Kartenhaus der Betrügereien:

Kartenhaus der Betrügereien bricht in der Stromunfallsache mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 zusammen.

 

Und in der Verkehrsunfallsache  vom 19.06.1968 mit Chefarztbericht vom 13.02.2011.

 

 

Das Kartenhaus der Merkwürdigkeiten stürzt ein: In der Stromunfallsache liegt dazu der Notarztbericht vom 06.02.2001 und das Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 vor. Und in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 liegt der Chefarztbericht vom 13.02.2011 vor. Gewollt oder ungewollt die Beklagte (BGHW) und Gerichte haben unrichtige Entscheidungen getroffen. Dazu haben sie unrichtige Beweismittel anfertigen lassen, womit sich die Beklagte von Anfang an finanzielle Vorteile verschaffen konnte. Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.

Jetzt haben wir den Betrug! >Klick  

 

Hier die Manipulationen! >Schreiben v. 13.02.2011  

 

Dort die Gerichtslügen! >Klick 

 

Und hier Prozessdelikt! >Klick 

 

 

 

28.05.1970

Bescheid über Unfallfolgen:

Falsche Tatsachenfeststellungen

 

12.12.2002

Schon dem Neurologen wurde wörtlich vorgespiegelt:

 

"Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet liegen nicht vor.

 

28.04.2003

Begutachtungsauftrag für das Rentengutachten in Stenum

 

28.04.2003

Begutachtungsauftrag für das Rentengutachten und die Blattnummern dokumentieren, das Zurückhalten von Beweismittel.

 

18.06.2003

Bl.611 fehlt vgl. Akten-Id: 458 u. Manipulation wird ableitbar.

 

19.06.2003 (Bl.614)

22.06.2003 (Bl.615)

01.07.2003 (Bl.616)

02.07.2003 (Bl.616a)

11.08.2003 (Bl.616b)

13.08.2003 (Bl.616c)

29.08.2003 (Bl. 617)

Die Unterlagen sind nicht aufzufinden

 

05.09.2003 (Bl.618-620)

Zweites Rentengutachten 

07.11.2003

Widerspruchsbescheid

 

13.02.2011

Das Zurückhalten von Beweismittel wurde durch den Rentengutachter aufgedeckt

Zwischenbericht

12.10.1968

Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und ist die Reibefläche mit ihren Beschwerden. 

Zwischenbericht

02.12.1968

Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und ist die Reibefläche mit ihren Beschwerden. 

28.01.2003

29.01.2003

31.01.2003

Es wurde eine Teil-MdE 10% im li. Knie bestätigt und mit dem Zurückhalten von Beweismittel von der BGHW vom Tisch gewischt..

07.11.2003

Widerspruchsbescheid

 

Die BGHW hat die Feststellung der Unfallfolge - Teil-MdE 10% - im li. Knie mit dem Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne verhindert.

 

12.07.2018

BGHW hält den Irrtum aufrecht, dass es keine RPA als Unfallfolge im li. Knie gibt. Dazu wurde die Tatsache unterdrückt, dass es zu einer Fraktur an der li. Kniescheibenunterseite mit all seinen Beschwerden gekommen ist. Und sich im li. Bein eine Muskelschwäche als Unfallfolge eingestellt hat und im Bescheid von 12.05.1970 als Unfallfolge anerkannt ist.

 

Ferner wurde auf das Gutachten vom 15.06.2005 hingewiesen, dem nicht gefolgt werden kann. Weil das Gutachten nicht erkannt hat, dass es an meiner li. Kniescheibenunterseite zu einer Fraktur gekommen ist mit all seinen Beschwerden.