die BGHW diesen Irrtum auch in dem Begutachtungsauftrag vom 24.08.2003 (Bl.605ff) zum Rentengutachten wiederholt. Und von Anfang an wurde die Muskelschwäche nicht entschädigt. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hat die aktenführende Behörde natürlich aus meiner Akte zu entfernen. 

 

Denn mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen wörtlich mitgeteilt:

 

"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die  aktenführende Behörde."

 

Welche Schriftstücke für mich Nachteilig sind und die BGHW selbst rechtswidrig angefertigt hat und hat anfertigen lassen, habe ich seit dem Schriftstück vom 11.03.2003 in der Stromunfallsache dokumentiert. 

 

Welche Schriftstücke für mich Nachteilig sind und die BGHW selbst rechtswidrig angefertigt hat und hat anfertigen lassen, habe ich seit dem Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Bl.62 Rückseite) in der Verkehrsunfallsache dokumentiert.

 

Richter am LSG Bremen Herr [5] ist in Prozessdelikt verwickelt und teilte in einer fernmündlichen Anfrage der Beklagten am 09.10.2013 wörtlich mit:

  

"Er rät zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem Einscannen der Akte ab, da Herr Neumann sonst sicherlich wieder einen Betrugsversuch vermuten würde."

 

Dieses hat der Richter [5] richtig erkannt. Denn auch ich habe erkannt, die Beklagte hält Beweismittel zurück und hat im Visier, dass bestimmte Schriftstücke nicht mehr auftauchen. So hat die BGHW auch eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 durch das Landgericht (LG) Hamburg zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festsetzen lassen. Und dabei werde ich zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,- Euro oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Die Beklagte setzt also alle Hebel in Bewegung und ist nur nachvollziehbar, wenn Betrug im Spiel ist. 

 

In meinem Fall hat sich in der Behörde der BGHW am 08.11.2018 eine Bedrohungslage aufgebaut. Ich konnte mit meiner amerikanischen Polizeisirene die Polizei Bremen zur Hilfe rufen. In der Behörde haben die Mitarbeiter gut lachen und halten sich auf dem Bürohausdach der Behörde Fit. Darüber hat auch der Weser-Kurier am 09.04.2014 berichtet.

 

14.12.2017  

Zehn Polizeibeamte Bremen wurden vorgeladen, aber keiner kam!