Kommentare: 2618
  • #2618

    Mazi (Samstag, 27 April 2024 12:37)

    Der Beitrag beweist, dass die politischen Vertreter der GRÜNEN die Haltung der GRÜNEN inhaltlich umsetzen?

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/politiker-machen-hervorragenden-job-g%C3%B6ring-eckardt-baerbock-und-habeck-gleicherma%C3%9Fen-als-kanzlerkandidaten-geeignet/ar-AA1nKsnV?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=dc3a3f111be04d7ba0bb918b492f4e0b&ei=79

    M.E. folgen die GRÜNEN nicht den Vorgaben des Deutschen Bundestages und den von Ihnen erteilten Auskünften. Es fällt mir unter diesen Voraussetzungen schwer, an eine Rechtsstaatlichkeit zu glauben.

    Es erscheint mir sogar konsequent, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Gesetzgebers nicht umsetzen und berechtigte Forderungen der Kläger abweisen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gewiss nichts mehr gemein.

  • #2617

    Mazi (Samstag, 27 April 2024 12:17)

    Wie weit ist es wirklich, wenn Amtsträger nicht einmal zu dem stehen, was die Bundesregierung hat verlauten lassen? Sind Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen noch berechtigt Amtshandlungen vorzunehmen, auch wenn sie lügen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/akw-files-robert-habeck-wehrt-sich-gegen-anschuldigungen-aus-geheimpapier/ar-AA1nHgdz?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=693acc1d55c64f69b8b1cb26f9d3d1c1&ei=7

    Es ist richtig, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck darin keine Ausnahme bildet. Ich frage mich, wie ein Staat existieren soll, dessen eigene Vorgaben, Gesetze, nicht befolgt werden?

  • #2616

    Erich Neumann, alias unfallmann (Samstag, 27 April 2024 10:44)

    Hallo Werner,
    zu "Film" #2614# ist noch zu sagen:
    In der Gesprächsnotiz vom 02.12.2010 hat die BGHW wörtlich dokumentiert:

    "BG Arzt der Unfallstation Dr. [11-2] erkundigte sich, ob uns der Fall des Herrn Neumann bekannt sei. Dies wurde bestätigt. Ergänzend zu seinen schriftlichen Ausführungen teilt er mit, dass ihm ein derartiges Verhalten in seiner beruflichen Laufbahn noch nicht untergekommen sei. Der Krampfanfall sei nach Aussage seiner Mitarbeiter bühnenreif gewesen.

    Sollte Herr Neumann dort noch einmal wieder erscheinen, wird man wohl über ein Hausverbot nachdenken. Wenn dies der Fall ist wird uns Herr Dr. [11-2] informieren. Ansonsten hält er den Verletzten für psychisch extrem auffällig."

    Dazu ist zu sagen:
    Ich bin kein Schauspieler und mir wurde auch niemals gesagt, dass mein auftreten bühnenreif sei. Ich werde durchgehen und bis dato von der BG Unfallstation behandelt. Und niemals wurde mir von der BG Unfallstation ein Hausverbot angekündigt.
    Und wenn, ich psychisch extrem auffällig sein soll, dann ist es eine Unfallfolge und ist von der BGHW zu entschädigen.

    Siehe Unterseite: XL 12.10.1968: Konflikt von Anfang an, wir wollen N. hier nicht mehr sehen. + Kniescheibenfraktur + Muskelschwäche + Folgeunfall

    MfG
    Erich Neumann

  • #2615

    Mazi (Samstag, 27 April 2024 10:30)

    Offensichtlich gibt es einen Unterschied zwischen der Wahrheit in unserem und dem Sinn des Grundgesetzes und der "Wahrheit" der wir folgen sollen?

    Da gibt es Aussagen in Auskünften der Regierung, die in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gesetzgebers sind, aber mit der Realität nicht in Verbindung zu bringen sind.

    Eigentlich ist es auch nicht verwunderlich, wenn das gesamte System fest in der Hand der Täter zu sein scheint.

    Da ist nur zu hoffen, dass die Presse die Manipulation bekannt macht (vgl. Cicero u.a.).

    Wenn der Rechtsstaat als solcher existieren will, dann sind dessen Amtsfunktionen zu besetzen, die den Gesetzen folgen. Amtsträger, die Lügen können und können wahrlich keine Amtsfunktionen ausüben.

    So geht es wirklich nicht, wenn Bundesminister selbst den Dt.Bundestag anlügen, unwahre Auskünfte erteilen, dann ist darauf keine Rechtsstaatlichkeit aufzubauen.

    M.E. gibt es da nur eine Konsequenz.

    M.E. steht außer Frage, dass die GRÜNEN wie auch andere Parteien das Recht verwirkt haben, als politische Kraft verstanden zu werden.

    Ich habe eben einen Beitrag nachverfolgt, in dem der "Kampf" einer Impfgeschädigten dargestellt wurde. Sie hat die bekannten Schwierigkeiten mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, m.E. nicht mit dem Gesetzgeber!

    Es ist die Frage, ob der Gesetzgeber dadurch eine Mitverantwortung trägt, wenn er die Einhalting seiner Vorgaben nicht überprüft.

    Nicht nur die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben am 17.11.2023 den Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen, sondern die Bundestagspräsidenten Bas ist ebenfalls schriftlich aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen und befindet sich im Verzug.

    M.E. liegt es nicht an Verfehlungen einzelner Amtsträger, sondern der Ansatz ist genereller Natur.

    Der Ansatz von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landrags, kann ein erster Ansatzpunkt zur Bereinigung der Situation sein.

    Möglicherweise haben die seinerzeitigen NS-Juristen seot dem Aufbau der Bundesrepublik einen entscheidenden Anteil an dieser Praxis.

  • #2614

    Erich Neumann, alias unfallmann (Samstag, 27 April 2024 08:58)

    Hallo Werner,
    zu "Film" ist zu sagen:
    Ein med. Sachverständiger der BG Unfallstation wollte die "Regie" der Aufklärung in meiner Behördenakte der BGHW Bremen übernehmen, aber die BGHW hat es nicht zugelassen. Siehe Unterseite 12.01.2004.

    Bremer Fernsehen hat meinen Fall aufgezeichnet. Der "Film" geht aber nicht über den Sender an die Öffentlichkeit. Siehe Untersete 10.10.2022.

    MfG
    Erich Neumann

  • #2613

    WernerE (Freitag, 26 April 2024 23:47)

    Ich bin auch im verkehrten Film gelandet!
    Zum Ende des Volkfestes in Mering kommt Dr. M. Söder.
    Eine politische Schauveranstaltung der CSU.
    Die Kosten für das Aufstellen von Haltverbotsschildern rund um den Veranstaltungsort,
    expliziet am 29.04. kostet vermutlich dem Steuerzahler Geld nicht der CSU
    Meine Anfrage dazu beim Landrat wurde mit folgenden Worten bedacht:
    Sehr geehrter Herr E, ich freue mich über Ihre vielen Mails, aber ...

    Demokratie ist wenn Bürger Fragen und vernünftige Antworten erhalten wollen.

    Ähnlich ergeht es uns mit den unten angeführten Berichten.

    Werden wir demokratisch denkenden Bürger nur noch verarscht?

    WernerE - lasse mir nicht den Mund verbieten, schreibe das was notwendig ist!

  • #2612

    Mazi (Freitag, 26 April 2024 18:39)

    Sind wir überhaupt im gleichen Film?

    Ich beziehe mich auf die Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/7805 vom 17.7.2023 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007805.pdf):

    Ich zitiere:
    "Unter „die mit der Wahrung des Prinzips der Aktenmäßigkeit betreuten Bediensteten, Betreffseinheiten und Registraturkräfte“ in Frage 10 werden grundsätzlich alle Mitarbeitenden und nicht ausschließlich Registraturkräfte verstanden."

    "Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die eine einheitliche
    und vollständige Dokumentation des Verwaltungshandelns einschließen, haben
    hohe Priorität in allen Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden
    und Stellen.

    Wesentliche Grundlagen hierfür sind die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien“ (GGO) sowie die Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in den Bundesministerien (RegR).

    Auch wenn die RegR nicht direkt die Geschäftsbereichsbehörden der Bundesministerien adressiert, sondern nur diese selbst, wird sie i. d. R. auch von den
    Geschäftsbereichsbehörden angewendet.

    u den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen.
    Ggf. sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder
    SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte
    noch ein papierbasiertes System existiert.

    Darüber hinaus finden die einschlägigen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bundesarchivgesetzes (BArchG) Anwendung. Zusätzlich haben einige Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden zur weiteren Konkretisierung – häufig bezüglich der elektronischen Bearbeitung und Veraktung – eigene Regelungen, wie z. B. Geschäftsordnungen, Hausverfügungen, Hausanordnungen, Runderlasse und Dienstanweisungen, die alle das Ziel haben, eine ordnungsgemäße Aktenführung im Sinne der Vorbemerkung zu gewährleisten."

    Cicero hat bekannt gemacht, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck sich offensichtlich an diese unterschriebenen Regeln nicht hält und dem Gesetzgeber auch unwahre Auskünfte erteilt.

    Wenn Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis90/DIE GRÜNEN) sich nicht an die Regeln hält, worin soll dann das Vertrauen des Volkes bestehen, dass er es nicht "belügt".
    Habeck hat bisher die nicht unbedeutende Stelle des Vize-Kanzlers inne.

    Sein Verhalten ist daher der gesamten Ampel-Regierung bestehend aus SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam anzulasten.

  • #2611

    Mazi (Freitag, 26 April 2024)

    Das kennen wir doch!
    Rechtsstaatlichkeit ist anders als uns dies NS-Juristen glaubhaft machen wollen!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/mit-allen-mitteln-und-tricks-gewehrt-nach-atom-enth%C3%BCllungen-k%C3%BCndigt-cicero-journalist-neue-brisante-details-an/ar-AA1nIBx0?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=45cf681c9a144b96af7958a6fd1fe780&ei=8

    Zitat aus diesem Artikel:
    "Gute Frage. Das Ministerium wurde verpflichtet, uns alles zu geben. Aber der Richter ist ja nicht in die Büros gegangen und hat geprüft, was dort alles liegt. Momentan müssen wir davon ausgehen: Die uns ausgehändigten Akten sind tatsächlich das komplette Material. Man muss dem Staat vertrauen, dass er sich an Gesetze und Urteile hält."

    Das kennen wir doch!

    Da hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen sind (Az. 2 BvR 244 und 310/83).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat weiterhin ausgeführt, dass Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann (Az. 1 B 153/73).

    Die Bundesregierung hat auf die kleine Anfrage der LINKE am 28.07.2023 geantwortet (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-959242), also vor knapp einem 3/4 Jahr:

    In der Antwort der Bundesregierung (https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007805.pdf) heißt es:

    "Aktenführung und Archivierung als Bestandteil offenen Regierungshandelns

    Die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung bilden die Grundlage erfolgreicher Transparenzansprüche gegenüber Regierung und Verwaltung. So sind
    sämtliche Behörden gehalten, die wesentlichen, den sachbezogenen Geschehensablauf belegenden Informationen und Daten für den gesamten Vorgangszeitraum zu dokumentieren. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP findet sich dementsprechend unter dem Stichwort Transparenz folgende Formulierung: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ Allerdings gibt es Presseberichte, die diese Transparenz anzweifeln. Denn in den
    Bundesministerien würden routinemäßig ganze E-Mail-Postfächer bzw. die
    Daten auf Diensthandys gelöscht (www.welt.de/politik/deutschland/plus24555
    1134/Regierungskommunikation-Opposition-will-E-Mails-von-Kanzler-Schol
    z-rekonstruieren.html?icid=search.product.onsitesearch).

    Cicero berichtet mit Hilfe der Richter aus dem Bundeswirtschaftsministerium aber ganz anderes.

    Offensichtlich wollen die GRÜNEN dem Volk "einen Knopf an das Ohr" annähen.

    Es ist nachgewiesen, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck das Volk belogen hat. Er ist nicht mehr tragbar. Er sollte angeklagt und zur Rechenschaft gezogen werden.

    Nach gleichem Muster ist mit den Amtsträgern, Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu verfahren. Da nachgewiesen ist, dass Exekutive und Judikative nicht den Vorgaben des Gesetzgebers folgt, das Volk (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) belügt, sind sie als Amtsträger nicht tragbar.

    Nicht zuletzt wegen des Bruchs ihres Eids sind sie anzuklagen, zu verurteilen und ohne Anspruch auf Entschädigung aus Steuermitteln zu entlassen.

    Ich lege mich fest, dass nicht nur Unfallopfer mit den Mitteln des Staates betrogen werden, sondern der ganze Staat darunter leidet.

    Rechtsstaatlichkeit ist anders als uns dies NS-Juristen glaubhaft machen wollen!

  • #2610

    Mazi (Freitag, 26 April 2024)

    Es muss davon ausgegangen werden, dass dies kein Einzelfall ist!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rechtsanwalt-soll-promotionsurkunde-gef%C3%A4lscht-haben-anklage/ar-AA1nI7vI?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3545d44782754b89ba820aea0d14c5ce&ei=88

    Wenn Art. 97 Abs. 1 GG vorschreibt, dass die richterliche Entscheidung im Einklang mit den Gesetzes zu stehen hat, dies aber nachweislich nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass diese Tatsache weitverbreiteter ist, als anzunehmen ist.

    Wenn eine Amtsrichterin vom LG Hagen der Rechtsbeugung, Urkundenfälschung und Urkundenuterdrückung für schuldig befunden wird und diese Schuld auch noch vom BGH bestätigt wird, dann ist nicht der Judikative fehlender Ansatz von Gleichberechtigung vorzuhalten, sondern auch die Tatsache bei gleichen Sachverhalten unterschiedliche Maßstäbe anzulegen.

    Gewiss dürfen Richter nur aufgrund einer Anklage entscheiden. Aber die Tatsache, dass Amtsträger der Staatsanwaltschaften diese gesammelten Fälle nicht zur Anklage bringen, bestätigt, dass nicht Richter sondern Staatsanwälte über deren Verurteilung entscheiden.

    Es fehlt mir die Grundlage von einer Rechtsstaatlichkeit auszugehen (vgl. die Einstellung der Richter des EuGH zum europäischen Haftbefehl).

  • #2609

    Mazi (Freitag, 26 April 2024 11:35)

    Ich lege mich fest!

    Dieser Bundesregierung ist nachgewiesen, dass sie nicht zum Wohl des Volkes handelte und daher für das Volk inakzeptabel ist. Sie hat ihre Legitimation durch Täuschung verwirkt.

    (Ich erinnere auch an das für jedermann nachvollziehbare Beispiel der Stromkosten der Bürger.)

  • #2608

    Mazi (Freitag, 26 April 2024 11:28)

    Das soll's gewesen sein!

    Folgende Veröffentlichung liegt zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-und-die-akw-abschaltung-alles-ein-gro%C3%9Fer-bluff/ar-AA1nFetR?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5bb3eb7d268d4e57b6a437625b1f9f4a&ei=29

    Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN, wie alle anderen Regierungen vor ihnen auch, das Volk auf der Grundlage des Grundgesetzes getäuscht haben.

    Der Argumentation von Frau Aigner ist dennoch zu folgen.

  • #2607

    Mazi (Freitag, 26 April 2024 10:16)

    Es ist nicht davon auszugehen, dass uns das Grundgesetz vor Verfassungsfeinden schützt.

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Steuerbürger für diese Machenschaften noch zur Kasse gebeten werden.

    Betrachten wir die Justiz, die sich zur 3. Kraft in unserem Staat erklärt und Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, den Bürgern aber eine solche Tätigkeit in Rechnung stellt.
    Betrachten wir diese Ampel-Regierung, die über keinerlei Erfahrung verfügt, Krisen zu meistern. Sie beansprucht das Volk hinsichtlich deren Steuereinnahmen.

    Betrachten wir den Bundeskanzler Scholz, der erklärt, krank zu sein und nicht erinnern zu können.
    Betrachten wir den Kommunikationswissenschaftler Lindner, der in seiner Aufgabe als Bundesfinanzminister nicht gewachsen ist. Der Vermögen nicht einmal von Schulden unterscheiden kann.
    Betrachten wir den Bundeswirtschaftsminister Habeck, der mit dem Heizungsgesetz uns Vorschriften auf's Auge drückt, ohne sich über die Gefahren der Atomkraft sich informiert zu haben. Er ließAtomkraftwerke abschalten, um danach französische Atomkraftwerke durch Ankauf deren Strom zu fördern.

    Gehen wir auf das Beispiel: Strom ein, weil wir alle davon betroffen sind.

    Da gibt es im Norden Windkraftanlagen, die still stehen. Weil sie betriebsbereit stillstehen erhalten die Betreiber eine Entschädigung für den nicht produzierten Strom. Diese Entschädigung wird den Verbraucherdenn in Form der Netzumlage wiederum in Rechnung gestellt. Sie zahlen also für nicht produzieren von Strom.

    Weil diese Windkraftanlagen keinen Strom produzieren, werden teure Gas-Stromanlagen betrieben. Das teuerste Gaskraftwerk ist dann maßgebend für die Abrechnung des Stroms. Die Verbraucher zahlen also nochmals für den Strom und nochmals auf erhöhten Kosten.

    In der Konsequenz zählt der Verbraucher den Strom aufgrund der Abgabe an den obigen Windkraftbetreiber und ein weiteres Mal über den erhöhten Stromabrechnungspreis.

    Wer jetzt noch davon ausgeht, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht, nach dem Grundgesetz, handeln, dem ist nicht mehr zu helfen.

    Sachlich ist es so, dass eine Zahlung zu Lasten der Steuereinnahmen nur dann legitim ist, wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nachkommen. Ein Anspruch auf Entgelt ist m.E. an eine Gegenleistung nach dem BGB gebunden. Wenn die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann erfüllen sie den Vettrag nach dem Beamtengesetz nicht. Wenn jetzt eine Dienstaufsicht nicht erfolgt, dann führen diese Amtsträger kein Amt aus. Sie kommen ihrer Treuepflicht nicht nach.

    M.E. ist es irrig, dass Institutionen Amtsentscheidungen treffen und bekannt ist, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, Verwaltungsentscheidungen treffen. Das Grundgesetz bindet Amtsträger an Gesetz und Recht. Dies haben sie jedoch nicht erfüllt.

    Nach der Argumentation von Frau Aigner muss es unzulässig sein, Verfassungsfeinden durch Zahlungen zu Lasten der Steuereinnahmen noch ein vorzügliches Leben zu finanzieren.

    Das Amtsträger ihre Treuepflicht nachkommen, gehört zu einer Amtsaufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten, bzw. Bundeskanzlers.

    Daraus erkennen Sie, dass in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich nichts stimmt. Die Verantwortlichen führen keine Tätigkeit aus, zu der sie geeignet sind.

  • #2606

    Mazi (Donnerstag, 25 April 2024 21:16)

    Lesen Sie selbst und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/reaktionen-auf-akw-enth%C3%BCllungen-habeck-nicht-mehr-tragbar/ar-AA1nF6Jm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c766130e4eb04ce7b9237ce442bd6bf6&ei=9

    Unerhört wie Habeck uns betrogen hat und wenn er sich nicht ändert, dann betrügt er uns weiterhin.

    Diese Vorwürfe färben auch auf die GRÜNEN ab.

  • #2605

    Mazi (Donnerstag, 25 April 2024 17:57)

    Haben Sie es gelesen?

    Wen wundert es dann noch, wenn die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland hinter's Licht geführt werden und dann auch noch das Geld aus der eigenen Tasche entnommen wird.

    Was wir brauchen sind dringend Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen und keine Verfassungsfeinde.

    Es klingt unmöglich, dass die Bürger auch noch Verfassungsfeinden ein angenehmes Leben ermöglichen und diese nicht einmal ihrer Treuepflicht nachkommen (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Ich halte es für eine unmögliche Sitte, dass sie auch noch Gelder von Bürgern kassieren und die gesetzlichen Vorgabe des Gesetzgebers nicht achten. Unmöglich!

    Es geht keineswegs um einen Einzelfall, der sich natürlich ganz anders darstellen kann. Es geht um die Systematik, die an der Tag gelegt wird.

    Unfallopfern das zugestandene Recht des Gesetzgebers entziehen, dann auf den Irrtum in der Entscheidung verweisen und Geld kassieren. So geht es wirklich nicht. Das hat nichts einer Denkweise der AFD zu tun, das ist schlicht das gerechte Denken.

    Es hilft nicht, dass Juristen vorgeben, nicht rechnen zu können, das geht schlicht um menschliches Denken, um Gerechtigkeit.

  • #2604

    Mazi (Donnerstag, 25 April 2024 16:44)

    Auf wen kann sich der Bürger noch verlassen?

    Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/cicero-ver%C3%B6ffentlicht-dokumente-habeck-wollte-nie-dass-sie-diese-geheimen-atom-akten-sehen/ar-AA1nCIXX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fe046121f59a421aaa415b72a62c053f&ei=16

    Wenn das Heizungsgesetz von Habeck auf der gleichen Grundlage etabliert wurde, dann ist davon auszugehen, dass auch in dieser Maßnahme keine Experten involviert waren.

    Wenn Richter nicht den Vorgaben des Gesetzgebers folgen, wenn Richter nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz entscheiden, wenn Amtsträger (z.B. der Staatsanwaltschaften) nicht Gesetz und Recht handeln (dürfen), dann ist es wohl ein Fehler, davon auszugehen, dass das Grundgesetz für alle gilt.

  • #2603

    Mazi (Donnerstag, 25 April 2024 16:27)

    Unglaublich was dem Volk zugemutet wird!

    Ich verweise auf diesen Beitrag:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/leserbriefe-zur-cum-ex-chefermittlerin-klatsche-f%C3%BCr-die-justiz/ar-AA1nDyPI?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2716d20b875b44ca9bb0b0a30def43ed&ei=54

    Es ist richtig, dass gemäß § 146 Gerichtsverfassungsgesetz Staatsanwaltschaften ihrem Dienstvorgesetzten unterstehen. Als Dienstvorgesetzter gilt der jeweilige Minister der Justiz im jeweiligen Bundesland. Dessen Weisungen dürfen aber nicht gegen das Gesetz sein. Erst dann sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet die Weisungen zu befolgen.

    Nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht.

    Anders ausgedrückt:
    Wenn die Oberstaatsanwältin gegen den Justizminister Limbach rebellieren will, dann darf sie dies nur dann tun, wenn der Minister ihr eine Weisung gegeben hat, die mit dem Gesetz nicht vereinbar ist. Wenn Sie der Justiz, der sie unterstellt ist, eine auswischen wollte, dies aber nicht gegeben ist, dann ist es offensichtlich, dass sie der Justiz insgesamt eine auswischen wollte.

    Wenn sie jetzt noch zu einem überregional tätigen Verein, der Finanzwende, wechselt, dann ist die regionale Bedeutung ohnehin nicht glaubwürdig.

    Wenn Oberstaatsanwältin Brorhilker nun die Staatsanwaltschaft Köln verlässt, dann verlässt sie ihren Dienstherrn, letztlich den Minister der Justiz, Herrn Limbach (GRÜNEN) und heuert bei Dr. Schick (GRÜNEN) an.

    Nachvollziehbar ist das alles nicht. Letztlich macht diese Maßnahme keinen Sinn.

    Wenn Frau Brorhilker einen Hieb versetzt hat, dann ist es sicherlich nicht der Justiz in NRW oder den GRÜNEN. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sie letztlich dem Unglauben nach den Staat Rechnung getragen hat.

    Wenn der volkswirtschaftliche Schaden von 35 Mrd. Euro nicht groß genug ist, diese Gelder wieder zurückzuholen, dann stimmt etwas in unserem Staat nicht.

    Letztlich ist es nicht nachvollziehbar, dass Experten von "Kriminellen" zu einem Bruchteil des von ihnen anzurichtenden Schaden angeheuert werden, weil deren Verdienst höher erscheint als das Risiko vom Staat erwischt zu werden.

    Lassen wir die Motivation von Frau Brorhilker außer acht, dann ist festzustellen, dass eine Amtsrichterin in Lüdenscheid vom LG Hagen, bestätigt vom BGH verurteilt wird, während andere Richter der Sozialgerichtsbarkeit gleiches tun und nicht verurteilt werden. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes in der Justiz scheint dort nicht angewandt zu werden.

  • #2602

    Mazi (Donnerstag, 25 April 2024 16:17)

    Was soll das? Wenn die Gerichte ohnehin nicht nach dem Grundgesetz urteilen, das ihnen das Recht der Entscheidung verleiht, dann ist es müßig darüber zu diskutieren, wie ein Gericht das Grundgesetz verändern kann.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-presserecht-reichelt-beschluss/

    Unter diesen Umständen, wenn der Gesetzgeber nicht die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft, wie soll dann ein Bundesverfassungsgericht, dessen Richter nach dem Grundgesetz verpflichtet sind, nach dem Gesetz zu urteilen, sich dann als 3. Gewalt in einem Staat aufschwingen?

  • #2601

    WernerE (Mittwoch, 24 April 2024 22:24)

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/cum-ex-debatte-in-bayern-fehlen-steuerfahnder,UAlqnNL

    Cum-Ex-Debatte: In Bayern fehlen Steuerfahnder
    Nach der Kündigung der Kölner Cum-Ex-Anklägerin, Anne Brorhilker, steht die Steuerfahndung im Mittelpunkt der Diskussion. Bundesweit fehlt es an entsprechendem Personal - so auch in Bayern. Dabei geht es um hohe Beträge für den Staat.

    Was sagt mir das?

    WernerE - ein Bayer der sich nur noch wundert über die Politik von Dr. Markus Söder

  • #2600

    Mazi (Mittwoch, 24 April 2024 20:06)

    (Fortsetzung)
    Da gibt es eine Amtsrichterin von Lüdenscheid, der der Vorwurfs des Vertrauensbruchs, der Urkundenunterdrückung, etc. und die Entlassung droht. Sachlich sind diese Tatbestände bereits vom BGH bestätigt. Nur das Strafmaß wurde nicht richtig bemessen.

    Wenn Richtern bei gleicher Beweislage unterschiedliche juristische Handhabung bei gleiches Rechtslage erfahren, dann ist dies zwar aus Sicht des Grundgesetzes verständlich, dass auch Unfallopfer bei gleichem Rechtsanspruch nach dem Grundgesetz dennoch negative Entscheidungen erfahren. Aber als rechtens sehe ich dies nicht an.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch Gelder der Steuerbürger erhalten und ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, die Vorgaben des Volkes missachten, dann ist dies m.E. nicht rechtens, nicht nachvollziehbar.

    Angemessen erscheint es daher die Sozialgerichtsbarkeit gänzlich unter "Artenschutz" zu stellen oder als Verfassungsfeindlich "zu adeln", aus der Rechtsstaatlichkeit, dem Grundgesetz zu entnehmen. Sie werden ohnehin nicht rechtsstaatlich verfolgt.

    Nach der Definition von Frau Aigner wären sie ansonsten als Verfassungsfeinde zu bezeichnen.

    Es erscheint mir nicht nachvollziehbar, die Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz als höchstes Gericht unterhalb des Bundesverfassungsgerichts zu deklarieren, es aber nicht mit Amtsträgern zu besetzen, die ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG). Nachweislich führen sie eine solche Amtstätigkeit nicht aus und kommen ihrer Treuepflicht ohnehin nicht nach.

    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wie das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten werden kann, aber keine Amtsträger eingesetzt werden, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.

    Da diese Zweifel mehr als bewiesen sind, ist nicht nachzuvollziehen, wie diese Amtsträger dennoch aus den Steuereinnahmen der Bürger befriedigt werden können, wenn sie die Vorgaben des Volkes, des Deutschen Bundestages, nicht achten.

    Dass ausgerechnet auch noch Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber auffordern mussten, regelmäßig zu überprüfen, ob denn dessen Vorgaben überhaupt eingehalten werden, ist weiterhin bezeichnend. Spätestens jetzt war davon auszugehen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden.

    Dass ausgerechnet jetzt eine Oberstaatsanwältin, eingesetzt dazu unrechtmäßiges Geld (ca. 35 Mdr. Euro!) zurückzuholen, den Job gekündigt hat, "die Seite" wechselt, muss doch jedermann aufzeigen, dass etwas in unserem Staate nicht stimmt.

  • #2599

    Mazi (Mittwoch, 24 April 2024 19:54)

    Wie viele unterschiedliche Personen unterscheidet das Grundgesetzgesetz?

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundgesetz nur einen Personenkreis kennt. Es besagt nämlich, dass alle vor dem Gesetz gleich sind.

    Das ist offensichtlich ein Irrtum meinerseits und wird von der Praxis nicht bestätigt.

    Da gibt es Unfallopfer, die vor Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ihr Recht einfordern, zwar ihre Rechte nach dem Gesetz einfordern aber dort regelmäßig scheitern.

    Da gibt es offensichtlich Behörden und Gerichte, die nach dem Rechtsstaatsprinzip und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Derartige Verwaltungsakten werden zwar von den Sozialgerichten angefordert, aber nicht überprüft.

    Und wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit obwohl sie Zweifel äußern, dann von einem Kläger verlangen, das fehlende Dokument, was nicht vorgelegt wurde, als Beweis zu ermitteln und vorzulegen. Wenn eine derartige richterliche Entscheidung des SG Giessen auch noch vom Bundesverfassungsgerichts entgegen dessen Entscheidung vom 06.06.1983 bestätigt wird, dann sind diese richterliche Entscheidungen anhand des Grundgesetzes nicht mehr nachvollziehbar.

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht auch noch die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983 unterstreicht und entscheidet, dass ein Betroffener anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann, dann ist die Argumentationsgrundlage des Grundgesetzes verlassen.

  • #2598

    Mazi (Mittwoch, 24 April 2024 12:43)

    Der Vorwurf von Schick ist schwierig nachvollziehbar!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kritik-von-finanzwende-staatsanwaltschaft-hamburg-bei-cum-ex-ein-totalausfall/ar-AA1nwulY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a9fe8b1d6713474cac598b71d1b9328a&ei=70

    Bekanntlich wird angenommen, dass der Staat bei diesen Transaktionen (CUM EX-Geschäfte) um ca. 35 Mrd. Euro betrogen wurde.

    Die Finanzämter hatten hierzu nicht gezahlte Steuern erstattet.

    Der Vorwurf von Schick ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar.
    1. macht er doch bekannt, dass die Behörden immer noch nicht wissen, um wieviel sie denn betrogen wurden.
    2. liegt jeder Verwaltungsentscheidung einer Behörde nach dem Rechtsstaatsprinzip eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Betroffener anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollziehen.

    Sollte Herr Schick den Vorwurf zu Recht erhoben haben, dann wäre es der Verwaltung nicht möglich, dass sie nach dem Rechtsstaatsprinzip gehandelt hätte bzw. die Behörde keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte geführt hätten. Andererseits wird damit auch bekannt gemacht, dass offensichtlich sehr viele Behörden über keine qualifizierten Dienstaufsichts-Amtsträger verfügen.

    Letztlich ist es die Bestätigung dessen, dass die Behörden nicht nach dem Grundgesetz tätig sind.

    Dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ist danach nicht verwunderlich. Dass ausgerechnet auch noch die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aufforderten, die Einhaltung ihrer Vorgaben regelmäßig zu überprüfen, "schlägt" ins "gleiche Horn".

    730 Abgeordnete im Deutschen Bundestag, die ihrem Amtsauftrag nicht nachkommen, ist da schon als Ausnahme zu sehen. Man stelle sich nur vor, dass der bevölkerungsreichste Staat mit über 7 Mrd. Personen mit gerade einmal 540 Abgeordneten auskommt, erscheint aus dieser Perspektive nicht nachvollziehbar.

    10 mal so viele Wähler, bei einem Bruchteil von Abgeordneten lässt erkennen, dass die Parlamente, die Bürokratie, heillos überfrachtet ist.

  • #2597

    Mazi (Mittwoch, 24 April 2024 11:14)

    Wo soll der Unterschied für die Amtsträger der Staatsanwaltschaften herkommen? Da vertrete ich entschieden rechtsstaatlich eine andere Meinung!

    Das dies in der Justiz anders gesehen wird, das haben wir ja unlängst bereits gehört. Wir erinnern uns, dass der amtierende Bundespräsident Steinmeier (SPD) die gleiche Ausbildung genossen und unter Gerhard Schröder das Bundeskanzleramt geleitet hat.

    Auf diesen Beitrag von LTO, Herrn Dr. Sehl, beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-weisungsrecht-minister-staatsanwaltschaft-justiz-bmj-buschmann-reform/

    1983 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 244 und 310/83) mit Blick auf das Grundgesetz entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen haben. Anhand dieser Akte, so das Bundesverwaltungsgericht (Az. 1 B 153/87), können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.

    Will Dr. Sehl mit seinem Artikel zum Ausdruck bringen, dass Staatsanwaltschaften nicht rechtsstaatlich im Auftrag des Landesministers der Justiz ihr Amt wahrnehmen? Meines Wissens nach erfolgt dies in der Verantwortung der jeweiligen Ministerpräsidenten des Landes. Und dieses Procedere heißt der Bundesjustizminister Dr. Buschmann (FDP) gut und rechtsstaatlich in Ordnung?

    Da bin ich entschieden anderer Meinung!

  • #2596

    Mazi (Mittwoch, 24 April 2024 08:24)

    Ist der Staat schon von den Nazis eingenommen oder hatten sie ihm das selbständige Leben nie gestattet? Wen durften wir wählen? Haben wir unter den Nachfolgeparteien der Nazi nur wählen dürfen? Ein harter Vorwurf, wenn er denn stimmt!

    Auf diesen Beitrag verweise ich, der meine Informationen zu bestätigen scheint:
    https://www.n-tv.de/wirtschaft/kommentare/Ein-Armutszeugnis-fuer-den-deutschen-Staat-article24894025.html

    Es ist bekannt, dass eine Amtsrichterin wegen des Verwahrungsbruchs, der Urkundenfälschung und der Rechtsbeugung verurteilt wurde. Sogar der BGH hat festgestellt, dass die Tatsachen von dem Richter richtig ermittelt wurden. "Nur" bei der Ermittlung des Strafmaßes habe er Fehler gemacht.

    Auf ein weiteres Kurriosum möchte ich hinweisen:
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil des Sozialgerichts offiziell bestätigt, dass die Richterin bestätigen durfte, dass sie die Manipulationsmöglichkeiten der Verwaltungsakte zwar anerkannte, aber den Kläger aufforderte, den Nachweis zu führen. Sachlich ist es aber so, dass es Amtsaufgabe des Gerichts ist, die wahrheitsgetreu und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorzulegen. Aufgrund dieser Vorlage erstellt dann der Kläger die Klage.

    Hier ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung von 1983 nicht beachtet (Az. 2 BVR 244 und 310/83). Ebenso ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/83) nicht gefolgt. Angand einer unvollständigen Verwaltungsakte kann kein Betroffener Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nicht nachvollziehen.

    Es ist anzunehmen, dass ein Richter in diesem Fall göttliche Eigenschaften haben muss, wenn er dann eine Entscheidung zu Gunsten der Behörde trifft.

    Auffallend ist, dass das Grundgesetz zwar schriftlich seitens des Gesetzgebers vorgibt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Aber es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legen. Dies ist auch den Staatsanwaltschaften hinlänglich bekannt. Es liegt also nahe, dass sich Richter gottgleich wahrnehmen. Wenn sie gottgleich sind, dann stellt sich meinerseits die Frage, auf welcher Grundlage sie dann von dem Steuerzahler eine Zahlung erwarten (dürfen)?

    Damit ist belegt, dass Richter offensichtlich nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällen. Welcher Wert ist also richterlichen Entscheidungen beizumessen, wenn sie nicht dem Gesetz folgen und selbst die Staatsanwaltscht Kenntnis dieser Misere hat? Wenn die Aufsicht über die Justiz den Ländern obliegt, dann stellt sich die Frage, wer zu dieser Amtsaufgabe verpflichtet ist.

  • #2595

    WernerE (Dienstag, 23 April 2024 15:49)

    #2594 - leider totale Wahrheit.
    Ist auch viel wichtiger, als die Verantwortlichen des Ahrtal - Missverständnis zu bestrafen.

    Die Welt ist nur noch verrückt und ich gehöre mittlerweile auch zu der Art,
    so zumindest höre oder lese ich das persönlichen Gesprächen oder Nachrichten.

    WernerE - Bürgerverantwortlicher ohne öffentliches Mandat

  • #2594

    Mazi (Dienstag, 23 April 2024 13:33)

    Das darf doch nicht wahr sein?

    Auf diesen Bericht beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kinderpornografie-vorwurf-prozess-gegen-lehrerin-beginnt-im-september/ar-AA1nvp8s?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c64ee62e4b8243a4b362703384d172ee&ei=97

    Die Akteure sind genannt und feststellbar.

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie ihr Aufpasser, Herr Minister der Justiz Rheinland-Pfalz, Herr Herbert Mertin, ist bekannt gemacht und ihren Kollegen, den Landrat vom Ahrtal, weiß man nicht zu überführen?

    Da die Ministerpräsidentin Malu Dreyer letztlich die Verantwortung für alle zu tragen hat, aber vorgibt, keine Verantwortung zu tragen, macht das Ganze noch zwielichtiger.

    Wie lange dauert es noch der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin Dreyer, bis ihr einer verrät, dass man Zuständigkeiten aber keine Verantwortung delegieren kann (vgl. Richter Dr. Kreneck vom Landgericht München I in Siemens vs. Neubürger).

    War's das für die Staatsanwaltschaft Koblenz (Herrn Mannweiler), den Minister der Justiz Rheinland-Pfalz (Herrn Mertin) und die Ministerpräsidentin (Frau Dreyer) oder muss noch mehr als 136 Tote kommen?

  • #2593

    Mazi (Dienstag, 23 April 2024 12:26)

    Meine Informationen sind anders!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/j%C3%BCrgen-pf%C3%B6hler-muss-nicht-vor-gericht-experte-erkl%C3%A4rt-anklage-gegen-ahrtal-landrat-w%C3%A4re-juristisch-vertretbar-gewesen/ar-AA1nvjdw?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7fdee464293b427fb78d87ff8b314dc7&ei=11

    Nach meinen Informationen sind die Tote vor allem deshalb zu beklagen, weil Autofahrer aufgefordert wurden, ihr Fahrzeug aus einer Tiefgarage zu fahren und in dieser Tiefgarage aufgrund der Tatsache, dass keine Fluchtmöglichkeit bestand, umgekommen sind.

    Ich kann nicht erkennen, dass diese Möglichkeit nicht nachweisbar sei und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz zugrunde liegen kann.

    Da diese Entscheidung eine Verwaltungsentscheidung darstellt, gibt es dazu auch eine Verwaltungsakte. Anhand dieser Verwaltungsakte, die nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen ist, kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nachvollzogen werden.

    Es gibt zu viele Beispiele, nachdem dem Rechtsstaat vorgehalten wird, das Grundgesetz zu missachten.

  • #2592

    Mazi (Dienstag, 23 April 2024 09:32)

    Liegt die Macht wirklich beim Volk - wie uns das Grundgesetz uns verspricht?

    Erschreckend, was in der Bundesrepublik Deutschland alles unter dem Grundgesetz in einem Rechtsstaat alles "gemacht" wird?

    U.a. verweise ich auf folgende Beiträge:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/ende-der-ahrtal-ermittlungen-beschwerde-von-hinterbliebenen/ar-AA1nuEqO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c052d923122246c5f3edb62b9057d6e0&ei=33

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bew%C3%A4hrung-oder-gef%C3%A4ngnis-verurteilte-richterin-bangt-um-ihre-freiheit/ar-AA1nsmii

    Es ist erwiesen, dass die Amtsrichterin Verwahrungsbruch, Urkundenunterdrückung begangen und damit das Recht gebeugt hat.

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat den Landrat nicht angeklagt und damit darüber entschieden, dass er nicht angeklagt wird. Folglich ist auch kein Richter berechtigt, über den Landrat zu entscheiden.

    Die Staatsanwaltschaft hat also richterlich entschieden, worüber sie nach dem Grundgesetz nicht berechtigt ist.

    Gleichfalls klagen die Staatsanwaltschaften die Richter der Sozialgerichtsbarkeit wegen deren Verwahrungsbruch, Urkundenunterdrückung und in der Folge auch deren Rechtsbeugung nicht an. Sie verursachen damit einen volkswirtschaftlichen Schaden und führen dazu, dass Steuergelder der Bürger zur Unterstützung von Verfassungsfeinden eingesetzt werden (vgl. die Argumentation von Frau Aigner).

    Der Austritt der Kölner Oberstaatsanwaltin Brorhilker aus der Staatsanwaltschaft i.S. Cum Ex-Geschäfte oder die Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen, ist nur ein weiteres Indiz dafür, dass es in dieser Bundesrepublik Deutschland nicht mit rechten Dingen zugeht.

    Das Grundgesetz ist eine Sache, der Ungehorsam von Exekutive und Judikative sowie die Entlohnung ("Belohnung") der Amtsträger die andere Sache.

    Dies macht bekannt, dass die Macht nach Art. 20 GG nicht beim Volk liegt.

  • #2591

    Mazi (Montag, 22 April 2024 23:21)

    #2589
    Weshalb schmeißt die Oberstaatsanwältin hin? Hat etwa der NRW-Justizminister Limbach eine zu gute Amtsausführung an den Tag gelegt?

    Man könnte dies vermuten. Aber dass die Oberstaatsanwältin ausgerechnet zur Finanzwende wechselt, die sich dieses Thema auf die Fahne schreiben will, passt so gar nicht in obige Vermutung. Also muss das ausgerechnet eine falsche Annahme sein.

    Aber die Frau ist weiterzubeachten. Dr. Schick und Herr Limbach gehören nämlich der gleichen Partei, den GRÜNEN, an. Dr. Schick war für sie als Abgeordneter im Deutschen Bundestag - also einer dieser Saubermänner.

    Es ist davon auszugehen, dass Frau Brorhilker "vom Regen in die Traufe" kommt. Verfolgen wir also Frau Brorhilker fleißig weiter.

    Da Herr Wüst die "unbedeutende" Funktion des NRW-Ministerpräsidenten inne, er die Poltik seines Landes zu vertreten hat, ist davon auszugehen, dass Herr Limbach alles in seinem Sinn erledigt oder ihn alternativ ohne Sachbezüge aus dem Amt entfernt. Die Blaupause hat ihm Frau Aigner geliefert. Es ist doch nicht davon auszugehen, dass die Steuereinnahmen ausgerechnet dazu verwandt werden, dass zu honorieren, was nicht getan wurde?

    Einen Schaden von 35 Mrd. EURO muss man mit "einer Kapp" eingefangen können. Der Dreck muss dann sich schon zeigen. Es sollte nicht vergessen werden, wie der ehemalige Minister Peer Steinbrück (SPD) seine Arbeit verrichtet hat. Gleiches gilt auch für seine weiteren Einnahmequellen. Zurückfordern ist angesagt!

  • #2590

    WernerE (Montag, 22 April 2024 20:12)

    https://www.facebook.com/photo/?fbid=288923677590935&set=pcb.288924324257537

    selbes Thema wie #2589

    WernerE - Sprachlos am PC

  • #2589

    WernerE (Montag, 22 April 2024 20:07)

    Darum schmeißt Cum-ex-Jägerin Anne Brorhilker hin
    Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker will keine Beamtin mehr sein. Damit verliert die Justiz im größten Steuerskandal der deutschen Geschichte ihre wichtigste Kämpferin. Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Politik

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/anne-brorhilker-warum-die-cum-ex-jaegerin-gekuendigt-hat-a-4ecfdafd-a0b6-4648-9b11-d323aba394c7

    https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/cum-ex-chefermittlerin-wirft-hin-und-uebt-kritik-an-der-politik,UAfSQET

    Jeder sollte sich Gedanken dazu machen - wirklich Jeder Bürger

    WernerE - Mensch der sich Gedanken macht überall auch zur Politik in Mering

  • #2588

    Mazi (Montag, 22 April 2024 19:32)

    #2586
    Wenn Amtsträger nicht dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen, dann stimmt doch etwas in unserem Staate nicht!

    Wenn Locke/Montesquieu bereits 1748 die Gewalten aufteilten und jetzt in der Bundesrepublik Deutschland die Justiz dies nicht einmal achtet, dann scheint etwas in unserem Staat nicht zu stimmen.

    Entweder haben die Locke/Montesquieu schon damals geirrt oder die Justiz erkennt diese Regel ca. 280 Jahre nach deren Veröffentlichung weiterhin nicht an.

    Ich komme immer wiederum auf die Vermutung zurück, dass dahinter die NS-Juristen von damals stecken müssen. Weshalb ist das auch heute noch so?

    Weshalb werden Unfallopfer nicht nach dem Willen des Volkes entschädigt? Wenn Amtsträger nicht dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen, dann stimmt doch etwas in unserem Staate nicht!

  • #2587

    Mazi (Montag, 22 April 2024 19:22)

    Ich denke dabei an die Argumentation von Frau Aigner und kann es mir nicht erklären, weshalb Bürger Amtsbürger finanzieren sollen, die die Vorgaben des Volkes nicht achten (vgl. Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023; https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/).

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bew%C3%A4hrung-oder-gef%C3%A4ngnis-verurteilte-richterin-bangt-um-ihre-freiheit/ar-AA1nsmii?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=748056e1fd6d451cf83e9451ab21333b&ei=9

    Im Artikel (https://www.come-on.de/luedenscheid/verfahren-aus-ueberforderung-verschleppt-fall-der-luedenscheider-amtsrichterin-wird-neu-verhandelt-92884478.html) heißt es;
    "Zur Erinnerung: Wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit Urkundenfälschung, außerdem sechsfachen Verwahrungsbruchs und Urkundenunterdrückung war die am Amtsgericht in Lüdenscheid tätige Richterin vom Landgericht verurteilt worden."
    "Für die Amtsrichterin, die auf ihr neues Urteil wartet, ist das durchaus zweischneidig. Zum einen hofft sie zwar, dass der Urteilsspruch (drei Jahre und zehn Monate) deutlich besser für sie ausfällt, andererseits endet mit dem Tag des Urteilsspruchs ihr Dienstverhältnis. Im Moment gilt sie als krank und erhält weiter Bezüge. Da die Amtsrichterin nach der nachgewiesenen Rechtsbeugung weder als Richterin noch für eine Karenzzeit als Anwältin arbeiten darf, wird sie ihr Leben nach dem Urteilsspruch neu ordnen müssen."

    Das passiert also mit Richtern, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG) und ihre Tätigkeit nicht nach Gesetz und Recht vornehmen (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es ist nachgewiesen, dass die Amtsrichterin Verwahrungsbruch begangen und Urkunden unterdrückt hat. Qualitativ kann ich keinen Unterschied zu richterlichen Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit erkennen. Unklar erscheint mir trotzdem, wie das dem Steuergeld der Bürger weiterhin Zahlungen an die Richterin abfließen dürfen, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass diese Zahlungen mit strafbaren Handlungen verbunden sind.

    Ich denke dabei an die Argumentation von Frau Aigner und kann es mir nicht erklären, weshalb Bürger Amtsbürger finanzieren sollen, die Vorgaben des Volkes nicht achten.

  • #2586

    WernerE (Montag, 22 April 2024 12:19)

    Bürgerreporter:in Sabine Mayer aus Isny im Allgäu

    Es geschehen immer wieder Dinge, die man einfach nicht fassen kann.
    "Die Justiz schützt immer das System, nicht den Bürger"
    Gewaltenteilung sollte die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit sein.
    Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
    Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.
    Eigentlich sollte das Prinzip der Gewaltenteilung ein Bestandteil jeder Demokratie sein. Doch diese System kontrolliert sich selbst.

    https://www.myheimat.de/augsburg/c-politik/die-arschloch-affaere-20-der-augsburger-justiz_a2604787

    https://www.welt.de/vermischtes/article124366324/Anne-Will-Der-Fehler-im-System-der-deutschen-Rechtsprechung.html

    Nur mal so am Rande - Bayern ein Land der Willkür?

    WernerE - lebe in Bayern und betrachte das System unter der CSU - S wie Sozial!

  • #2585

    Mazi (Montag, 22 April 2024 08:46)

    Das Grundgesetz ist das Eine, die Umsetzung des Grundgesetzes das Andere.

    Die zentrale Aussage ist die, dass seitens der Justiz das Grundgesetz offensichtlich nicht umgesetzt wird.

    Es erhebt sich die Frage, ob die Akteure zu blöd sind, das Grundgesetz umzusetzen oder es bewusst nicht umsetzen? Geht man von den Aktionen der Staatsanwalt Koblenz aus, dann liegt die Vermutung nahe, dass das Verhalten der Behörden nicht auf mangelhafte Intelligenz zurückzuführen ist.

  • #2584

    WernerE (Sonntag, 21 April 2024 23:24)

    Bekanntmachung:
    stellen wir Strafanzeigen- und Strafanträge
    gegen
    Bundeskanzler Olaf Scholz
    Bundesministerin des ƒufleren Annalena Baerbock
    Bundesminister der Finanzen Christian Lindner
    Bundesministerin des Inneren Nancy Faeser
    Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann
    Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius

    Bildung einer kriminellen Vereinigung!

    Wortlaut einer eMail an die zuständigen Staatsanwaltschaften.

    jurawatch e. V. ... damit Justiz wieder Vertrauen verdient!
    Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Erich Neumann

    Es geht rund in Deutschland!
    # 2583 - Unerhört, was in den Behörden so unter Gesetz und Recht verstanden wird!

    WernerE - Bekenner zum GG Art. 20 verpflichtend - so wie viele Bürger ebenso.

  • #2583

    Mazi (Sonntag, 21 April 2024 13:59)

    Unvorstellbar, was sich in den Amtsstuben so zusammen braut!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/akten-im-keller-gelagert-bundesweit-beachteter-fall-der-l%C3%BCdenscheider-amtsrichterin-wird-neu-verhandelt/ar-AA1nnqnO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=08bbd3080e4e4f759adbed540bb7dea4&ei=59

    Unerhört, was in den Behörden so unter Gesetz und Recht verstanden wird!

    Da wundert es doch niemanden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit oder die Staatsanwaltschaften es gleich tun.

    Wenn dann auch noch eine Landtagspräsidenten erst nachprüfen muss, ob die Zahlung an Verfassungsfeinde rechtens ist und diese Praxis in den Landesparlamenten reihum gleich gehandhabt wird, dann lässt meine Einstellung erheblichen Platz an Zweifeln aufkommen.

    Wenn das als rechts und nach dem Gesetz angesehen wird, dann ist zwischen den behördlichen Einstellungen und der meinigen (sehr) viel Platz zu meiner Definition der Rechtsstaatlichkeit.

  • #2582

    Mazi (Sonntag, 21 April 2024 11:08)

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://m.focus.de/earth/report/kein-prozess-gegen-ahrtal-landrat-auch-der-staatsanwalt-weiss-dass-diese-entscheidung-nur-schwer-zu-verstehen-ist_id_259868867.html

    Das ist nur dann nachvollziehbar, wenn verfassungsfeindliches, NS-juristisches Gedankengut zugrunde gelegt wird. Es ist nachgewiesen, dass Behörden ihr Gedankengut, ihre Prinzipien darauf zurückführen.

  • #2581

    Mazi (Sonntag, 21 April 2024 11:02)

    Am Fall der Ahrtalkatastrophe 2021 wird deutlich, dass Staatsanwaltschaft und nicht Richter der Judikative in Deutschland über Gesetz und Recht entscheiden. Dabei sagt das Grundgesetz in Art. 20, dass alle Macht beim Volke wäre und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG entscheiden. Der Fall belegt, dass Verfassungsfeinde nicht ausschließlich ausserhalb der Behörden zu suchen sind.

    Anhand dieses Falles ist nachvollziehbar, dass in der Bundesrepublik Deutschlannachvollziehbard in Behörden das Grundgesetz zum kopieren Behörden gedacht ist und die Rechtsprechung keinesfalls nach der Verfassung erfolgt.

    Daher ist es nicht verwunderlich, dass neben der Staatsanwaltschaft die Sozialgerichtsbarkeit diesem Prinzip folgt. Schließlich werden beide Institutionen von den gleichen Personen beaufsichtigt.

    Wie war das noch mit der Aufsicht über die Justiz? Wenn die Aufsicht über die Justiz von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer verantwortet wird, sie die Arbeit an ihren Minister der Justiz (Herbert Mertin) delegiert hat, dann ist davon ausgehen, dass die Handlungsweise der Staatsanwaltschaft Koblenz mit deren Einvernehmen erfolgt ist.

    Nach meiner Auffassung geht es "Brauner" schon nicht mehr.

    Ich halte die Argumentation von Frau Aigner zwar für schlüssig, halte aber deren Forderung, Zahlungen künftig zu verweigern, für sachlich falsch. Bereits zuvor sind Zahlungen an Verfassungsfeinde aus dem Topf der Steuerzahlungen der Bürger unrechtmäßig. Der Vorwurf, der zu erheben wäre, dass die Bürger die Verfassungsfeinde mit Geldern versorgt hätten, ist wahrlich nicht vorzubringen.

    Die Zahlungen an Verfassungsfeinde ist durch nichts zu rechtfertigen. Sie dürfen nicht "erhalten" werden. NS-Juristen haben in unserer Gesellschaftsordnung keinen Platz.

    Wenn Herr Halvenwang, Verfassungsschutz, die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht verteidigt, dann ist das keine Aussage darüber, dass Herr Maaßen dies getan hätte.

    Ebenso wenig ist nicht herleitbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz entscheiden und richterliche Entscheidungen durch Fristablauf zu Entscheidungen werden könnten. Da Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetz zu folgen haben, den Entscheidungen nach dem Rechtsstaatsprinzip wahre und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde zu liegen haben, ist deren grundgesetzliche Gültigkeit ausgeschlossen.

    So wie eine Staatsanwaltschaft nicht über das Recht entscheiden darf, daes das Grundgesetz zugrunde zu legen ist, in gleicher Weise wird auch seitens der Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit Gesetz und Recht nicht praktiziert. Es geht nicht darum, dass Amtsträger in einer Amtsfunktion entscheiden, sondern darum, dass Amtsträger in ihrer Amtsfunktion nach Gesetz und Recht ihre Amtsfunktion ausüben.

    Über 130 Tote sind offensichtlich der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin Dreyer nicht genug. Das sind über 130 Tote mehr als zulässig. Ich gehe davon aus, dass sie vom Volk zur Rechenschaft gezogen wird und sie mit der gesamten Landesregierung "gefeuert" wird, wenn sie von sich aus nicht zurücktritt. Es kann nicht sein, dass der Landtagspräsident Hering ihr sein Vertrauen ausspricht. Das lässt auch ihn mehr als zweifelhaft erscheinen. Das hat in meinen Augen mehr als ein "Geschmeckle".

    Art. 20 GG verpflichtet!

  • #2580

    Mazi (Samstag, 20 April 2024)

    Die Frage ist in der Tat, ob die "Reichsbürger" oder die Behörden selbst vorrangige Verfassungsfeinde sind?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://m.focus.de/earth/news/toedliche-flutkatastrophe-im-ahrtal-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ex-landrat-pfoehler-ein_id_259866508.html
    Wie kann die Macht beim Volke liegen (Art. 20 GG), wenn Behörden (Staatsanwaltschaften) und nicht Richter über die Bestrafung der Täter entscheiden? Wie soll eine Aufsicht der Justiz vorgenommen werden, wenn erst gar keine durchgeführt wird.

    Wie könnte da eine Malu Dreyer, ehemalige Richterin und Staatsanwältin, ihre Amtsaufgabe wahrgenommen haben, wenn der zuständige Minister der Justiz, Herbert Mertin, seine Amtsaufgabe nicht ausübt?

    Es liegt sehr nahe, dass das Grundgesetz in Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt wird. Daraus folgt, dass der Forderung von Frau Aigner voll umfänglich zu folgen ist - und zwar rückwirkend! Das geht gar nicht. Das ist in meinen Augen nicht rechtens. Die Zahlungen an diese Amtsträger sind m.E. aus Steuergeldern der Bürger nicht zu rechtfertigen.

    Der Fall ist m.E. sachlich nicht anders gelagert, als Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz. Es ist nicht hinnehmbar, dass Richter eine Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts missachten und damit gegen das Gesetz ihre Entscheidungen treffen. Das ist nicht zu rechtfertigen und mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren. Auch in diesen Fällen treffen Staatsanwaltschaften die Entscheidung, in dem sie diese Amtsträger nicht einmal anklagen. Diese Handhabung entspricht vollständig der Handhabung dieses Falls.

    Daraus wird ersichtlich, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG in der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährt wird. Die Argumentation von Frau Aigner ist logisch nachvollziehbar.

  • #2579

    Mazi (Samstag, 20 April 2024 08:36)

    Unmöglich, was uns von den Behörden als Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit des Grundgesetzes angeboten wird!

    Staatliche Institutionen mit Amtsträgern, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen zu besetzen, ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen. Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen und darin auch noch den Weisungen von Ministern und Ministerpräsidenten unterliegen, kann für wahr nicht als Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit verstanden werden.

    Die Entscheidung der Richter des EuGH, den europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaften ersatzlos nicht zu verfolgen, ist ein Zeichen der fehlenden Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.

    Da sich die Justiz nicht von der Denkweise der Nazis distanziert hat, ist davon auszugehen, dass deren Ziele weiter verfolgt werden. Zu erkennen ist dies daran, dass 136 Tote der Staatsanwaltschaft Koblenz nach 3 Jahren erfolgloser Arbeit im Vergleich zu den zahllosen Verbrennungen der Juden nicht genug erschienen.

    Nicht Richter, sondern Staatsanwaltschaften entscheiden - analog der europäischen Haftbefehle - -über Strafverfahren von Tätern. Dazu gehört auch die Verantwortlichkeit der Ministerpräsidentin Malu Dreyer für die Nichtweiterleitungen von Alarmierungsmeldungen in der Ahrtalkatastrophe.

    (Ich komme weiterhin nicht über die behördliche Interpretation der Freundlichkeit der Anwohner im Ahrtal hinweg. Amtlicherseits wird immer noch davon ausgegangen, dass die dortigen Bewohner im Regen auf die Dächer ihrer Häuser stiegen, um einem Polizeihubschrauber mit einer Tauschenlampe zuzuwinken. Allein aus diesem Grund sind die Verantwortlichen m.E. "zu jagen" und die Argumentation von Frau Aigner sehr ernst zu nehmen.)

  • #2578

    Mazi (Freitag, 19 April 2024 12:11)

    Wähler der GRÜNEN!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-baerbock-und-lang-fast-nur-noch-diese-klientel-w%C3%A4hlt-die-gr%C3%BCnen/ar-AA1nhSz2?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1ee9d2f0c7594dcc814348ef6fe3a09b&ei=12

  • #2577

    Mazi (Freitag, 19 April 2024 10:11)

    Wenn man berücksichtigt, dass in der Bundesrepublik Deutschland zwar das Grundgesetz nach Art. 19 Abs. 4 einem Bürger das Grundrecht garantiert, aber vom Staat nicht gewährt wird, lässt die Suche nach dem Recht schwierig gestalten. Wenn auch dann noch Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieses System schützen, dann wird es noch schwieriger um nicht zu der Feststellung zu gelangen, unmöglich.

    Sachlich ist es so, dass es letztlich unmöglich ist, dass das was geschrieben ist, auch rechtsstaatlich durchzusetzen.

    Wenn über 130 Tote für die Staatsanwaltschaft Koblenz nicht genug sind, dann ist deren Arbeit nicht nachvollziehbar.

    Jetzt sollte man wissen, dass in Koblenz eine Masse von Plätzen den Namen von NS-Grössen tragen und nicht entfernt wurden. Es wäre also mehr als erstaunlich, wenn der Rechtsstaat tatsächlich in Koblenz Einzug gehalten hätte. Es ist nicht einmal so, dass den Urteile der Sozialgerichtsbarkeit auch wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde gelegt werden. Wo ist das Problem, wenn die Behörden in Rheinland-Pfalz ein generelles Problem darstellen?

    Als letztes Mittel ist der Argumentation von Frau Aigner zu folgen und Zahlungen zu Lasten der Steuerbürger an Verfassungsfeinde generell zu versagen sind. Bei fairer Betrachtung kann es nicht sein, dass Steuereinnahmen der Bürger an Amtsträger vorgenommen werden, die den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen. Wenn Beamte dem Beamtengesetz nicht folgen, das Gesetz nicht beachten, dann erscheint es zumindest problematisch, dass sie dann nach Gesetz und Recht handeln. Das ist schon ein Widerspruch in sich. Die Behörden sind mit Amtsträgern zu besetzen, die der Treuepflicht nachkommen.

    Es geht m.E. nicht darum, dass behördliche Institutionen Verwaltungsentscheidungen erlassen dürfen, sondern darum, dass diese Institutionen mit Amtsträgern besetzt sind, die der Treuepflicht nachkommen.

    Es ist m.W. kein Nachweis da, der die Abkehr von dieser Nazidiktatur vermuten lassen könnte. Der Verdacht, dass die Behörden von den Nazis weiterhin geprägt sind, ist mehr als aufdringlich. Die Argumentation von Frau Aigner ist m.E. rechtsstaatlich umzusetzen.

  • #2576

    WernerE (Donnerstag, 18 April 2024 15:57)

    Inflationsausgleich - Petition
    https://weact.campact.de/petitions/3-000-euro-inflationsausgleich-auch-fur-rentner-innen-jetzt

    Jeder sollte hier tätig werden

  • #2575

    WernerE (Donnerstag, 18 April 2024 12:34)

    #2574 - stimmt Prof. Dr. Johannes Ludwig
    Zitat: Geht es überhaupt noch korrupter?
    Der Fall Neumann ist zwar in der Sozialgerichtsbarkeit angesiedelt, aber offensichtlich keine Seltenheit.
    Diese Aussage stimme zu 100 % zu!

    Könnte viel dazu schreiben, aber an manchen Tagen habe ich keine Lust dazu.

    Grüße an Erich Neumann Alias Unfallmann und an seine Frau, sowie dem Freund

    WernerE - aus Mering, de Ort an dem es nur noch Baustellen gibt!

  • #2574

    Mazi (Mittwoch, 17 April 2024 19:03)

    #2573

    Johannes Ludwig ist m.W. korrekt Prof. Dr. Johannes Ludwig und Ersteller der Internetseite: www.anstageslicht.de

    Verfolgen Sie auch die Gerichtsverhandlungen "Gorch Fock" und den Verkauf der Muster-Lösungen zur Prüfung in der Justiz des ehemaligen Richters?

    Hier 'Veröffentlichungen dazu:
    https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gorch-fock-prozess-elsflether-werft-100.html

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article251024198/Gorch-Fock-Prozess-13-Anwaelte-1450-Aktenordner-und-die-Frage-wo-135-Millionen-versenkt-sind.html

    https://www.radiobielefeld.de/nachrichten/lokalnachrichten/detailansicht/oldenburg-start-des-betrugsprozesses-um-ehemalige-gorch-fock-werft.html


    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ovg-niedersachsen-justizskandal-gekaufte-klausurloesungen-aberkennung-staatsexamen/

    Nach geplanten 4 Monaten Reparaturzeit brauchte es fast 10 Jahre bis die Staatsanwalt die Klage vor dem Gericht verhandelt wird und bedurfte der Selbstanzeige des Beamten, dass er die öffentliche Hand betrogen hatte. Es ist anzunehmen, dass der Beamte zwar gegen Gesetz und Recht handelte (Art. 20 Abs. 3 GG), aber die Behörde hat fleißig monatlich aus den Steuereinnahmen gezahlt. Und die betroffene Ministerin von der Leyen leitet heute die EU.

    Die Argumentation von Frau Aigner ist u.a. anhand dieses Falles nachvollziehbar.

    Ob Frau von der Leyen aus dem oben dargestellten Fall gelernt hat oder die Betrügereien dort fortgesetzt werden?

    Ich gehe davon aus, dass letzteres der Fall ist.

    Geht es überhaupt noch korrupter? Der Fall Neumann ist zwar in der Sozialgerichtsbarkeit angesiedelt, aber offensichtlich keine Seltenheit.

  • #2573

    WernerE (Mittwoch, 17 April 2024 17:58)

    Buchtipp:
    Nicht im Namen des Volkes
    Über Justizversagen richterliche Arroganz und mangelnde Fehlerkultur
    von Johannes Ludwig
    https://www.isbn.de/buch/9783991468448/nicht-im-namen-des-volkes

    WernerE - aus Mering dem Ort an dem die Baustellen überhand genommen haben!

  • #2572

    Mazi (Mittwoch, 17 April 2024 12:32)

    Es ist Aufgabe des Volkes die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekämpfen (Art. 20 Abs. 4 GG).

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-17-04-2024-reichelt-bverfg-neue-datenschutzbeauftragte-geschworene-trump/

    Hier steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit (Reichelt vs. Schulze) speziell im Vordergrund. Zur Beachtung sind alle Behörden und Gerichte nach § 31 BverfGG verpflichtet.

    Es ist darauf zu schließen, dass speziell an den Gerichten nicht nach den Grundgesetz, nach Art. 97 Abs. 1 GG, entschieden wird.

    Es ist m.E. einzigartig, dass Gerichte nicht nach dem Gesetz entscheiden, aber sich ausschließlich auf den Gesetzesauftrag in diesem Gesetz beziehen.

    Das Beispiel des Herrn Neumann ist keineswegs ein bedauerlicher Einzelfall. Wenn darunter ein System zu erkennen ist, dann ist es m.E. zwangsläufig auf die Machenschaften der NS-Juristen und deren Erben zurückzuführen.

    Es ist Aufgabe des Volkes die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekämpfen (Art. 20 Abs. 4 GG).

  • #2571

    Mazi (Mittwoch, 17 April 2024 08:03)

    Die Wahlumfrage der GRÜNEN sind immerhin noch besser, als die Wirtschaft tatsächlich anzeigt!

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/politik/Die-Gruenen-fallen-auf-schlechtesten-Wert-seit-2018-article24876378.html

    Was kann dahinter stecken, wenn die tatsächlichen Zahlen eine andere Wahrheit sprechen. Hat da ein Kinderbuchautor Habeck allen anderen gezeigt, was er, was die GRÜNEN, unter einer Wirtschaftspolitik verstehen. Auf dem letzten Platz finden wir uns in der wirtschaftlichen Entwicklung der G7-Staaten wieder.

    Ist den GRÜNEN überhaupt bewusst wie groß der von ihnen angerichtete Schaden ist. Wie viele Kinder wegen ihnen weltweit hungern müssen.

    Eingeräumt, die hießige Ampelregierung trägt eine Mitschuld.
    Es sind nicht allein die GRÜNEN, die das Desaster zu verantworten haben. Wie lange noch wollen wir uns dieses Desaster noch leisten? Hat die Politikverdrossenheit schon solche Ausmaße erreicht, dass alles schon hoffnungslos erscheint?

  • #2570

    Mazi (Dienstag, 16 April 2024 17:55)

    Das geht gar nicht!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-rechnungshof-warnt-vor-verfassungswidrigen-haushalten/ar-BB1lICnb

    Der Bundesfinanzminister hat bekanntlich keine Kinder. Jetzt will er die von ihm gemachten Schulden von den Kindern anderer zurück zahlen lassen.

    Selbst Porsche fahren und von Kinder anderer, die er also nicht hat, den von ihm aufgenommenen Kredit zurück zahlen lassen.

    "Tickt der noch sauber"?

  • #2569

    Mazi (Dienstag, 16 April 2024 17:27)

    Unglaublich!
    Wann überzeugen sich die Behörden davon, dass ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind oder gehen sie weiterhin davon aus, dass Untreue in ihrem Geschäft nicht vorkommt?

    Diesen Beitrag lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/betrug-und-bestechung-bei-sanierung-von-marineschiffen/ar-BB1lIt7a?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=10b670bb6ed5468d918eac5dbbdd1b2e&ei=69